Guten Tag
Ich bin seit langem in der Grundsicherung und beziehe eine kleine EM-Rente, die leider nicht ausreicht, um die gesamten Mietkosten zu decken. Den fehlenden Betrag erhalte ich vom Sozialamt. Die Mietwohnung befindet sich im Haus meiner Eltern, die auch meine Vermieter sind. Mein Vater wohnt seit der Scheidung in Süddeutschland, meine Mutter bewohnt eine kleine Anliegerwohnung im Haus.
Meine Eltern sind nun am Überlegen, das Haus zu verkaufen, weil die Betriebs- und Energiekosten kaum noch zu stemmen sind, was ich natürlich nachvollziehen kann. Um einen geordneten Übergang zu schaffen, soll ein befreundeter Makler meines Vaters zwei Wohnungen in meiner Stadt suchen, die möglichst nah beieinander liegen. Das ist notwendig, da ich mich um meine an Krebs erkrankte Mutter kümmere und sie pflege und das gerne auch weiter tun möchte. Die Beantragung einer Pflegestufe ist auch schon in Planung. Mir schwirren gerade so viele Fragen durch den Kopf. Erstattet das Amt die Kosten für die neue Wohnung und ist ein Umzug überhaupt erlaubt? Wann muss ich das Amt informieren? Wie ist der Ablauf?
Da es um meine Gesundheit auch nicht gerade gut bestellt ist, kann ich beispielsweise nicht jeden Tag lange Wege zur neuen Wohnung meiner Mutter zurücklegen, falls das Sozialamt mich irgendwo anders unterbringen möchte. Das macht mir ebenfalls Sorgen.
Ich würde gerne wissen, wer mich rund um diese Angelegenheit juristisch beraten kann? Als Mitglied im VdK werde ich in sozialrechtlichen Fragen unterstützt, allerdings gibt es in meinem Fall doch einige Überschneidungen mit dem Mietrecht, oder? Sollte ich vielleicht eine Rechtsschutzversicherung abschließen?
-- Editiert von User am 4. Oktober 2023 04:35
Unterstützung bei (unfreiwilligem) Wohnungswechsel
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?



Weder das Sozialamt noch das Job Center betreiben Maklerbüros. Wenn Du eine Wohnung für Dich gefunden hast, setzt Du Dich mit dem Sozialamt in Verbindung; dann wird überprüft, ob der Mietzins ganz oder nur teilweise übernommen werden kann. Den Rahmen kannst Du schon jetzt heraus bekommen. Vielleicht auch mal auf die Warteliste für eine Sozialwohnung setzen lassen?
wirdwerden
Noch ist kein Makler oder gar ein Kaufinteressent für das Haus da. Deine Eltern werden sich zunächst mal über den Verkauf einig werden müssen, und das kann dauern...ZitatMir schwirren gerade so viele Fragen durch den Kopf. :
Ja, wenn sie angemessen für 1Person (nicht zu teuer) sind.ZitatErstattet das Amt die Kosten für die neue Wohnung :
Ja. GruSi-Bezieher sind keine Gefangenen.Zitatist ein Umzug überhaupt erlaubt? :
WENN bekannt ist, dass du aus dem Haus ausziehen musst und eine andere Wohnung gefunden hast.ZitatWann muss ich das Amt informieren? :
Total unterschiedlich. Kommt eben drauf an.ZitatWie ist der Ablauf? :
Das Amt bringt NICHT unter, es kümmert sich auch NICHT um deine neue Wohnung. Das Amt zahlt.Zitatfalls das Sozialamt mich irgendwo anders unterbringen möchte. :
Ich wüsste nicht, wofür das nötig wäre. Auch über eine Rechtsschutzversicherung freut sich derzeit nur die Versicherung.Zitatrund um diese Angelegenheit juristisch beraten kann? :
Die Wohnungssuche ist allein deine /eure Sache. Alles zu Umzügen/Kostenübernahmen ist in der entspr. KdU-Richtlinie deiner Stadt/Landkreis niedergeschrieben.
Worüber möchtest du dich juristisch auseinandersetzen?
Falls es später (wenn es um den tatsächlichen Umzug geht) um Rechtsstreit wegen Kosten vom Amt geht, ist das Sache des VdK.
Meine Empfehlung: Lass deine Eltern erstmal einig werden, wie und wann und was überhaupt werden soll.
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ZitatIch würde gerne wissen, wer mich rund um diese Angelegenheit juristisch beraten kann? :
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ZitatErstattet das Amt die Kosten für die neue Wohnung :
Sofern sie alle gesetzlichen Bedingungen erfüllt.
Zitatist ein Umzug überhaupt erlaubt? :
Selbst verständlich - man muss sich das halt nur leisten können, denn das Amt wird dafür nichts zahlen müssen.
Zitatsoll ein befreundeter Makler meines Vaters zwei Wohnungen in meiner Stadt suchen, die möglichst nah beieinander liegen. :
Das Vorhaben erscheint völlig sinnlos, hat man doch 2 Wohnungen die so nahe beieinander liegen wie es nur geht.
ZitatUnterstützung bei (unfreiwilligem) Wohnungswechsel :
Wo kommt der unfreiwillige Wohnungswechsel her?
ZitatWorüber möchtest du dich juristisch auseinandersetzen? :
Falls es später (wenn es um den tatsächlichen Umzug geht) um Rechtsstreit wegen Kosten vom Amt geht, ist das Sache des VdK.
Meine Empfehlung: Lass deine Eltern erstmal einig werden, wie und wann und was überhaupt werden soll.
Ich wollte nicht deine ganze Antwort markieren, ein großes »Dankeschön« für deine Worte und deine Einschätzung. Manchmal hat man diffuse Ängste und macht sich vielleicht auch zu viele Gedanken. Daher wollte ich wegen einer juristischen Beratung fragen, aber nach euren Antworten sehe ich das etwas entspannter. Das tat richtig gut zu lesen.
Mir war gar nicht bewusst, dass man bei einem »unfreiwilligen« Umzug solche Freiheiten bei der Wohnungssuche hat. Die Beschränkungen bzgl. Wohnungsgröße, Angemessenheit habe ich mir schon rausgesucht.
ZitatSelbst verständlich - man muss sich das halt nur leisten können, denn das Amt wird dafür nichts zahlen müssen. :
Habe schon gelesen, dass es im Ermessen des Amtes liegt z.B. bei den Umzugskosten zu helfen. Wobei der Umzug in meinem Fall ja nicht »freiwilliger Natur« wäre. Mal schauen.
ZitatDas Vorhaben erscheint völlig sinnlos, hat man doch 2 Wohnungen die so nahe beieinander liegen wie es nur geht. :
Ja, aber leider wartet nicht nach allen Lebensgeschichten am Ende ein fröhliches Happy End. Das würde jetzt zu weit führen, es ist sehr kompliziert und teilweise auch einfach nur traurig.
ZitatWo kommt der unfreiwillige Wohnungswechsel her? :
Meine Mutter ist nicht die treibende Kraft dahinter. Ich danke dir für deine hilfreiche Antwort.
ZitatZitat (von Harry van Sell): :
Wo kommt der unfreiwillige Wohnungswechsel her?
Meine Mutter ist nicht die treibende Kraft dahinter. Ich danke dir für deine hilfreiche Antwort.
Harry wollte darauf hinaus, dass du freiwillig ausziehen willst. Du hast einen Mietvertrag und fertig. Der Verkaufswunsch des Vermieters ändert daran nichts. Sollte der neue Besitzer dich kündigen dann wäre der Auszug "unfreiwillig". Beim Auszug des lieben Friedens willen wird der Steuerzahler weder eine höhere Miete wie derzeit geschweige denn Umzugskosten tragen.
ZitatHabe schon gelesen, dass es im Ermessen des Amtes liegt z.B. bei den Umzugskosten zu helfen. :
Richtig.
Das Problem ist aktuell, das viele Gemeinden faktisch pleite sind - und bei Geld das nicht da ist, hilft auch kein Ermessen.
ZitatMeine Mutter ist nicht die treibende Kraft dahinter. :
Wie Ex Inkassomitarbeiter schon sagte, man hat einen gültigen Mietvertrag. Beendet der Mieter diesen, liegt ein freiwilliger Umzug vor.
ZitatHarry wollte darauf hinaus, dass du freiwillig ausziehen willst. Du hast einen Mietvertrag und fertig. Der Verkaufswunsch des Vermieters ändert daran nichts. Sollte der neue Besitzer dich kündigen dann wäre der Auszug "unfreiwillig". Beim Auszug des lieben Friedens willen wird der Steuerzahler weder eine höhere Miete wie derzeit geschweige denn Umzugskosten tragen. :
Ach so, sorry. Nee, dann habe ich das vielleicht falsch ausgedrückt. Ich bekomme vermutlich noch ein Schreiben, dass ich ausziehen muss. Damit wird es dann schon unfreiwillig. Unabhängig der rechtlichen Situation ist es eh unfreiwillig - aber ich habe auch nicht die Kraft mich dagegen zu wehren und sei es auch nur um es hinauszuzögern. Augen zu und durch und hoffentlich wird danach alles besser. Die Abhängigkeit von gewissen Personen ist danach vorbei. Das kann auch positiv sein. Danke für eure Hilfe und eure emphatischen Antworten.
ZitatIch bekomme vermutlich noch ein Schreiben, dass ich ausziehen muss. :
Ein solche Schreiben dürfte nicht ausrechend sein, es sollte für das Amt schon eine gerichtsfeste Kündigung sein.
ZitatDie Abhängigkeit von gewissen Personen ist danach vorbei. Das kann auch positiv sein. :
Manchmal ist es eine umfassende Befreiung bzw. ein Beginn derselben.
...und das ist auch gut so. Es kann ja jeder lesen, was geschrieben wurde.ZitatIch wollte nicht deine ganze Antwort markieren, :
Das mit den Umzugskosten hat nicht unbedingt was mit *freiwillig/unfreiwillig* zu tun, sondern mit --erforderlich--.ZitatWobei der Umzug in meinem Fall ja nicht »freiwilliger Natur« wäre. :
Na ja, da es aber durchaus geltende Gesetze gibt, ist die Pleite-Ausrede seit vielen Jahren nichts anderes als Angstschüren...ZitatDas Problem ist aktuell, das viele Gemeinden faktisch pleite sind - und bei Geld das nicht da ist, hilft auch kein Ermessen. :
ZitatNa ja, da es aber durchaus geltende Gesetze gibt, ist die Pleite-Ausrede seit vielen Jahren nichts anderes als Angstschüren... :
Hätte man Ahnung von diesen Gesetzen, wüsste man auch, das es auf "Kann-Leistungen" keinen Rechtsanspruch gibt.
Und "Kann-Leistungen" werden bekanntermaßen regelmäßig als erstes gekürzt - also kein "Angstschüren" sondern einfach mal ein Blick über den Tellerrand in die Realität ...
Schaut man ins relevante Gesetz, liest man:
(2) ...Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft haben Leistungsberechtigte den dort zuständigen Träger der Sozialhilfe über die nach § 35 Absatz 3 Satz 1 und 2 maßgeblichen Umstände in Kenntnis zu setzen.Sind die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung für die neue Unterkunft unangemessen hoch, sind diese nur in Höhe angemessener Aufwendungen als Bedarf anzuerkennen, es sei denn, der zuständige Träger der Sozialhilfe hat den darüberhinausgehenden Aufwendungen vorher zugestimmt. Eine Zustimmung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den Träger der Sozialhilfe veranlasst wird oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zustimmung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann. Innerhalb der Karenzzeit nach § 35 Absatz 1 Satz 2 werden nach einem Umzug höhere als angemessene Aufwendungen nur dann als Bedarf anerkannt, wenn der Träger der Sozialhilfe die Anerkennung vorab zugesichert hat. Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen, Genossenschaftsanteile und Umzugskosten können bei vorheriger Zustimmung übernommen werden;
§ 35 a SGB XII
Die Kann-Regelung bezieht sich nicht auf die Pleite-Situationen diverser Kommunen, sondern auf die Situation des LB, der Umzugskosten trotz erforderlichen Umzugs nicht selbst zahlen /leisten kann.
Deshalb sind die vorherige In-Kenntnis-Setzung und diverse Antragstellungen ein wichtiger VOR-Schritt vor dem Umzug.
Die Erfahrung zeigt, dass auch in Pleite-Kommunen häufig Umzüge von GruSi- Beziehern stattfinden, bei denen die Umzugskosten durch das Amt zu tragen sind und sich nicht auf *Selbsthilfe* und 3 Cola und 2 Pizza beschränkt..
NÖ. Kann-Leistungen sind nach pflichtgemäßem Ermessen zu gewähren. Auf pflichtgemäße Ausübung des Ermessens besteht ein Anspruch...deshalb die bürokratische VOR-Bereitung eines Umzuges.ZitatUnd "Kann-Leistungen" werden bekanntermaßen regelmäßig als erstes gekürzt :
ZitatDie Erfahrung zeigt, dass auch in Pleite-Kommunen häufig Umzüge von GruSi- Beziehern stattfinden, bei denen die Umzugskosten durch das Amt zu tragen sind :
Ja, nur wenn die Umzugskosten durch das Amt zu tragen sind, dann sind es eben keine "Kann-Leistungen mehr ...
...und keine Angstschürerei mehr, ob pleite oder nicht.Zitatdann sind es eben keine "Kann-Leistungen mehr ... :
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