Verarschung vom Amt

4. September 2025 Thema abonnieren
 Von 
Elo221
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Verarschung vom Amt

Hallo,
ich bin 61 Jahre alt und bekomme Mietzuschuß in Höhe von 183€ und habe einen Minijob den ich auch angegeben habe, jetzt hatte ic bei der Behörde mehrmals per mail nachgegfragt, ob ich nächstes Jahr da wir ja die Minijobgrenze angehoben, ob ich die 60€ mehr dazu verdienen darf ohne das ich abzüge habe.
Jedesmal die gleiche Antwort, alles wird angerechnet, aber das war nicht meine Frage.
Meine Frage war wieviel darf ich dazuverdienen, ohne das ich Abzüge habe, aber das beantworten die einfach nicht, was soll das.

mfg
Elo




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(43108 Beiträge, 14822x hilfreich)

Vielleicht mal etwas kultivierter und weniger beleidigend?

Die Berechnung von Wohngeld ist im Rahmen im Wohngeldgesetz festgelegt. Ist dann aber individuell auszufüllen. Mini-Jobs sind nicht grundsätzlich anrechnungsfrei. Wie bei Dir im nächsten Jahr was zu berücksichtigen ist, wird man einfach noch nicht wissen, weil es die Berechnungsgrundlagen noch nicht gibt.

wirdwerden

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Gelehrter
(10031 Beiträge, 2099x hilfreich)

Ich sehe keine Verarsche. Handelt es sich bei dem Zuschuss um Wohngeld oder? Bei welcher behörde hat man denn nachgefragt?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1725 Beiträge, 293x hilfreich)

Beim Wohngeld ist das Gesamteinkommen maßgeblich. Höheres Einkommen = niedrigeres Wohngeld.
Wieviel das dann sein wird, muss individuell berechnet werden. Die überlastete Wohngeldbehörde wird sicherlich nicht für jeden, der irgendeine Änderung seiner Situation hat, eine Probeabrechnung durchführen können.

Wenn es also soweit ist, Antrag einreichen und es wird neu berechnet und beschieden.

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#4
 Von 
Elo221
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Ich sehe keine Verarsche.

Natürlich wenn ich mehrmals frage wieviel ich dann zuverdienen darf ohne das es angerrechnet wird und ich jedesmal die gleiche Antwort bekomme ohne das die Frage beantwortet wird, dann fühle ich mich nicht ernst genommen unmöglich ist das.
Es war das Wohnungsamz direkt

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#5
 Von 
Elo221
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Vielleicht mal etwas kultivierter und weniger beleidigend?

was ist daran Beleidigend wenn ich eine Anfrage sende, die war natürlich anders geschrieben wie seit Ihr denn drauf

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#6
 Von 
Elo221
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
Wohngeldbehörde wird sicherlich nicht für jeden, der irgendeine Änderung seiner Situation hat, eine Probeabrechnung durchführen können.

Doch genau da ist Sie für da, wenn Sie sich damit abfinden das in DEutschland jede Behörde überlastet ist dann ist das Ihre Sache , ich finde das UNMÖGLICH

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#7
 Von 
cirius32832
Status:
Gelehrter
(10031 Beiträge, 2099x hilfreich)

Zitat (von Elo221):
Doch genau da ist Sie für da, wenn Sie sich damit abfinden das in DEutschland jede Behörde überlastet ist dann ist das Ihre Sache , ich finde das UNMÖGLICH


Ich finde Ihren Ton hier auch unmöglich. Im übrigen gibt es auch online Wohnungsgeldrechner.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13850 Beiträge, 4898x hilfreich)

Zitat (von Elo221):
Meine Frage war wieviel darf ich dazuverdienen, ohne das ich Abzüge habe, aber das beantworten die einfach nicht

Doch, das haben sie Ihnen beantwortet.

Die Antwort:
Zitat (von Elo221):
alles wird angerechnet
ist doch mehr als eindeutig.

Bezieht man diese Antwort auf Ihre Frage
Zitat (von Elo221):
Meine Frage war wieviel darf ich dazuverdienen, ohne das ich Abzüge habe
wäre sie in Zahlen ausgedrückt 0€.
Was die Erhöhung der Bezüge aus ihrem Minijob in Zahlen für Ihr Wohngeld ausmacht, war nicht ihre Frage
, aber vermutlich genau das, was Sie wissen wollten.
Aber nochmal:
Zitat (von Schalkefan):
Wohngeldbehörde wird sicherlich nicht für jeden, der irgendeine Änderung seiner Situation hat, eine Probeabrechnung durchführen können.

Nicht nur nicht können, sondern vor allem nicht müssen.

Zitat (von Elo221):
Doch genau da ist Sie für da

Nein, dafür ist sie garantiert nicht da.
Sie ist dafür da, vom Antragssteller eingereichte Anträge zu prüfen und zu bescheiden.
Händchen halten, Beratung und Kaffeekränzchen sind anderen Institutionen vorbehalten.

Zitat (von Elo221):
ich finde das UNMÖGLICH

Ihre falsche Erwartungshaltung ist tatsächlich unmöglich.

4x Hilfreiche Antwort

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