Unterschied angemessene Kaltmiete, Miethöchstgrenze und Mietobergrenze bei ALG 2

4. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
Julie123mitglied
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 1x hilfreich)
Unterschied angemessene Kaltmiete, Miethöchstgrenze und Mietobergrenze bei ALG 2

Und aus welchen Gründen ist die Kdu in "reichen" Städten wie Baden-Baden dennoch sehr viel niedriger wie in manchen "ärmeren" Landkreisen. Fair ist das nicht, oder? In welcher Stadt ist die Kdu am höchsten?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von Julie123mitglied):
Fair ist das nicht, oder?

Doch. natürlich. Warum sollen die Leute denn mehr bekommen als andere wenn es nicht nötig ist? Gerade das ist doch das faire.



Zitat (von Julie123mitglied):
In welcher Stadt ist die Kdu am höchsten?

Ich glaube bisher hat sich noch keiner die Mühe gemacht, alle über 2000 Städte in DE zu vergleichen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Julie123mitglied
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Doch. natürlich. Warum sollen die Leute denn mehr bekommen als andere wenn es nicht nötig ist? Gerade das ist doch das faire.
weil die Mieten auch für ALG 2 Bezieher in z.B. Baden Baden höher sind wie in anderen Landkreisen. Fair wäre eine teure Stadt mit höherer Obergrenze.

Wo liegt der Unterschied zwischen angemessener Kaltmiete, Miethöchstgrenze und Mietobergrenze?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von Julie123mitglied):
weil die Mieten auch für ALG 2 Bezieher in z.B. Baden Baden höher sind wie in anderen Landkreisen

Offenbar ist in Baden-Baden angemessener Wohnraum zu entsprechend niedrigen Preisen verfügbar?
Oder das System des „schlüssigen Konzept" in Baden-Baden ist fehlerhaft.

Müsste man mal prüfen, welche Variante zutrifft.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Zitat:
Wo liegt der Unterschied zwischen angemessener Kaltmiete, Miethöchstgrenze und Mietobergrenze?


MEINE Interpretation:

Die Mietobergrenzen/Miethöchstgrenzen sind in Form einer Bruttokaltmiete zu bestimmen. Darum würde ich sagen, die angemessene Kaltmiete ist genau das was da steht, nämlich die maximal angemessene Nettokaltmiete als ein Parameter der pro Kommune festzulegenden Mietobergrenze. Dazu zu addieren sind dann noch die max. angemessenen kalten Betriebskosten, damit sich so die max. angemessene Bruttokaltmiete ergiebt. Diese max. angemessene Bruttokaltmiete ist die Miethöchstgrenze oder Mietobergrenze (die beiden Begriffe meinen dasselbe). Die angemessenen Heizkosten sind darüber hinaus gesondert zu bestimmen.

Entscheidend für die Bestimmung der Mietobergrenzen ist nicht, ob die jeweilige Kommune arm oder reich ist, sondern zu welchem Preis am jeweiligen Wohnungsmarkt in ausreichender Anzahl Mietwohnungen zur Verfügung stehen, die in Ihrer Ausstattung und ihrem Zustand einfachen, nicht einfachsten, Wohnbedürfnissen entsprechen.

Gruß,

Axel

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#5
 Von 
guest-12310.03.2022 01:08:50
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo Julie,

schau dir vllt. mal die nachfolgende Webseite samt den darin aufgeführten Links zu jeder Menge KdU-Richtlinien bundesweit an.

Zitat:
Die Verwaltungsanweisungen sind ermessenslenkend, um den unbestimmten Rechtsbegriff wie "angemessener Wohnraum" auszulegen und das Recht für alle gleich anzuwenden, zumindest theoretisch. Beim Vergleich der Richtlinien wird deutlich, dass es von Kommune zu Kommune sehr unterschiedliche Wertigkeiten gibt, in welcher materiellen Höhe Menschenwürde für SGB II-/SGB XII-/AsylbLG.- Leistungsbeziehende zugestanden wird.


https://harald-thome.de/informationen/bundesweite-dienstanweisungen-kdu.html

-- Editiert von Bruni2016 am 15.11.2021 01:12

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