Sehr geehrte Forenteilnehmer,
... wenn bei der Ehefrau in vollstationärer Pflege ca. 1760 € monatlich berechnet werden als Selbstbeteiligung der Pflegekosten und beim Ehemann in einem anderen Altenheim ca. 2800 € ist das im Prinzip durchaus erklärbar. Allerdings handelt es sich in dem diesbezüglichen Fallbeispiel bei der Ehefrau um eine pflegeintensive Bedürftigkeit (Pflegegrad IV) und beim Ehemann eine mittelschwere Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad II).
a) Ich persönlich sehe hier in gewissem Maße eine Unverhältnismäßigkeit gegeben. Sollte das zutreffen stellt sich für mich die Frage ob man über eine Prüfstelle der Pflegekasse die Rechtmäßigkeit des mutmaßlich überzogenen Pflegekostenansatz feststellen kann.
b) Welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang der Umstand, dass der Heimbewohner bei der Erstaufnahme über wesentliche Bestandteile des Heimvertrages nicht sachgerecht durch die Heimleitung aufgeklärt wurde ?!
Verhältnismäßigkeit von Eigenanteil der Pflegekosten in vollständigem Pflegedienst
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Zitata) Ich persönlich sehe hier in gewissem Maße eine Unverhältnismäßigkeit gegeben. :
Ich sehe hier erst mal Aufklärungsbedarf gegeben, wie sich die jeweiligen vertraglichen Vereinbarung und Kosten zusammensetzen.
Zitatb) Welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang der Umstand, dass der Heimbewohner bei der Erstaufnahme über wesentliche Bestandteile des Heimvertrages nicht sachgerecht durch die Heimleitung aufgeklärt wurde ?! :
Soll was genau bedeuten?
Dann ist es doch gut. Und wie wird der Unterschied erklärt?Zitatist das im Prinzip durchaus erklärbar. :
Ich sehe einen rein mathematischen Unterschied.ZitatIch persönlich sehe hier in gewissem Maße eine Unverhältnismäßigkeit gegeben. :
Meinst du, er hat nicht gewusst, was es dort kostet, bevor er diesen Vertrag unterschrieb?ZitatWelche Rolle spielt in diesem Zusammenhang der Umstand... :
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Warum sind beide nicht im gleichen Pflegeheim? Wäre evtl.auf Dauer Kostengünstiger.
Zitatb) Welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang der Umstand, dass der Heimbewohner bei der Erstaufnahme über wesentliche Bestandteile des Heimvertrages nicht sachgerecht durch die Heimleitung aufgeklärt wurde ?! :
Sagt der Heimbewohner oder wer sonst?
Beim Heimbewohner mag es falsch verstanden worden sein, er hat den Vertrag doch unterschrieben? Eine Begleitperson ist in solchen Fällen immer sinnvoll.
Es gibt Pflegestützpunkte wo man sich beraten lassen kann. Sollte eine der Personen privat versichert sein, sind Compass oder Medicproof Ansprechpartner bei allen Fragen.
Das ist der entscheidende Punkt : selbstverständlich gibt es durchaus den Fall das ein Heimbewohner nicht richtig aufgeklärt worden ist. Das finde ich insbesondere dann bedeutsam, wenn dieser noch keinen Betreuer hat der ihm als Unterstützer in diesen Dingen tatsächlich hilft. Ich nehme doch an, dass eine derartige Aufgabe durchaus in derartigen Situation plausibel ist, gerade wenn der Heim-Neuzugang bisher zu Hause lebte in seiner Eigentumswohnung.
Ich denke, dass das Sozialgesetzbuch keinen ausreichenden Schutz bietet vor den Folgen einer unzureichenden bzw. sogar falschen Beratung durch die Heimleitung. Ich bin erstaunt, dass man dies hier offenkundig für absolut unmöglich hält. Wieso soll das denn nicht passieren können, es gibt schließlich auch Seniorenheime bei denen eine schlechte Pflege geleistet wird und dennoch voll abgerechnet wird.
-- Editiert von User am 24. November 2022 18:42
Ja, so ist das. Fehler oder Missverständnisse kommen vor. Die SGB I bis XII können evtl. Beratungsfehler nicht ausschließen.ZitatIch denke, dass das Sozialgersetzbuch keinen ausreichenden Schutz bietet vor den Folgen einer unzureichenden bzw. sogar falschen Beratung durch die Heimleitung. :
Was hat man denn seit Mai 2021 in diese Richtung unternommen?Zitatob man über eine Prüfstelle der Pflegekasse die Rechtmäßigkeit des mutmaßlich überzogenen Pflegekostenansatz feststellen kann. :
Zitat... wenn bei der Ehefrau in vollstationärer Pflege ca. 1760 € monatlich berechnet werden als Selbstbeteiligung der Pflegekosten und beim Ehemann in einem anderen Altenheim ca. 2800 € ist das im Prinzip durchaus erklärbar. Allerdings handelt es sich in dem diesbezüglichen Fallbeispiel bei der Ehefrau um eine pflegeintensive Bedürftigkeit (Pflegegrad IV) und beim Ehemann eine mittelschwere Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad II). :
Heime haben unterschiedliche Kosten wie im Prinzip alles andere auch, insofern ist das nicht ungewöhnlich.
Der Eigenanteil ändert sich durch den Pflegegrad seit dem Pflegeneuausrichtungsgesetz kaum noch, insofern ist die Intensität der Pflege bzw. Pflegebedürftigkeit egal.
ZitatIch persönlich sehe hier in gewissem Maße eine Unverhältnismäßigkeit gegeben. Sollte das zutreffen stellt sich für mich die Frage ob man über eine Prüfstelle der Pflegekasse die Rechtmäßigkeit des mutmaßlich überzogenen Pflegekostenansatz feststellen kann. :
Da die Heime idR. die Höhe ihrer Kosten unter anderem mit den Pflegekassen vereinbart haben, könnte man dort durchaus anfragen, ob die tatsächlich vereinbarten Kosten abgerechnet werden. Eine Prüfstelle braucht man dazu nicht.
Zitatb) Welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang der Umstand, dass der Heimbewohner bei der Erstaufnahme über wesentliche Bestandteile des Heimvertrages nicht sachgerecht durch die Heimleitung aufgeklärt wurde ?! :
Worüber wurde er denn nicht aufgeklärt? Steht dazu etwas im schriftlichen Heimvertrag?
-- Editiert von User am 24. November 2022 19:10
Ach, kurze Ergänzung:
mit dem Posten "Investitionskosten" oder "Investkosten" auf der Rechnung hat die Pflegekasse nichts zu tun, die kann man aber beim örtlichen Sozialhilfeträger erfragen.
Diese Vereinbarungen sind deshalb wichtig, weil idR im Heimvertrag darauf Bezug genommen wird.
ZitatDas finde ich insbesondere dann bedeutsam, wenn dieser noch keinen Betreuer hat der ihm als Unterstützer in diesen Dingen tatsächlich hilft. :
Man benötigt nicht immer einen Betreuer, rechtzeitig einer Vertrauensperson eine Vorsorgevollmacht geben, dann gibt es eigentlich keine Probleme.
ZitatWieso soll das denn nicht passieren können, es gibt schließlich auch Seniorenheime bei denen eine schlechte Pflege geleistet wird und dennoch voll abgerechnet wird. :
Ein Seniorenheim wird nicht sagen, wir leisten eine schlechte Pflege und verlangen deshalb weniger. Zumal die schlechte Pflege recht dehnbar ist. Findet sie tatsächlich statt, wie im letzten Jahr in einem Heim am Schliersee, ist erkennbar, dass es den Bewohner schlechter geht.
Es ist aber auch so, dass viele Angehörige Forderungen an Heime stellen, welche nicht erfüllbar sind.
ZitatAllerdings handelt es sich in dem diesbezüglichen Fallbeispiel bei der Ehefrau um eine pflegeintensive Bedürftigkeit (Pflegegrad IV) und beim Ehemann eine mittelschwere Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad II). :
Der Pflegegrad ist hat mit dem Eigenanteil nicht zu tun. Der ist bei jedem Pflegegrad gleich. Das Heim bekommt mehr Geld bei PG 5, weil die Person mehr Versorgung benötigt, was bei PG 2 nicht der Fall ist.
Zitatob man über eine Prüfstelle der Pflegekasse die Rechtmäßigkeit des mutmaßlich überzogenen Pflegekostenansatz feststellen kann. :
Woher wollen sie wissen, dass der Kostensatz überzogen ist? Es gibt jeden Monate eine Rechnung wo man alles nachvollziehen kann.
Man kann doch vorher in Erfahrungen bringen, was die Heime verlangen. Sind es Träger welche viele Heime haben oder neue bauen, dürften die Sätze höher sein.
In den neuen Bundesländer, sind sie meisten noch billiger.
Für sie mag der Kostensatz überzogen sein, er ist Realität.
2800 € liegt eher im mittleren Bereich. Durch den Tariflohn der Pflegekräfte erhöhten sich die Kosten und sie werden weiter steigen, durch die hohen Energiepreise.
ZitatDer Eigenanteil ändert sich durch den Pflegegrad seit dem Pflegeneuausrichtungsgesetz kaum noch, insofern ist die Intensität der Pflege bzw. Pflegebedürftigkeit egal. :
Das Heim bekommt bei
PG 2 - 770 €
PG 3 - 1262€
PG 4 - 1775 €
PG 5 - 2005 €
im Monat von der Pflegekasse, da ist nichts egal. Dazu kommt der Eigenanteil.
Die Intensität der Pflege ist bei PG 5 weitaus mehr und aufwendiger als bei PG 2. Schon von der Zeit her.
Bei PG 2 können sich die Bewohner z.B. noch selber waschen und teilweise anziehen.
Bei höheren PG ist das nicht mehr der Fall. Bei PG 5 werden oft 2 Pflegekräfte benötigt um die Personen aus dem Bett zu bekommen.
Deshalb sind die Pflegeheime um jede Erhöhung des PG froh. Der entweder von den Heimen oder Angehörigen beantragt wird.
ZitatDeshalb sind die Pflegeheime um jede Erhöhung des PG froh. Der entweder von den Heimen oder Angehörigen beantragt wird. :
Hab ich was anderes behauptet?
Was ist an
ZitatDer Eigenanteil ändert sich durch den Pflegegrad seit dem Pflegeneuausrichtungsgesetz kaum noch, insofern ist die Intensität der Pflege bzw. Pflegebedürftigkeit egal. :
denn nun schon wieder so schwer zu verstehen?
Mich ärgert hier die Rüge der fehlenden Aufklärung zukünftiger Heimbewohner. Nur, weil man alt und vielleicht körperlich gebrechlich ist, ist man doch nicht zu doof, einen Vertrag zu lesen und zu verstehen. Was soll das denn? Für die Erklärung juristischer Feinheiten gibt es ein riesiges Angebot von Fachleuten in Deutschland, die das gerne machen. Diese Fachleute nennen sich Rechtsanwälte. Auch Sozialverbände helfen da gerne weiter. Und es gilt wie bei allen Leistungen, die man kauft: man kann Anbieter vergleichen, und schauen, was am besten passt.
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