Unterstützung und schwarz auf anderen Namen gemeldet sein ?

24. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Yalom123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterstützung und schwarz auf anderen Namen gemeldet sein ?


Hi,

Also ich beziehf SGB XII in bayern kann aber bei einer Vermieterin schwarz in eine Wohnung. Ich dachte das geht, weil sie mir zugesagt hat einen Mietvertrag und Mietbescheinigung auszustellen. Und ich bezahle sie bar. Das Amt würde wohl mir die Miete überweisen (?). Jetzt eben sagre sie ich müsste auf ihrem Namen gemeldet sein. Kann es sein dass dann das Amt sie anschreibt sie in irgendeiner Weise involviert wird? Sie weiß nämlich nicht dass ich Unterstützung beziehe.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Beihilfe zum Sozialleistungsbetrug gibt es hier im Forum nicht.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(756 Beiträge, 249x hilfreich)

Wie jetzt, die Vermieterin will, dass Du für sie Alg2 beziehst, während sie eine Wohnung steuerlich nicht anmeldet?

Oder sie will die Miete bei der Steuer nicht angeben?

Wenn sie die Mietbescheinigung ausfüllt, dann hat das Jobcenter alles was es will
Die Bescheinigung sollte allerdings auf Deinen Namen lauten.

Sozialbetrug wird bestraft und führt zum Verlust des Bezuges.
Das könnte bitter für Dich werden.

Wenn sie "nur" die Steuern hinterziehen will, ist das aber nicht Dein Problem.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7239 Beiträge, 1525x hilfreich)

Finger weg!

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Yalom:

Zuerst mal stimme ich meinen Vorrednern zu: Es gibt hier keine Anleitung zum Betrug.

Allerdings verstehe ich bisher noch überhaupt nicht, was Ihr da eigentlich plant und kann somit auch nicht sagen, ob es tatsächlich um Betrug geht, auch wenn der erste Anschein sicher dafür spricht.

Zitat:
kann aber bei einer Vermieterin schwarz in eine Wohnung.


Was genau soll das heißen, schwarz in eine Wohnung? Du willst/sollst dort einziehen, ohne Dich einwohnermelderechtlich anzumelden?

Zitat:
Ich dachte das geht, weil sie mir zugesagt hat einen Mietvertrag und Mietbescheinigung auszustellen.


Das ist soweit gut und richtig und ich vermag noch nicht zu erkennen, was daran "schwarz" sein soll.

Zitat:
Und ich bezahle sie bar.


Was dafür spricht, dass sie die Mieteinnahmen nicht bei der Steuer angeben will, was dann allerdings ihr strafrechtliches Problem ist. Du soltlest Dir nur die Mietzahlungen immer quittieren lassen.

Zitat:
Das Amt würde wohl mir die Miete überweisen (?).


So sollte es sein.

Zitat:
Jetzt eben sagre sie ich müsste auf ihrem Namen gemeldet sein.


Was soll das heißen? Was soll da wo angemeldet werden? Ich verstehe nur nur Bahnhof.

Zitat:
Kann es sein dass dann das Amt sie anschreibt sie in irgendeiner Weise involviert wird?


Ohne Deine ausdrückliche Zustimmung darf das Amt die Vermieterin nicht kontaktieren. Ob sich das Amt auch daran hält, steht auf einem anderen Blatt und vermag ich mangels Kristallkugel nicht vorherzusehen.

Gruß,

Axel

-- Editiert von AxelK am 25.01.2022 18:28

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