Meine Situation: Ich bin aktuell in der Ausbildung (19 Jahre, 3. Lehrjahr) und verdiene ca. 940€ netto monatlich.
Seit ca. einem halben Jahr wohne ich bei meiner Lebensgefährtin mit in der Wohnung und bin dort auch gemeldet und habe keine Mietkosten (ist ihre Eigentumswohnung).
Aktuell habe ich eine schwierige Situation. Mit meinem Vater habe ich sehr guten Kontakt, mit meiner Mutter gar nicht. Sie erschwert es mir auch jegliche Daten für beispielsweise Ausbildungsbeihilfe zu geben.
Mein Abzweigantrag fürs Kindergeld wurde auch abgelehnt, weil mein Vater monatlich 100€ "Unterhalt" bezahlt. Mir wurde gesagt, dass ich keinen Anspruch auf Unterhalt habe, da ich zu viel verdienen würde. Er gibt mir die 100€ trotzdem monatlich. Habe zu diesem Thema auch schon einen Beitrag erstellt und bin dran.
Jetzt ist meine Frage, was ich finanziell beim Amt beantragen kann. Habe ich doch ein Recht auf Unterhalt? Wenn ja, wie kann ich das einverlangen bzw. einklagen?
Berufsausbildungsbeihilfe könnte ich ja auch beantragen. Wie komme ich an die Einkommensbescheinigung von meiner Mutter? Muss ich die auch "einklagen" oder kann die Agentur für Arbeit diese selbst anfordern?
Gibt es sonst neben Kindergeld, Unterhalt und BAB Möglichkeiten um Unterstützung zu bekommen?
Danke schonmal für jede Antwort auf meine vielen Fragen
-- Editiert von Moderator topic am 18. Januar 2023 01:53
-- Thema wurde verschoben am 18. Januar 2023 01:53
Unterstützung vom Amt in Ausbildung (eigene Wohnung)
17. Januar 2023
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Frage vom 17. Januar 2023 | 22:32
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterstützung vom Amt in Ausbildung (eigene Wohnung)
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#1
Antwort vom 18. Januar 2023 | 00:06
Von
Status: Wissender (14566 Beiträge, 8701x hilfreich)
Bei 940€ netto und mietfreiem Wohnen haben sich Unterhalt und BAB erledigt.
Außer Kindergeld sehe ich da nichts.
#2
Antwort vom 18. Januar 2023 | 11:32
Von
Status: Unbeschreiblich (27322 Beiträge, 5048x hilfreich)
Ich sehe hier ebenso nichts außer den 100,- von deinem Vater und dem Kindergeld.ZitatGibt es sonst neben Kindergeld, Unterhalt und BAB Möglichkeiten um Unterstützung zu bekommen? :
Falls dein Vater Kindergeld beantragt und die 100,- anrechnet, bleiben immerhin noch 1.190,- frei verfügbar.
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#3
Antwort vom 18. Januar 2023 | 11:45
Von
Status: Wissender (14566 Beiträge, 8701x hilfreich)
ZitatIch sehe hier ebenso nichts außer den 100,- von deinem Vater und dem Kindergeld. :
Das ist aber nicht additiv.
Wenn der Fragesteller das Kindergeld erhält, wäre die Zahlung der 100€ durch den Vater freiwillig.
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