Hallo,
Person A hatte eine fortgeschrittene Leberzirrhose und war bereits vor der Transplantation paar Monate krankgeschrieben, da körperlichen in einem schlechten Zustand. Nach der erfolgreichen Transplantation natürlich weiterhin krankgeschrieben.
Da Person A nun aber im gesamten Zeitraum krankgeschrieben war und die AOK kein Krankengeld mehr zahlen wollte, bezieht Person A seit paar Monaten ALG.
Nun wollte Person A im Sommer in die Heimat zum Urlaub fliegen, wurde aber vom Amt abgelehnt.
Zu erwähnen ist, dass Person A noch keine körperliche Arbeit verrichten darf, da die Wunde noch nicht ganz verheilt ist. Die OP wurde im April 2023 durchgeführt. ALG bezieht Person A seit 3 Monaten.
Wie sieht hier die rechtliche Lage aus?
-- Editiert von Moderator topic am 12. März 2024 17:40
-- Thema wurde verschoben am 12. März 2024 17:40
Urlaub von Arbeitsamt abgelehnt.
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Zitatwurde aber vom Amt abgelehnt. :
Mit welcher konkreten Begründung?
Das kann sein. Kommt drauf an, wie lange A dort bleiben wollte.ZitatNun wollte Person A im Sommer in die Heimat zum Urlaub fliegen, wurde aber vom Amt abgelehnt. :
Und was genau das Amt ( vermutlich die Arbeitsagentur) schrieb.
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ZitatWie sieht hier die rechtliche Lage aus? :
Dem Bescheid müsste doch ein rechtlicher Hinweis beigefügt sein und gegen Bescheide von Ämtern lässt sich in aller Regel Rechtsmittel einlegen.
Ansonsten: Arbeitsrecht ist das nicht. 'Urlaub' dürfte hier allgemeinsprachlich verwendet sein; ich wüsste nicht, dass oder wie unter Alg-Verhältnis ein Urlaubsanspruch im arbeitsrechtlichen Sinn gegen sein könnte. Folglich dürfte die Behörde einen Auslandsaufenthalt des Anspruchstellers verweigern.
Während ich das niedergeschrieben habe, hat sich zwischenzeitlich was getan.
Person A bekommt vom Amt nun doch mitgeteilt, dass sie ihren Urlaub, Hotel etc. buchen kann.
Person A soll aber 1 Woche vorher Bescheid geben, es KÖNNTE aber dann laut Amt möglich sein, dass ihr das verwehrt wird.
Die sagen Person A könne buchen, im gleichen Atemzug aber, dass es ne Woche vorher auch nicht genehmigt werden kann…
Falls das so eintreten sollte, wer übernimmt die ganzen Kosten?
ZitatZu erwähnen ist, dass Person A noch keine körperliche Arbeit verrichten darf, da die Wunde noch nicht ganz verheilt ist. Die OP wurde im April 2023 durchgeführt. ALG bezieht Person A seit 3 Monaten. :
Und man ist sicher, dass man dann im Sommer fliegen darf? Also was den Gesundheitszustand angeht?
Natürlich übernimmst du die Kosten falls der " Urlaub" nicht genehmigt wird.
Solange ich so krank wäre würde ich auch nicht ins Ausland fahren und mich in Deutschland erholen.
Per Telefon? Oder wie?ZitatPerson A bekommt vom Amt nun doch mitgeteilt, :
Worauf will A sich denn berufen, wenn das Amt dann die *Zustimmung zur Ortsabwesenheit* doch nicht gibt?
Dass man sich ca 1 Woche vorher meldet und mitteilt, von wann bis wann nun genau die Ortsabwesenheit dauert, ist normal. Es wird nur für 3 Wochen ALG geleistet.
Bleibt A länger, geht das auf seine Kosten, sein ALG entfällt.
ZitatFolglich dürfte die Behörde einen Auslandsaufenthalt des Anspruchstellers verweigern. :
Auf welcher Rechtsgrundlage bitteschön soll das denn passieren?
Die Behörde hat da überhaupt keine Befugnis den Urlaub zu verweigern oder zu genehmigen. Wann man Urlaub macht fällt hier komplett in den vom Grundgesetz Geschützen Entscheidungsbereich des TS.
Insofern würde mich ja die Begründung interessieren.
ZitatDem Bescheid müsste doch ein rechtlicher Hinweis beigefügt sein und gegen Bescheide von Ämtern lässt sich in aller Regel Rechtsmittel einlegen. :
Ich glaube nicht, das es jemals dafür einen Bescheid geben wird ....
ZitatPerson A soll aber 1 Woche vorher Bescheid geben, es KÖNNTE aber dann laut Amt möglich sein, dass ihr das verwehrt wird. :
Wie gesagt, für das Verwehren des Urlaubs fehlt dem Amt jedwede Berechtigung.
Man teilt dem Amt einfach in gerichtsfester Form mit, das man im Zeitraum von X bis voraussichtlich Y wegen Ortsabwesenheit nicht für die Vermittlung zur Verfügung steht und fertig
ZitatFalls das so eintreten sollte, wer übernimmt die ganzen Kosten? :
Du, wer sonst.
ZitatWorauf will A sich denn berufen, wenn das Amt dann die *Zustimmung zur Ortsabwesenheit* doch nicht gibt? :
Voraussetzung für die Zustimmung zur Ortsabwesenheit ist grundsätzlich, dass zu dieser Zeit die Vermittlung nicht beeinträchtig wird.
Da das hier nicht gegeben ist, kann man sich das sinnlose auch gleich sparen.
Welches sinnlose ist hier gemeint?ZitatDa das hier nicht gegeben ist, kann man sich das sinnlose auch gleich sparen. :
Es ist bisher unbekannt, wie A diese Info vom Amt erhielt. Vom Grundsatz her halte ich die Info für korrekt.
Das würde ich weder selbst tun noch anderen empfehlen.ZitatMan teilt dem Amt einfach in gerichtsfester Form mit, das man im Zeitraum von X bis voraussichtlich Y wegen Ortsabwesenheit nicht für die Vermittlung zur Verfügung steht und fertig :
Das Amt hat nach EAO zu handeln und kann/wird ggfls. im Sommer eine Zustimmung zur OAW geben.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba013034.pdf
Es spricht auch nichts dagegen, dass A 1 Woche vor Beginn der OAW dem Amt die genauen Daten der Abwesenheit bekanntgibt und das Amt dann mit der Zustimmung für 3 Wochen OAW auch schriftlich darauf hinweist, dass sich A nach Rückkehr persönlich am Tag x beim Amt vorstellen soll.
Dass es für A hier NICHT um Urlaub im Sinne des BUrlG geht, dürfte inzwischen klar geworden sein.
Ob A im Sommer bereits wieder der Vermittlung zur Verfügung stehen kann oder noch arbeitslos ist, ist heute nicht bekannt.
Für Flugbuchungen empfehlen sich *Flextickets*.
Ja, lief alles erstmal telefonisch so ab.
Ja, lief alles erstmal telefonisch so ab.
Danke. Dann gab es noch keine Zustimmung. Ist auch nicht üblich, dass so frühzeitig schon eine OAW angefragt und dieser zugestimmt wird.Zitatlief alles erstmal telefonisch so ab. :
Ich meine, vor allem sollte der behandelnde Arzt von A vor der Flugbuchung gefragt werden, ob er eine solche Reise für unbedenklich hält, zumal nach ca 1 Jahr die Tr-OP-Wunde noch nicht ganz verheilt ist und A keine körperlichen Arbeiten verrichten soll.
Oft ist schon ein Flug mehr als körperliche Arbeit...
Bleibt A länger als die max. 3 Wochen, zahlt die Agentur ab der 4. Woche kein ALG mehr.
Über Ausnahmen davon kann man ggfls. später schreiben.
Zitat:Die Behörde hat da überhaupt keine Befugnis den Urlaub zu verweigern oder zu genehmigen. Wann man Urlaub macht fällt hier komplett in den vom Grundgesetz Geschützen Entscheidungsbereich des TS.
Arbeit geht vor Ortsabwesenheit. Es gibt im Alg keinen Urlaubsanspruch. Wenn der Arbeitslose Alg erhält ist es arbeitsfähig. Vielleicht mit vielen Einschränkungen. Aber theoretisch kann im Sommer eine Arbeit kommen. Ist aber vermutlich unwahrscheinlich, da viele gesundheitliche Einschränkungen vorliegen und im Sommer eher weniger eingestellt wird. Hängt aber auch vom Beruf ab. Und wie schon geschrieben wurde, wird eine Ortsabwesenheit erst 1-2 Wochen vor Beginn genehmigt. Der Arbeitslose wurde auf das Risiko hingewiesen. Deshalb gehe ich davon aus (ist aber nicht mein Thema), dass er selbst das Risiko einer Buchung trägt.
-- Editiert von User am 13. März 2024 17:49
ZitatArbeit geht vor Ortsabwesenheit. :
Wenn ich mich abmelde, ist es anders herum ...
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