Hallo,
darf ein Partner in einer Bedarfsgemeinschaft das komplette Geld welches beim Partner aufs Konto gezahlt wird behalten oder "muss" er vielleicht sogar das Geld dem Partner im Normalfall ohne viel tralala aushändigen?
Viele Grüße
Unterschlagung von Leistungen? (alg2)
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Partner in einer BG erhalten Leistungen für die BG. Dem JC wird ein Konto angegeben, dorthin wird die Leistung für 2 Personen überwiesen.
Im Bescheid/Berechnungsbogen des JC steht allerdings auch ganz deutlich, wie sich die Summe auf dem Konto zusammensetzt, d.h. wer wie viel Leistungen bekommt.
Ob mit oder ohne tralala--- Wie die Partner das unter sich regeln, bleibt ihnen überlassen.
Was meinst du mit *Unterschlagung*?
-- Editiert von Anami am 30.06.2021 14:06
Danke für die schnelle Antwort,
Unterschlagung ist darauf bezogen, dass habe ich vergessen zu erwähnen mein Partner meint mir nichts auszahlen zu müssen und das schon seit Monaten! Demnach empfinde ich es als würde es mir unterschlagen werden.
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Demnach empfinde ich es als würde es mir unterschlagen werden. Strafrechtlich ist es aber keine Unterschlagung, da es den Empfängern überlassen ist, das Geld aufzuteilen - das regelt keine Polizei und keine Strafjustiz für Sie.
-- Editiert von muemmel am 30.06.2021 14:50
Wie kommt der denn darauf? Bezahlt der evtl. alles, was vom Alg2 zu bezahlen ist?Zitatmein Partner meint mir nichts auszahlen zu müssen :
zB Miete, Einkäufe, Strom, Tel., Internet, Versicherung... usw.
Was habt ihr seit Monaten überhaupt vereinbart?
Ist kein juristisches Problem, sondern ein menschliches. Man muss sich wie in jeder Beziehung einigen, wie man das Geld ausgibt, was wem zur Verfügung steht.
wirdwerden
@Korgesx:
Trotz aller bisherigen, richtigen Antworten mal der Hinweis:
Auch wenn die Jobcenter das (verständlicherweise) nicht so gerne sehen, kannst Du durchaus darauf bestehen, das "DEINE" Leistung auch Dir, auf DEIN Konto ausgezahlt wird.
SGB II Ansprüch sind Individualansprüche. § 38 Abs. 1 SGB II normiert zwar die Vermutung, dass der Antragsteller berechtigt ist, auch für die übrigen Mitglieder der BG Leistungen zu beantragen und entgegenzunehmen, allerdings nur, solange dem keine konkreten Anhaltspunkte entgegenstehen. Und wenn Du dem Jobcenter mitteilst, dass Du nicht möchtest, das Dein Leistungsanteil an Deinen Partner gezahlt wird, hat das Jobcenter dem folge zu leisten und Deinen Anteil auf ein anderes, von Dir zu benennendes Konto zu zahlen.
Wie Du Dir dann mit Deinem Partner hinsichtlich der Aufteilung der Kosten einig wirst, ist Deine/Eure Sache. Genauso, wie jetzt auch schon.
Gruß,
Axel
Klar, Axel, das ist eine widerlegbare Vermutung, die natürlich der Organisation des Ablaufs dient. Macht ja auch Sinn. Nur, sie ist eben widerlegbar. Und das kann die Fragestellerin hier tun. Nur, mit dem Partner einigen muss sie sich immer noch. Denn ihr Beitrag zu den gemeinsamen Kosten, den muss sie ja auch so leisten.
wirdwerden
Wenn der Partner in der BG das anteilige Geld dir partout nicht *auszahlen* will , kannst du dir viel Stress und und etlichen anderen viele Umstände machen. Ja, möglich ist das.
Mir fällt da ein:
Man eröffne ein eigenes Konto-- dann beantrage man beim JC die Auszahlung der anteiligen Leistungen auf das neue Konto A-- man begründe, warum das nicht mehr alles auf das Konto B gezahlt werden soll--dann zahle man von diesem Konto A seine anteilige Miete, seinen anteiligen Strom, sein anteiliges Tel/Internet, man kaufe für sich selbst Butter/Brot/Bier, Klamotten usw.
Der Partner sollte dann wissen, dass er nur noch für sich und seinen Anteil zahlen/kaufen muss. Zumindest, um ein Chaos zu vermeiden.
Ja, warum einfach, wenns auch schrecklich umständlich und aufwendig geht?
Zitat:kannst du dir viel Stress
Keinen, den sie/er nicht jetzt auch schon hat, aufgrund der offensichtlichen Uneinigkeit mit dem Partner.
Zitat:und etlichen anderen viele Umstände machen.
Welchen etlichen anderen und welche vielen Umstände denn?
Es ist einmalig eine zusätzliche Bankverbindung im System einzutragen und und ein Haken bei "BG Partner wünscht eigene Zahlung" zu setzen. Das war's. Der Rest läuft Monat für Monat automatisch.
Zitat:dann beantrage man beim JC die Auszahlung der anteiligen Leistungen auf das neue Konto A
Nö, kein Antrag, sondern einfach nur eine Mitteilung, dass das nun so zu geschehen hat. Ein Antrag ist hierfür nicht nötig, denn den könnte das Jobcenter ja auch ablehnen, was an dieser Stelle aber gerade nicht möglich/zulässig ist. Außerdem müsste ein Antrag formell beschieden werden, sprich es müsste ein Bescheid/Verwaltungsakt erlassen werden. Das wäre dann tatsächlich unnötiger Mehraufwand.
Zitat:man begründe, warum das nicht mehr alles auf das Konto B gezahlt werden soll
Den Wunsch muss man nicht begründen. Das Jobcenter zahlt ausschließlich aufgrund der gesetzlichen Vermutung, dass der Partner zur Entgegennahme der Leistungen berechtigt ist, auf dessen Konto. Diese Vermutung gilt aber nur so lange, wie ihr nicht widersprochen wird. Hierfür ist die Mitteilung, "ich möchte, dass mein Leistungsanteil nunmehr auf mein eigenes Konto gezahlt wird," völlig aus. Die Gründe, warum das so gewollt ist, gehen das Jobcenter rein gar nichts an.
Zitat:dann zahle man von diesem Konto A seine anteilige Miete, seinen anteiligen Strom, sein anteiliges Tel/Internet, man kaufe für sich selbst Butter/Brot/Bier, Klamotten usw.
Ja und?
Zitat:Ja, warum einfach, wenns auch schrecklich umständlich und aufwendig geht?
Nochmal: So viel umständlicher und aufwendiger als der jetzige Dauerstress mit dem Partner wäre das auch nicht.
Die Ausgangsfrage lautete: Muss der Partner die anteiligen Leistungen auszahlen? Da hier offensichtlich keine Einigung innerhalb der BG erzielt werden kann, dürfte der genannte Weg der getrennten Zahlungen durch das Jobcenter der deutlich weniger aufwendige Weg sein, als den Anspruch auf Zahlung gegen den Partner durchzusetzen.
Gruß,
Axel
Vorher: Der Fragesteller müsste sich uU erst ein eigenes Konto einrichten?ZitatEs ist einmalig eine zusätzliche Bankverbindung im System einzutragen :
Wenn dem Fragesteller diese Konsequenzen klar sind, dann ist ja alles gut. ICH finde das sehr umständlich.ZitatJa und? :
Man weiß nicht, ob der Partner berechtigte Gründe hat. Unterschlagung zu rufen klärt nichts.Zitatals den Anspruch auf Zahlung gegen den Partner durchzusetzen. :
Welches Geld will der TE ohne tralala vom Partner haben? ICH kann es zumindest nicht lesen.
Aber seit Monaten scheint mit dem Alg2 zumindest das bezahlt zu werden, was notwendig ist.
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