Unterstützung vom Amt in Ausbildung (eigene Wohnung)

17. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
NiclasTechno
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterstützung vom Amt in Ausbildung (eigene Wohnung)

Meine Situation: Ich bin aktuell in der Ausbildung (19 Jahre, 3. Lehrjahr) und verdiene ca. 940€ netto monatlich.
Seit ca. einem halben Jahr wohne ich bei meiner Lebensgefährtin mit in der Wohnung und bin dort auch gemeldet und habe keine Mietkosten (ist ihre Eigentumswohnung).

Aktuell habe ich eine schwierige Situation. Mit meinem Vater habe ich sehr guten Kontakt, mit meiner Mutter gar nicht. Sie erschwert es mir auch jegliche Daten für beispielsweise Ausbildungsbeihilfe zu geben.

Mein Abzweigantrag fürs Kindergeld wurde auch abgelehnt, weil mein Vater monatlich 100€ "Unterhalt" bezahlt. Mir wurde gesagt, dass ich keinen Anspruch auf Unterhalt habe, da ich zu viel verdienen würde. Er gibt mir die 100€ trotzdem monatlich. Habe zu diesem Thema auch schon einen Beitrag erstellt und bin dran.

Jetzt ist meine Frage, was ich finanziell beim Amt beantragen kann. Habe ich doch ein Recht auf Unterhalt? Wenn ja, wie kann ich das einverlangen bzw. einklagen?
Berufsausbildungsbeihilfe könnte ich ja auch beantragen. Wie komme ich an die Einkommensbescheinigung von meiner Mutter? Muss ich die auch "einklagen" oder kann die Agentur für Arbeit diese selbst anfordern?

Gibt es sonst neben Kindergeld, Unterhalt und BAB Möglichkeiten um Unterstützung zu bekommen?

Danke schonmal für jede Antwort auf meine vielen Fragen :)

-- Editiert von Moderator topic am 18. Januar 2023 01:53

-- Thema wurde verschoben am 18. Januar 2023 01:53

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(14566 Beiträge, 8701x hilfreich)

Bei 940€ netto und mietfreiem Wohnen haben sich Unterhalt und BAB erledigt.
Außer Kindergeld sehe ich da nichts.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27322 Beiträge, 5048x hilfreich)

Zitat (von NiclasTechno):
Gibt es sonst neben Kindergeld, Unterhalt und BAB Möglichkeiten um Unterstützung zu bekommen?
Ich sehe hier ebenso nichts außer den 100,- von deinem Vater und dem Kindergeld.

Falls dein Vater Kindergeld beantragt und die 100,- anrechnet, bleiben immerhin noch 1.190,- frei verfügbar.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(14566 Beiträge, 8701x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich sehe hier ebenso nichts außer den 100,- von deinem Vater und dem Kindergeld.

Das ist aber nicht additiv.
Wenn der Fragesteller das Kindergeld erhält, wäre die Zahlung der 100€ durch den Vater freiwillig.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

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