VERMÖGENSUMWANDLUNG ONLINEVERKÄUFE ALG2

27. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Wermon
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
VERMÖGENSUMWANDLUNG ONLINEVERKÄUFE ALG2

Angenommen A (in einer BG lebend mit B) verkauft bei Onlineplattformen Sachen, die sich über die letzten Jahre angesammelt haben aus dem gemeinsamen privaten Haushalt. Belege über die Käufe von A & B sind nicht mehr vorhanden, da sie einen längeren Zeitraum zurück liegen.

Es sind gebrauchte gut erhaltene Gegenstände, unter anderem auch Elektroartikel die schnell mal einen hohen Wert erziehlenkönnen.

Die Einnahmen schwanken je nach Artikel von 5€ bis 400€. Die einmahmen sind unregelmäßig, so das A & B mal nur 10€ im monat Einnahmen oder auch mal 400€ im Monat (dies aber eher die Ausnahme) in einem guten Monat.

Insgesamt verkaufte A & B über 70 bis 80 Artikel aus dem gemeinsamen Haushalt (der sich im Keller sammelte) wie zu beipiel

(seltene getragene Nike Zoom für 30€ verkauft, Bh-paket 50st fur 80€, dvd sammlung 180st fur 75€, NintendoWii mit Spielen für 120€, dann klein Beträge von 10€-15€-5€-20€- usw.)

und nahmen in einem Zeitraum von 10 Monaten ca. 1900€ Brutto ein.

Der aktuelle stand des Kontos von B steht bei 1631,41€. Abzüglich der 1244,65€ genau bleibt ein rest von 386,76€. Dieser Betrag beinhaltet den monatlichen regelbedaf sowie einen Restbetrag vom vormonat und monatlichen mehrbedarf für Strom 11 Monate zu je 17,58€ gesamt 193,38€ Mehrbedarf.


01. Muss A dies dem JC mitteilen?

02. Also soll A auch die Kontoauszüge weg lassen? Den Antrag einfach so ab geben?

03. Oder soll A nur den Antrag mit den Kontoauszügen und sonst nichts weiter angeben.

04. Oder sollte A Antrag, Kontoauszüge sowie Umsatzrechnungen vom Auktionshaus und ein erklärendes schreiben bezüglich in Bezug der Einnahmen weg schikens?

05. Hat A & B bei solchen Verkäufen einen monatlichen Freibetrag?

06. Kann es unter umständen als Schonvermögen vom JC gerechnet werden?

07. Im Prinzip ist dies doch eine Vermögensumwandlung, die nicht als Einkommen gewettet werden darf, oder?

08. Muss A dies dem JC angeben, wenn online verkäufe getätigt werden?

09. Muss A & B mit Sanktionen rechnen?

10. kann A sagen das die Artikel für eine dritte Person C verkauft wurden? Und wenn ja, muss C dem JC schriftlich bestätigen, das A für C die waren verkauft?

11. A hat die Einnahmen für C auf dem Konto bei B gesammelt. Abzüglich von Versandkosten und verkaufsgebüren ist noch ein netto Betrag von 1244€ auf dem Konto von B aufgelaufen und bis jetzt noch nicht an C ausbezahlt worden, kann A dies dem JC glaubhaft auslegen und C umgehend denn Betrag von 1244€ überwiesen, oder ist dies eine schlechte Idee insgesamt?

12. Wäre es vielleicht möglich, da A mit C so eine Art Darlehenvertrag schließt wo draus hervor geht, das A den Erlös durch den verkauf zweckgebunden verwenden muss (zum Beispiel Führerschein) und den Betrag zum einem späteren Zeitpunkt in einer angemessen Höhe zurück zahlen muss?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Mir fehlt die Vorstellungskraft dafür, dass diese Art des Verkaufs lediglich eine Auflösung privater "Rückstände" ist. So groß ist kein Keller, und ich frage mich, welche Frau ein Paket mit 50 BHs erwirbt. Zum Privatverbrauch. Und da sind ohne Ende raumfessende Elektrogeräte vorhanden.

Für wie doof haltet Ihr eigentlich das JC? Die Spielregeln sind doch klar. Einnahmen sind anzugeben, ob sie angerechnet werden, ist eine andere Frage. Und ob Ihr ein Gewerbe anmelden müsst, Steuern zahlen, das ist noch eine ganz andere Frage.

wirdwerden

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Wermon):
01. Muss A dies dem JC mitteilen?
Eigentlich JA. Aber bei Vermögensumwandlung streiten sich die ***.
Zitat (von Wermon):
02. Also soll A auch die Kontoauszüge weg lassen? Den Antrag einfach so ab geben?
Welchen Antrag? Wenn die Belege nicht mehr da sind, sagen auch Kontoauszüge nur Eingang X € aus.
Zitat (von Wermon):
03. Oder soll A nur den Antrag mit den Kontoauszügen und sonst nichts weiter angeben.
Welcher Antrag?
Zitat (von Wermon):
04. Oder sollte A Antrag, Kontoauszüge sowie Umsatzrechnungen
Nein. was soll das bringen?
Zitat (von Wermon):
05. Hat A & B bei solchen Verkäufen einen monatlichen Freibetrag?
Nein.
Zitat (von Wermon):
06. Kann es unter umständen als Schonvermögen vom JC gerechnet werden?
Nein, es ist Vermögensumwandlung.
Zitat (von Wermon):
07. Im Prinzip
Ja.
Zitat (von Wermon):
08. Muss A dies dem JC angeben, wenn online verkäufe getätigt werden?
siehe 01.
Zitat (von Wermon):
09. Muss A & B mit Sanktionen rechnen?
Nein.
Zitat (von Wermon):
10. kann A sagen das die Artikel für eine dritte Person C verkauft wurden?
Wann sollte A das ---sagen---?
Zitat (von Wermon):
11. A hat die Einnahmen für C
Übel und schwer erklärbar.
Zitat (von Wermon):
12. Wäre es vielleicht möglich,
Ja.

Wäre es dir möglich, deine alle zu 1 Thema gehörenden Fragen in einen Beitrag zu schreiben?
Bald hat man keine Lust mehr, nachzusuchen, was wer welche Anträge für was stellen will.

Zitat (von Wermon):
und nahmen in einem Zeitraum von 10 Monaten ca. 1900€ Brutto ein.
Wie kommt man auf genau 10 Monate?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Wermon
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

@wirdwerden

Als erstes danke für ihre Antwort,

Nun, wenn man einen Keller hat wo nix drin steht passt da so allerhand rein wenn man Sachen wie deko, Handtaschen und solche Sachen in Umzugs Kartons packt und stapelt.

Drüber hinaus sollte man nicht glauben, was sich für Sachen im Laufe der Zeit ansammeln können wenn man nicht alleine lebt.

Bezüglich der Bhs..... Frau halt. Frau sieht, denkt hübsch und kauft. Irgendwann nicht mehr interessiert, aussortiert, Karton, Keller.... so sammelt sich hier und da einiges an ob man es nun glaubt oder nicht zum beispiel Schuhe, wenn sie mir nicht mehr gefallen werfe ich diese doch nicht weg, sondern Lager ich sie vorerst einmal, so wie jacken oder auch Kleidung.

Und wer hat etwas von vielen raumfressenden elektronischen Geräten gesagt? Zb eine Nintendo Wii mit Zubehör ist kein Monster, das Gerät selber würde in ein Handschuhfach vom Auto passen.

Fakt ist, als der Keller aufgeräumt und aussortiert wurde kammen unzählige Sachen zum Vorschein und was macht man damit.... sicher nicht wegwerfen oder.... aber weiter behalten ja auch nicht..... ergo, man veräußert es weil es Schlusslicht noch einen wert hat.

Das die verkäufe so einen run hatten war nicht mit zurechnen, besonders während dem shutdown waren viele verkäufe... Desweitern lag es sicherlich auch daran, daß es gut erhaltene gepflegte Artikel waren, die günstig angeboten wurden insofern ist eine Gewinn nicht ergeben.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Wermon
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

@Anami

Auch dir als erstes ein Dankeschön für deine ausführliche Antwort!

Oh-je... Also Antrag ist gemeint der WBA denn die Leistungen laufen am 30.09.20 aus.

Wie ist dies gemeint mit allen zu 1 in einem Beitrag zu schreiben?
War nicht meine Absicht, bin nicht forumserfahren.

Wie man genau auf 10 Monate kommt ist einfach, den es wurdr erst ab dem Zeitpunkt der Keller ausgemistet und die Flut an Sachen eingestellt. Sicher wurde hier und da schon einmal das eine oder andere verkauft aber eher mit Glück und es frisstete sein darsein auch nicht im Keller.

Also wäre es eine Möglichkeit so einen Vertrag zu schließen indem hervor geht, das man Sachen überlassen bekommen hat allein zu Zweck diese zu verkaufen und der Ertrag aus den Verkäufen zweckgebunden zu verwenden ist.

Wie müsste so ein Vertrag aussehen?

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#5
 Von 
Wermon
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

.... Nur mal kurz nebenbei erwähnt, ich bin kein Schmarotzer oder der gleichen, falls dies den Anschein machen sollte!

Ich finde leider aufgrund gegebenen Umständen keine Arbeit. Aber um einen kleinen Beitrag zu leisten betätigen ich mich Eheramlich bei einer sozialen Einrichtung freiwillig seid mehr als 13 Monate und bekomme keine zusätzlichen Leistungen zum Regelsatz. Selbst die entstehenden Kosten wie fahrkosten zahle ich aus eigener Tasche. Zwar läuft das unter AGH aber dies hat allein nur den Zweck wegen versicherungstechnichen Gründen. Ich beziehe kein Lohn oder der gleichen wie eine aufwandsentschädigung.

Wollte dies nur einmal klar stellen!!!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(674 Beiträge, 454x hilfreich)

Zitat:
kann A sagen das die Artikel für eine dritte Person C verkauft wurden?


Sorry, aber das riecht mir alles sehr danach, als sei Anleitung zum Betrug gewünscht - daher geschlossen.

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