Hallo an alle das wird etwas länger aber ich danke euch allen für die Hilfe schon jetzt recht Herzlich
Im März 2018 hatte ein bekannter von mir (M22 J) mit seiner Mutter (Alleinerziehend und Leistungen vom Job center) streit und ging zu seiner Freundin (W18 J) dort blieb er weil er nicht mehr nachhause wollte für ca. 4-6 Monate und lebte ohne einen cent in der Tasche von der Gutmütigkeit der Eltern seiner Freundin
Er informierte sich da er selbst Kunde beim Jobcenter war bei seiner Beraterin über Hilfen und diese meinte das er HIlfe bekommen würde
Als nächstes kam es dann das die Eltern der Freundin beide nicht mehr bei sich Wohnen lassen wollten und rieten eine Wohnung zu suchen
von den Beratern in der Agentur für Arbeit wurde das ganze als machbar erklärt und die beiden fanden eine Wohnung bei einem bekannten und unterschrieben den Mietvertrag
Dann kam es wie es kommen musste das Jobcenter weigerte sich und sie standen quasi auf der Straße die Zugesicherte Hilfe für Möbel etc.. wurde nicht gewährt Begründung beide u25 - Er könne ja wieder nach hause da dort die Bedarfsgemeinschaft ja schon existiert und sie ebenfalls
Zeitgleich wurde seiner mutter die Leistung gesperrt nur diese lies sich das nicht gefallen und zog mit einem Anwalt dagegen Ergebnis sie bekam recht und Ihre Leistungen wurden wieder übernommen
Er verschuldete sich mit Ihr bis über beide Ohren für Möbel etc.. und schaffte es die Raten anfangs zu zahlen aber da sich seine berufliche situation nicht änderte leider nicht mehr die Folge mehr Probleme (Man muss dazu sagen das er keines wegs faul ist er ist nur gesundheitlich sehr angeschlagen auf die Psyche bezogen wegen früheren erlebnissen)
Die Miete konnten Sie auch nicht bezahlen und nun leben sie ca. 1 Jahr nur durch die Hilfe von bekannten die Miete wurde kein einziges mal beglichen bis jetzt zum glück ist der Vermieter ein angehöriger von Ihm
Jetzt die Frage weil beide ja nun über ein Jahr in einer eigenen Wohnung leben sind beide dann nicht automatisch eine Bedarfsgemeinschaft ? müsste Ihr Antrag auf Hilfe nicht nun bewilligt werden ?
wer könnte den ansonsten Hilfe geben
Ich muss noch dazu sagen die beiden wollten nichts geschenkt haben sie wollten alles zurück zahlen er würde arbeiten aber da er Psychische Probleme hat und das kann ich als ausenstehender beurteilen hat ihn das ganze sehr zurück geworfen und er sieht einfach nicht mehr hinaus
er ist fleißig und nimmt jedes Angebot der Agentur an schreibt Bewerbungen er hat auch in seinem Leben seit er 16 ist gearbeitet und nun fühlt er sich wie er sagt nur noch allein gelassen
Ich habe beide selber schon oft unterstützt nicht nur Finanziell ich bin sehr schockiert weil es quasi niemand interessiert ob zwei Junge menschen auf der straße Sitzen keiner fühlt sich zuständig
was meint ihr haben die beide eine Chance Hilfe zu erhalten damit Sie wieder auf die beine kommen ?
Unterstützung möglich
Meine Güte, wirklich ein Muster von Fehlplanung, verantwortungslosem Handeln. Ist Dir eigentlich klar, dass die beiden nicht krankenversichert sind? Dass da jeden Monat Schulden auflaufen? Dass man keine Wohnung mal so anmieten kann, ohne auch nur einen Cent in der Tasche zu haben? Dass wir uns hier auch im strafrechtlich relevanten Bereich bewegen?
Die Beiden sollten sich SOFORT in eine Beratung bei der Caritas/Diakonie/was auch immer begeben. Und jammern und allein gelassen, das hilft gar nicht. Er muss sein Leben in den Griff bekommen, nicht andere für ihn. Und - ganz ehrlich - von Fleiß merke ich bei ihm nicht viel. Einmal werden doch nur ganz wenig freie Stellen der Arbeitsagentur oder dem Job-Center gemeldet. Da ist Eigeninitiative angesagt. Und, er hat doch nicht ständig gearbeitet, eher wenig, nach dem, was ich hier so lese.
Mitleid ist in so Fällen nicht angebracht. Diese Menschen müssen den Leidensdruck spüren, um was auf die Reihe zu bringen. Was macht eigentlich die Frau?
wirdwerden
die Frau sucht eine stelle hat ihre Ausbildung abgeschlossen und wurde nicht übernommen
in wie fern haben die beiden sich ggf. strafbar gemacht ?
danke für die ehrliche Antwort
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in wie fern haben die beiden sich ggf. strafbar gemacht ? Einmietbetrug. Wenn klar ist, das man eine Wohnung nicht bezahlen kann, darf man sie nicht anmieten.
JETZT sind sie natürlich eine BG aus 2 Personen und leistungsberechtigt mit je 90% des Regelbedarfs. Und den Wohnkosten.
JA. Anträge stellen. Unbedingt.
Nicht erst groß ne Beratungsstelle suchen.
Alle wichtigen Anträge gibts im Netz.
unter: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/download-center-arbeitslos
dort das Anliegen Arbeitslosengeld II wählen.
wichtige und nötige Formulare:
HA- Antrag auf Alg2
KDU- Kosten der Unterkunft
VM- Vermögen
EK-Einkommen
alles ausfüllen, unterschreiben, aktuelle Kontoauszüge dazulegen.
Am Freitag abgeben.Das ist der 31. 5.
Wenn sie das schaffen, sind sie auch für den Monat Mai noch leistungsberechtigt.
Warum bist du schockiert? Wenn ein 22jähriger wegen Streit und ohne Kohle auszieht und psych. Probleme hat----was soll denn da gut werden nach dem Auszug?
Und jetzt?
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