Vater bezieht Kindergeld, will Unterschrift für Antrag

5. Dezember 2024 Thema abonnieren
 Von 
go498533-45
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 1x hilfreich)
Vater bezieht Kindergeld, will Unterschrift für Antrag

Ich habe ein Schreiben der Familienkasse bekommen,dass ich einen Antrag auf Kindergeld unterschreiben soll.
Begünstigter ist aber mein Vater.
Ich beziehe seit Jahren nur einen minimalen barbetrag,Kindergeld habe ich seit Jahren nicht bekommen.
Ich habe die Unterschrift unter den Antrag nicht getätigt.

Wie kann das sein dass ein Vater seit Jahren Kindergeld für mich bezieht,obwohl er keinerlei Ausgaben für mich hat?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128192 Beiträge, 40943x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
Wie kann das sein dass ein Vater seit Jahren Kindergeld für mich bezieht,obwohl er keinerlei Ausgaben für mich hat?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.



Zitat (von go498533-45):
Ich beziehe seit Jahren nur einen minimalen barbetrag,

Und der kommt von wem konkret?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
go498533-45
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 1x hilfreich)

Von der Einrichtung in der ich lebe.

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17966 Beiträge, 9786x hilfreich)

Und die Einrichtung wird von wem finanziert? Muss der Vater einen Kostenbeitrag leisten?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40518 Beiträge, 14367x hilfreich)

Kindergeld ist kein originärer Anspruch des Kindes, sondern (zumindest vom Ansatz her) eine Steuerersparnis für diejenigen gedacht, die das Kind finanziell unterhalten. Bis zur Volljährigkeit sind das in der Regel die Eltern; mit Volljährigkeit kann auch das Kind dann direkter Anspruchsinhaber sein, wenn die Eltern nicht für den Unterhalt aufkommen. Jedenfalls geht das Kindergeld voll in die Berechnung von Unterhaltsansprüchen ein.

So, Du lebst in einer Einrichtung. Normalerweise kennen sich die Träger von Einrichtungen mit der Abwicklung von Kindergeld gut aus. Das ist nämlich Bestandteil ihrer Abrechnung mit ihren Finanziers. Deine Rechnung mit dem Taschengeld ist also eine Milchmädchenrechnung. Du wohnst irgendwo, wirst ernährt, gekleidet, behandelt, was weiß ich. Das schickt auch keine Zauberfee vom Himmel.

Hier ist es wohl so, dass der Vater Beträge an die Einrichtung abführt. Wenn das der Fall ist, erhält er das Kindergeld völlig zu recht. Andernfalls wäre derjenige, der Dich unterhält, der Berechtigte. Das alles kannst Du aber in der Einrichtung klären. Frag da mal nach.

wirdwerden

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36484 Beiträge, 6150x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
Ich habe ein Schreiben der Familienkasse bekomme
Wie alt bist du denn?
Für Ü25jährige wird weiterhin an Berechtigte Kindergeld gezahlt, wenn diese schon eine anerkannte Behinderung, Einschränkung haben und deshalb zB auch in einer entspr. Einrichtung leben.

Was genau fragt denn die Familienkasse? Vater will die Unterschrift? Die Familienkasse schreibt dir?
:???:

Wenn dein Vater der Kindergeldberechtigte ist, dann steht ihm das Kindergeld zu. Ob du davon etwas bekommst, ist Sache deines Vaters.
Es gibt keinen ersichtlichen Grund, diesen Antrag nicht zu unterschreiben.
An dem Geld, das du jetzt zur Verfügung hast, wird sich nichts ändern.
Frag deinen Betreuer, dadurch wird es nicht schlechter.

-- Editiert von User am 6. Dezember 2024 19:45

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
go498533-45
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 1x hilfreich)

Meine Unterstützung, sich auf meine Kosten geld in die Taschen zu stecken,wird er sicher nicht bekommen...

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128192 Beiträge, 40943x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
Meine Unterstützung, sich auf meine Kosten geld in die Taschen zu stecken,wird er sicher nicht bekommen...

Die kann er sich notfalls auch gerichtlich erstreiten ...



Zitat (von Anami):
Frag deinen Betreuer

Korrekt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
go498533-45
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 1x hilfreich)

Kann er gerne probieren wird ihm nichts nützen...

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36484 Beiträge, 6150x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
Kann er gerne probieren wird ihm nichts nützen...
NÖ. Leider verstehst du aufgrund deiner Einschränkungen die einfachsten Zusammenhänge nicht, bläst dich aber ganz häufig erstmal wie Popeye auf...das nützt vor allem meistens dir nichts.
Zitat (von go498533-45):
Meine Unterstützung,
Du brauchst ihn nicht dabei zu unterstützen.
Das Kindergeld steht dem Berechtigten zu. Das scheint hier der Vater sein.
Das Kindergeld gibt es, wenn Eltern Kinder haben und KiG-berechtigt sind = Kurz+knapp.
Das ist sogar so, wenn das Kind nicht aufgrund von xyz in einer Einrichtung lebt und mit einem gesetzlichen Betreuer gesegnet ist. Hier macht das Notwendige dann der Betreuer. Du musst diesen auch nicht unterstützen.



Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17966 Beiträge, 9786x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das Kindergeld steht dem Berechtigten zu.

Das ist richtig.

Zitat (von Anami):
Das scheint hier der Vater sein.

Das ist unklar.

Bei Kindern, die in Einrichtungen leben, sind die Eltern nur dann kindergeldberechtigt, wenn sie sich an den Kosten er Einrichtung beteiligen. Ansonsten ist die Einrichtung selbst berechtigt, das Kindergeld sich auszahlen zu lassen. Das wissen Einrichtungen bzw. deren Leitungspersonal auch.

Zitat (von go498533-45):
Meine Unterstützung, sich auf meine Kosten geld in die Taschen zu stecken,wird er sicher nicht bekommen...

Nein, so ist das nicht.
Wenn der Vater rechtmäßig Kindergeld bezieht, muss er vom Kindergeld die Kosten der Einrichtung bezahlen. Er hat also nichts davon.
Wenn der Vater die Kosten der Einrichtung nicht bezahlt, hätte die Einrichtung schon längst verhindert, dass der Vater das Kindergeld bekommt und das Kindergeld direkt auf das Konto der Einrichtung umleiten lassen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36484 Beiträge, 6150x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
wenn sie sich an den Kosten er Einrichtung beteiligen.
Es wird ja leider nicht beantwortet, was die Famkasse da schreibt und was der TE unterschreiben soll.

Der Vater bezieht Kindergeld...und ist Begünstigter und der TE wohnt schon länger in dieser Einrichtung.

...aber erstmal kommt vom TE wie immer... nö, ich nicht und nicht von mir...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#12
 Von 
go498533-45
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
NÖ. Leider verstehst du aufgrund deiner Einschränkungen die einfachsten Zusammenhänge nicht, bläst dich aber ganz häufig erstmal wie Popeye auf...das nützt vor allem meistens dir nichts.
Zitat (von go498533-45):
Meine Unterstützung,
Du brauchst ihn nicht dabei zu unterstützen.
Das Kindergeld steht dem Berechtigten zu. Das scheint hier der Vater sein.
Das Kindergeld gibt es, wenn Eltern Kinder haben und KiG-berechtigt sind = Kurz+knapp.
Das ist sogar so, wenn das Kind nicht aufgrund von xyz in einer Einrichtung lebt und mit einem gesetzlichen Betreuer gesegnet ist. Hier macht das Notwendige dann der Betreuer. Du musst diesen auch nicht unterstützen.


Was weißt du denn bitte über "Einschränkungen"??? Was fällt dir ein,über mich als Person in dem Sinne zu urteilen??

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36484 Beiträge, 6150x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
Was weißt du denn bitte über "Einschränkungen"???
Mehr als du denkst.
Und ich kann lesen, was du schreibst.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128192 Beiträge, 40943x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
Was weißt du denn bitte über "Einschränkungen"???

Das Urteil über die Beschränkungen ergibt sich denknotwendigerweise aus dem was man hier so schreibt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#15
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3172 Beiträge, 1040x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Bei Kindern, die in Einrichtungen leben, sind die Eltern nur dann kindergeldberechtigt, wenn sie sich an den Kosten er Einrichtung beteiligen. Ansonsten ist die Einrichtung selbst berechtigt, das Kindergeld sich auszahlen zu lassen.
Auf welcher Rechtsgrundlage? Wenn jemand während der Unterbringung zur Abzweigung bzw. Erstattung berechtigt ist, dann der entsprechende Leistungsträger, also das Jugend- oder Sozialamt.

Zitat (von go498533-45):
sich auf meine Kosten
Was denn für Kosten? Du lebst kostenfrei in einer Einrichtung, die vermutlich mehrere tausend Euro im Monat kostet und vom Steuerzahler finanziert wird.

Solltest du zukünftig dort ausziehen wollen, wäre es für dich hilfreich dafür zu sorgen, dass die Kindergeldzahlung (deren Anspruchsinhaber immer ein Elternteil bleiben wird) läuft. Denn nach dem Auszug kannst du eine Abzweigung an dich selbst beantragen.

Hast du durch dein kindisches Verhalten dagegen dafür gesorgt, dass es keine mehr Kindergeldzahlung mehr gibt, dann gehen dir eben zukünftig 250 Euro im Monat durch die Lappen. Herzlichen Glückwunsch!

Unabhängig davon ist doch fraglich, was die Familienkasse hier wirklich vom Kind will. Tendenziell wohl einfach nur die Formulare über Ausbildung o.ä..

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