Unterstützung bei (unfreiwilligem) Wohnungswechsel

4. Oktober 2023 Thema abonnieren
 Von 
Valerio
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterstützung bei (unfreiwilligem) Wohnungswechsel

Guten Tag

Ich bin seit langem in der Grundsicherung und beziehe eine kleine EM-Rente, die leider nicht ausreicht, um die gesamten Mietkosten zu decken. Den fehlenden Betrag erhalte ich vom Sozialamt. Die Mietwohnung befindet sich im Haus meiner Eltern, die auch meine Vermieter sind. Mein Vater wohnt seit der Scheidung in Süddeutschland, meine Mutter bewohnt eine kleine Anliegerwohnung im Haus.

Meine Eltern sind nun am Überlegen, das Haus zu verkaufen, weil die Betriebs- und Energiekosten kaum noch zu stemmen sind, was ich natürlich nachvollziehen kann. Um einen geordneten Übergang zu schaffen, soll ein befreundeter Makler meines Vaters zwei Wohnungen in meiner Stadt suchen, die möglichst nah beieinander liegen. Das ist notwendig, da ich mich um meine an Krebs erkrankte Mutter kümmere und sie pflege und das gerne auch weiter tun möchte. Die Beantragung einer Pflegestufe ist auch schon in Planung. Mir schwirren gerade so viele Fragen durch den Kopf. Erstattet das Amt die Kosten für die neue Wohnung und ist ein Umzug überhaupt erlaubt? Wann muss ich das Amt informieren? Wie ist der Ablauf?

Da es um meine Gesundheit auch nicht gerade gut bestellt ist, kann ich beispielsweise nicht jeden Tag lange Wege zur neuen Wohnung meiner Mutter zurücklegen, falls das Sozialamt mich irgendwo anders unterbringen möchte. Das macht mir ebenfalls Sorgen.

Ich würde gerne wissen, wer mich rund um diese Angelegenheit juristisch beraten kann? Als Mitglied im VdK werde ich in sozialrechtlichen Fragen unterstützt, allerdings gibt es in meinem Fall doch einige Überschneidungen mit dem Mietrecht, oder? Sollte ich vielleicht eine Rechtsschutzversicherung abschließen?





-- Editiert von User am 4. Oktober 2023 04:35

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14 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40317 Beiträge, 14333x hilfreich)

Weder das Sozialamt noch das Job Center betreiben Maklerbüros. Wenn Du eine Wohnung für Dich gefunden hast, setzt Du Dich mit dem Sozialamt in Verbindung; dann wird überprüft, ob der Mietzins ganz oder nur teilweise übernommen werden kann. Den Rahmen kannst Du schon jetzt heraus bekommen. Vielleicht auch mal auf die Warteliste für eine Sozialwohnung setzen lassen?

wirdwerden

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36053 Beiträge, 6112x hilfreich)

Zitat (von Valerio):
Mir schwirren gerade so viele Fragen durch den Kopf.
Noch ist kein Makler oder gar ein Kaufinteressent für das Haus da. Deine Eltern werden sich zunächst mal über den Verkauf einig werden müssen, und das kann dauern...
Zitat (von Valerio):
Erstattet das Amt die Kosten für die neue Wohnung
Ja, wenn sie angemessen für 1Person (nicht zu teuer) sind.
Zitat (von Valerio):
ist ein Umzug überhaupt erlaubt?
Ja. GruSi-Bezieher sind keine Gefangenen.
Zitat (von Valerio):
Wann muss ich das Amt informieren?
WENN bekannt ist, dass du aus dem Haus ausziehen musst und eine andere Wohnung gefunden hast.
Zitat (von Valerio):
Wie ist der Ablauf?
Total unterschiedlich. Kommt eben drauf an.
Zitat (von Valerio):
falls das Sozialamt mich irgendwo anders unterbringen möchte.
Das Amt bringt NICHT unter, es kümmert sich auch NICHT um deine neue Wohnung. Das Amt zahlt.
Zitat (von Valerio):
rund um diese Angelegenheit juristisch beraten kann?
Ich wüsste nicht, wofür das nötig wäre. Auch über eine Rechtsschutzversicherung freut sich derzeit nur die Versicherung.
Die Wohnungssuche ist allein deine /eure Sache. Alles zu Umzügen/Kostenübernahmen ist in der entspr. KdU-Richtlinie deiner Stadt/Landkreis niedergeschrieben.

Worüber möchtest du dich juristisch auseinandersetzen?
Falls es später (wenn es um den tatsächlichen Umzug geht) um Rechtsstreit wegen Kosten vom Amt geht, ist das Sache des VdK.

Meine Empfehlung: Lass deine Eltern erstmal einig werden, wie und wann und was überhaupt werden soll.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127629 Beiträge, 40846x hilfreich)

Zitat (von Valerio):
Ich würde gerne wissen, wer mich rund um diese Angelegenheit juristisch beraten kann?

In DE ist die Rechtsberatung in konkreten Einzelfällen per Gesetz den Rechtsanwälten vorbehalten.

Das geht z.B. gleich hier https://www.frag-einen-anwalt.de/
oder hier: https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79



Zitat (von Valerio):
Erstattet das Amt die Kosten für die neue Wohnung

Sofern sie alle gesetzlichen Bedingungen erfüllt.



Zitat (von Valerio):
ist ein Umzug überhaupt erlaubt?

Selbst verständlich - man muss sich das halt nur leisten können, denn das Amt wird dafür nichts zahlen müssen.



Zitat (von Valerio):
soll ein befreundeter Makler meines Vaters zwei Wohnungen in meiner Stadt suchen, die möglichst nah beieinander liegen.

Das Vorhaben erscheint völlig sinnlos, hat man doch 2 Wohnungen die so nahe beieinander liegen wie es nur geht.



Zitat (von Valerio):
Unterstützung bei (unfreiwilligem) Wohnungswechsel

Wo kommt der unfreiwillige Wohnungswechsel her?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Valerio
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Worüber möchtest du dich juristisch auseinandersetzen?
Falls es später (wenn es um den tatsächlichen Umzug geht) um Rechtsstreit wegen Kosten vom Amt geht, ist das Sache des VdK.

Meine Empfehlung: Lass deine Eltern erstmal einig werden, wie und wann und was überhaupt werden soll.


Ich wollte nicht deine ganze Antwort markieren, ein großes »Dankeschön« für deine Worte und deine Einschätzung. Manchmal hat man diffuse Ängste und macht sich vielleicht auch zu viele Gedanken. Daher wollte ich wegen einer juristischen Beratung fragen, aber nach euren Antworten sehe ich das etwas entspannter. Das tat richtig gut zu lesen.

Mir war gar nicht bewusst, dass man bei einem »unfreiwilligen« Umzug solche Freiheiten bei der Wohnungssuche hat. Die Beschränkungen bzgl. Wohnungsgröße, Angemessenheit habe ich mir schon rausgesucht.

Signatur:

»Per aspera ad astra.«

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#5
 Von 
Valerio
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Selbst verständlich - man muss sich das halt nur leisten können, denn das Amt wird dafür nichts zahlen müssen.


Habe schon gelesen, dass es im Ermessen des Amtes liegt z.B. bei den Umzugskosten zu helfen. Wobei der Umzug in meinem Fall ja nicht »freiwilliger Natur« wäre. Mal schauen.

Zitat (von Harry van Sell):
Das Vorhaben erscheint völlig sinnlos, hat man doch 2 Wohnungen die so nahe beieinander liegen wie es nur geht.


Ja, aber leider wartet nicht nach allen Lebensgeschichten am Ende ein fröhliches Happy End. Das würde jetzt zu weit führen, es ist sehr kompliziert und teilweise auch einfach nur traurig.

Zitat (von Harry van Sell):
Wo kommt der unfreiwillige Wohnungswechsel her?


Meine Mutter ist nicht die treibende Kraft dahinter. Ich danke dir für deine hilfreiche Antwort.

Signatur:

»Per aspera ad astra.«

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#6
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2568 Beiträge, 748x hilfreich)

Zitat (von Valerio):
Zitat (von Harry van Sell):
Wo kommt der unfreiwillige Wohnungswechsel her?


Meine Mutter ist nicht die treibende Kraft dahinter. Ich danke dir für deine hilfreiche Antwort.

Harry wollte darauf hinaus, dass du freiwillig ausziehen willst. Du hast einen Mietvertrag und fertig. Der Verkaufswunsch des Vermieters ändert daran nichts. Sollte der neue Besitzer dich kündigen dann wäre der Auszug "unfreiwillig". Beim Auszug des lieben Friedens willen wird der Steuerzahler weder eine höhere Miete wie derzeit geschweige denn Umzugskosten tragen.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127629 Beiträge, 40846x hilfreich)

Zitat (von Valerio):
Habe schon gelesen, dass es im Ermessen des Amtes liegt z.B. bei den Umzugskosten zu helfen.

Richtig.
Das Problem ist aktuell, das viele Gemeinden faktisch pleite sind - und bei Geld das nicht da ist, hilft auch kein Ermessen.



Zitat (von Valerio):
Meine Mutter ist nicht die treibende Kraft dahinter.

Wie Ex Inkassomitarbeiter schon sagte, man hat einen gültigen Mietvertrag. Beendet der Mieter diesen, liegt ein freiwilliger Umzug vor.


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#8
 Von 
Valerio
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Harry wollte darauf hinaus, dass du freiwillig ausziehen willst. Du hast einen Mietvertrag und fertig. Der Verkaufswunsch des Vermieters ändert daran nichts. Sollte der neue Besitzer dich kündigen dann wäre der Auszug "unfreiwillig". Beim Auszug des lieben Friedens willen wird der Steuerzahler weder eine höhere Miete wie derzeit geschweige denn Umzugskosten tragen.


Ach so, sorry. Nee, dann habe ich das vielleicht falsch ausgedrückt. Ich bekomme vermutlich noch ein Schreiben, dass ich ausziehen muss. Damit wird es dann schon unfreiwillig. Unabhängig der rechtlichen Situation ist es eh unfreiwillig - aber ich habe auch nicht die Kraft mich dagegen zu wehren und sei es auch nur um es hinauszuzögern. Augen zu und durch und hoffentlich wird danach alles besser. Die Abhängigkeit von gewissen Personen ist danach vorbei. Das kann auch positiv sein. Danke für eure Hilfe und eure emphatischen Antworten.

Signatur:

»Per aspera ad astra.«

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127629 Beiträge, 40846x hilfreich)

Zitat (von Valerio):
Ich bekomme vermutlich noch ein Schreiben, dass ich ausziehen muss.

Ein solche Schreiben dürfte nicht ausrechend sein, es sollte für das Amt schon eine gerichtsfeste Kündigung sein.



Zitat (von Valerio):
Die Abhängigkeit von gewissen Personen ist danach vorbei. Das kann auch positiv sein.

Manchmal ist es eine umfassende Befreiung bzw. ein Beginn derselben.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36053 Beiträge, 6112x hilfreich)

Zitat (von Valerio):
Ich wollte nicht deine ganze Antwort markieren,
...und das ist auch gut so. Es kann ja jeder lesen, was geschrieben wurde.
Zitat (von Valerio):
Wobei der Umzug in meinem Fall ja nicht »freiwilliger Natur« wäre.
Das mit den Umzugskosten hat nicht unbedingt was mit *freiwillig/unfreiwillig* zu tun, sondern mit --erforderlich--.
Zitat (von Harry van Sell):
Das Problem ist aktuell, das viele Gemeinden faktisch pleite sind - und bei Geld das nicht da ist, hilft auch kein Ermessen.
Na ja, da es aber durchaus geltende Gesetze gibt, ist die Pleite-Ausrede seit vielen Jahren nichts anderes als Angstschüren...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127629 Beiträge, 40846x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Na ja, da es aber durchaus geltende Gesetze gibt, ist die Pleite-Ausrede seit vielen Jahren nichts anderes als Angstschüren...

Hätte man Ahnung von diesen Gesetzen, wüsste man auch, das es auf "Kann-Leistungen" keinen Rechtsanspruch gibt.
Und "Kann-Leistungen" werden bekanntermaßen regelmäßig als erstes gekürzt - also kein "Angstschüren" sondern einfach mal ein Blick über den Tellerrand in die Realität ...


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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36053 Beiträge, 6112x hilfreich)

Schaut man ins relevante Gesetz, liest man:
(2) ...Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft haben Leistungsberechtigte den dort zuständigen Träger der Sozialhilfe über die nach § 35 Absatz 3 Satz 1 und 2 maßgeblichen Umstände in Kenntnis zu setzen.Sind die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung für die neue Unterkunft unangemessen hoch, sind diese nur in Höhe angemessener Aufwendungen als Bedarf anzuerkennen, es sei denn, der zuständige Träger der Sozialhilfe hat den darüberhinausgehenden Aufwendungen vorher zugestimmt. Eine Zustimmung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den Träger der Sozialhilfe veranlasst wird oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zustimmung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann. Innerhalb der Karenzzeit nach § 35 Absatz 1 Satz 2 werden nach einem Umzug höhere als angemessene Aufwendungen nur dann als Bedarf anerkannt, wenn der Träger der Sozialhilfe die Anerkennung vorab zugesichert hat. Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen, Genossenschaftsanteile und Umzugskosten können bei vorheriger Zustimmung übernommen werden;

§ 35 a SGB XII

Die Kann-Regelung bezieht sich nicht auf die Pleite-Situationen diverser Kommunen, sondern auf die Situation des LB, der Umzugskosten trotz erforderlichen Umzugs nicht selbst zahlen /leisten kann.
Deshalb sind die vorherige In-Kenntnis-Setzung und diverse Antragstellungen ein wichtiger VOR-Schritt vor dem Umzug.
Die Erfahrung zeigt, dass auch in Pleite-Kommunen häufig Umzüge von GruSi- Beziehern stattfinden, bei denen die Umzugskosten durch das Amt zu tragen sind und sich nicht auf *Selbsthilfe* und 3 Cola und 2 Pizza beschränkt..

Zitat (von Harry van Sell):
Und "Kann-Leistungen" werden bekanntermaßen regelmäßig als erstes gekürzt
NÖ. Kann-Leistungen sind nach pflichtgemäßem Ermessen zu gewähren. Auf pflichtgemäße Ausübung des Ermessens besteht ein Anspruch...deshalb die bürokratische VOR-Bereitung eines Umzuges.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127629 Beiträge, 40846x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Die Erfahrung zeigt, dass auch in Pleite-Kommunen häufig Umzüge von GruSi- Beziehern stattfinden, bei denen die Umzugskosten durch das Amt zu tragen sind

Ja, nur wenn die Umzugskosten durch das Amt zu tragen sind, dann sind es eben keine "Kann-Leistungen mehr ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
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#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36053 Beiträge, 6112x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
dann sind es eben keine "Kann-Leistungen mehr ...
...und keine Angstschürerei mehr, ob pleite oder nicht.

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