Vater Pflegeheim

10. Dezember 2023 Thema abonnieren
 Von 
dirk-huber
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Vater Pflegeheim

Hallo,

folgende Situation. Ich wohne zusammen mit meinen Eltern in einem Doppelfamilienhaus und alles gehört meinen Vater. Meine Eltern belegen eine Wohnung und ich lebe mit meiner Frau in der anderen. Wie ist das jetzt, wenn mein Vater in ein Pflegeheim muss, wird das Haus für die Bezahlung mit angerechnet? Müssen wir dann ausziehen? Es wurde nichts geregelt, weil mein Vater das nie wollte. Nun habe ich Angst um meine Existenz, wenn ich die Rechnungen nicht bezahlen kann.

Danke schon einmal für die Hilfe und weiß auch nicht, ob ich hier richtig bin

VG
Dirk

-- Editiert von User am 10. Dezember 2023 07:37

-- Editiert von Moderator topic am 10. Dezember 2023 19:15

-- Thema wurde verschoben am 10. Dezember 2023 19:15




10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4259 Beiträge, 690x hilfreich)

Die Eltern haben zusammen ein Schonvermögen von 20 000 €. Was darüber ist muss für die Heimkosten verwendet werden. Evtl. noch rechtzeitig die Beerdigung regeln, damit die Kosten nicht mehr vorhanden sind.
Die Mutter kann in der Wohnung bleiben, außer, diese wäre viel zu groß.

Sollte der Vater Sozialgelder für die Heimkosten benötigen, wird ausgerechnet wie viel die Mutter monatlich verbraucht, je nach Unkosten kann das auch über dem Satz vom Bürgergeld liegen.

Falls sie bisher noch keine Miete bezahlt haben, werden sie das zukünftig müssen.
Das Sozialamt kann die Heimkosten auch als Darlehen gewähren, lässt sich ins Grundbuch eintragen und wenn der Vater gestorben ist, muss es zurückgezahlt werden. Evtl. ist dann der Verkauf des Hauses notwendig.

Sollten Sie im Jahr über 100 000 € verdienen, sind sie zu Elternunterhalt verpflichtet.
Der Eigenanteil der Heimkosten liegt je nach Bundesland und Heim zwischen 2500 und 3500 €. Das Pflegegeld geht separat ans Heim, hast also mit dem Eigenanteil nichts zu tun.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dirk-huber
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
das sind aber keine gute Nachrichten. Da meine Mutter keine Rente bezieht und von meinem Vater lebt, ist das letztendlich doch ein riesen Problem. Wie ist das mit der Pflegestufe? Können sich beide davon was erhoffen?
Meiner Mutter geht es jetzt auch nicht gerade super (sind beide 83) und auch da ist es nur eine Frage der Zeit.
Wie sollte ich jetzt das Problem angehen? Gibt es da einen Fahrplan?

Danke
Jetzt habe ich doch schon Herzklopfen :(

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#3
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4259 Beiträge, 690x hilfreich)

Zitat (von dirk-huber):
Wie ist das mit der Pflegestuf

Pflegestufe heißt seit längerem - Pflegegrad.
Der Pflegegrad hat keine Auswirkung auf den Eigenanteil.
Wird der Pflegegrad erhöht, bekommt das Heim mehr Geld, weil die Pflege aufwendiger geworden ist.
Zitat (von dirk-huber):
Da meine Mutter keine Rente bezieht und von meinem Vater lebt, ist das letztendlich doch ein riesen Problem

Sie müsste zumindest die Mütterrente bekommen, wurde die nie beantragt?
Ihre Ausgaben werden berechnet, dazu gehört auch Freizeitvergnügen. Und dieses Geld erhält sie von der Rente des Vaters, wobei es auch sein könnte, dass ihr Grundsicherung zusteht. Müsste man überprüfen.
Zitat (von dirk-huber):
Wie sollte ich jetzt das Problem angehen? Gibt es da einen Fahrplan?

Der Fahrplan sollte doch erst mal die Anmeldung für einen Heimplatz sein, da kann es Wartezeiten geben.
Dann sollten sie eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen.

Auch im Hinblick auf Ihre Mutter, evtl. bekommt sie PG 2 das wären dann 316 €, welche nicht auf die Unterhaltszahlung angerechnet werden dürfen. Dazu die 125€ Entlastungsbeitrag, welche nicht in bar ausgezahlt werden dürfen, dafür gibt es Leistungen, wie putzen usw.
Evtl. rechtzeitige Erkundigung beim Sozialamt.
Sobald das Sozialamt Kostenträger wird, verlangt es idR die Kontoauszüge der letzten 10 Jahre, falls Schenkungen erfolgten, müssen diese zurückgezahlt werden, zumindest höhere Beträge.

Und ganz wichtig, welche Vollmachten haben Sie? Mit der Vorsorgevollmacht sowie der Bankvollmacht kann schon viel erledigt werden.
Ohne, wird das Betreuungsamt eingeschaltet, Sie würden auch keine Auskünfte bei einem Krankenhausaufenthalt erreichen.
Hier eine wichtige Seite.
https://www.pflege.de/pflegegesetz-pflegerecht/vollmachten-verfuegungen/

Nachtrag: Sollte der Vater noch keinen Pflegegrad haben, wird er kaum einen Heimplatz erhalten.





-- Editiert von User am 10. Dezember 2023 11:36

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#4
 Von 
Nana71
Status:
Student
(2017 Beiträge, 274x hilfreich)

Zitat (von dirk-huber):
das sind aber keine gute Nachrichten.


Nützt jetzt auch nix mehr, aber es wäre sinnvoll gewesen, sich damit frühzeitig auseinanderzusetzen und entsprechend Vorsorge zu treffen.

Zitat (von dirk-huber):
Wie ist das mit der Pflegestufe? Können sich beide davon was erhoffen?


Um einen Selbstbehalt wird man definitiv nicht herumkommen.

Wie hoch dieser ist, hängt von den monatlichen Kosten des Heimplatzes ab.

Können deine Eltern diese Kosten nicht aus ihren laufenden Einnahmen bestreiten, wird es wohl auf den Verlust des Hauses hinauslaufen.

Zitat (von dirk-huber):
Wie sollte ich jetzt das Problem angehen? Gibt es da einen Fahrplan?


Da habe ich leider keinen Rat, aber evtl. antwortet noch jemand, der sich damit auskennt.

BTW: Beihilfeberechtigt sind deine Eltern nicht zufällig?

-- Editiert von User am 10. Dezember 2023 11:36

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39141 Beiträge, 6435x hilfreich)

Falls hier weitere Fragen zu Sozialrecht kommen:
Die Moderation wird hoffentlich verschieben...

:forum:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41089x hilfreich)

Zitat (von dirk-huber):
Es wurde nichts geregelt, weil mein Vater das nie wollte

Ein recht schwerer Fehler der sich nun rächt.

Eine Vorsorgevollmacht mit entsprechender Betreuungsvollmacht gibt es also auch nicht?



Zitat (von dirk-huber):
Nun habe ich Angst um meine Existenz, wenn ich die Rechnungen nicht bezahlen kann.

Wieso Angst um Deine Existenz? Kinder haften nur dann für die Eltern, wenn sie es sich leisten können. Oder wenn sie unvorsichtigerweise Verträge unterschreiben.
Ansonsten sind die Rechnungen das Problem der Eltern / des Vaters.



Zitat (von dirk-huber):
Wie ist das jetzt, wenn mein Vater in ein Pflegeheim muss, wird das Haus für die Bezahlung mit angerechnet?

Es wird durchaus zur Verwertung kommen, insbesondere wenn Sozialleitungen bezogen werden sollen.



Zitat (von dirk-huber):
Müssen wir dann ausziehen?

Kommt ganz darauf an, wer das Haus erwirbt.



Zitat (von dirk-huber):
Wie sollte ich jetzt das Problem angehen? Gibt es da einen Fahrplan?

Da man selber offenbar auch noch keine Vorbereitungen getroffen hat, sollte man versuchen externe Hilfe zu bekommen (z.B. bei den Caritas Beratungsstellen).

Das wichtigste dürfte jetzt sein, das man mal eine notarielle Generalvollmacht inklusiver Vorsorgevollmacht für alle Bereiche (also inkl. Vrkauf der Immobilien) macht, solange beide noch geschäftsfähig sind.
Ansonsten wird das Gericht einen geeigneten Betreuer einsetzen - da wären die Bedingungen dann wesentlich schlechter.


0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
dirk-huber
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

welche Möglichkeiten hätten wir noch um die Imo zu retten und wir darin wohnen bleiben können.
Vielleicht zum Notar und ein Lebenslanges Wohnrecht vereinbaren?
Sollte das funktionieren, kann der neue Besitzer dann Miete verlangen (davon gehe ich jetzt aus)?

Was können wir noch tun, ohne das Haus kaufen zu müssen um darin wohnen zu bleiben?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39141 Beiträge, 6435x hilfreich)

Zitat (von dirk-huber):
Was können wir noch tun, ohne das Haus kaufen zu müssen um darin wohnen zu bleiben?
Man lässt sich von einem Anwalt beraten. Das Geld müsste man wohl einsetzen, um zu retten, was zu retten wäre.
Pflegegrad-Antrag für beide Eltern sollte als erstes auf der to-do-Liste stehen. Das dauert.
Zitat (von dirk-huber):
Vielleicht zum Notar und ein Lebenslanges Wohnrecht vereinbaren?
Für wen? Wenn der Vater ins Pflegeheim geht und die Mutter auch bald folgen könnte, wer soll das Wohnrecht bekommen?
Du würdest evtl. Mieter eines neuen Eigentümers sein, falls jemand das Haus kaufen will.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18803 Beiträge, 10170x hilfreich)

Zitat (von dirk-huber):
Was können wir noch tun, ohne das Haus kaufen zu müssen um darin wohnen zu bleiben?

Wie schon gesagt: Sie werden nicht drumherum kommen, Miete für die Wohnung zu bezahlen, falls Sie bislang mietfrei gewohnt haben.
*Wenn* aus den Mieteinnahmen, die der Vater dann hat, der Rente und den Ersparnissen das Pflegeheim bezahlt werden kann, dann kann alles so bleiben wie es ist. Die Mutter müsste dann Sozialleistungen beantragen, wobei die Sozialleistungen dann auch die Wohnkosten der Mutter umfassen, so dass der Vater weniger/keine Kosten für die alte Wohnung hat und dementsprechend mehr für die Pflege übrig bleibt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4259 Beiträge, 690x hilfreich)

Zitat (von dirk-huber):
Was können wir noch tun, ohne das Haus kaufen zu müssen um darin wohnen zu bleiben?

Den Vater daheim pflegen. Welchen Pflegegrad hat er?
Es gibt Kombileistungen bei der Pflege, dass bedeutet es käme ein Pflegedienst bis zu 3 x am Tag. Den Rest müsstet ihr abdecken. Sollte z.B. ihre Frau nur Teilzeit arbeiten, könnte sie den Schwiegervater pflegen und bekäme dafür Rentenpunkte, für einige Monate gutgeschrieben.
Zitat (von dirk-huber):
Sollte das funktionieren, kann der neue Besitzer dann Miete verlangen (davon gehe ich jetzt aus)?

Es wird eher selten ein Haus mit Wohnrecht gekauft, man kann das Wohnrecht auch ablösen und bei 83 Jahren wird das nicht mehr so hoch sein.
Oben schrieben Sie, das Haus möchte man behalten und dann möchten sie es verkaufen?
Pflegeberatung, Notar, Anwalt wären nicht verkehrt.
Gibt es ein Testament? Evtl. an ein Behindertentestament denken, falls der Vater vor der Mutter stirbt, die Witwenrente zu klein und soziale Leitungen benötigt werden, da könnte Eigentum dann etwas hinderlich sein.

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