Hallo,
ich bitte um Hilfe, was die Begriffe Vermögensumwandlung und Einkommen angeht.
Was darf anrechnungsfrei und ohne Meldung beim Jobcenter verkauft werden?
Ich glaube, Voraussetzung ist, daß die Gegenstände zum normalen Hausrat gehören. Was auch immer das bedeutet. Ich würde mich zum Beispiel gerne von einer Handvoll gebrauchter Festplatten trennen. Fallen die unter normalen Hausrat, oder bin ich da schnell ein gewerblicher Anbieter?
Dinge, die man vor dem ALG2-Bezug besessen hat? Gilt hier die Zeit vor dem allerersten ALG2-Antrag?
Dinge, die während des ALG2-Bezugs angeschafft wurden?
Vielen Dank
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1. April 2021
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Frage vom 1. April 2021 | 19:30
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 2. April 2021 | 12:25
Von
Status: Unbeschreiblich (31931 Beiträge, 5624x hilfreich)
Dein Vermögen. Das ist dann Umwandlung von Vermögen in Geld. Das ist erlaubt.ZitatWas darf anrechnungsfrei und ohne Meldung beim Jobcenter verkauft werden? :
Nicht den Verkauf, aber Einnahmen in Geld soll man dem JC mitteilen.
Wenn es DEINE sind, gehören die zu deinem privaten Vermögen und dazu hat der Gesetzgeber geregelt:Zitatvon einer Handvoll gebrauchter Festplatten trennen. :
https://dejure.org/gesetze/SGB_II/12.html
Absatz 3, Nr.1---1. angemessener Hausrat,
Die sind dein Vermögen, hier dann wohl auch angemessener Hausrat.ZitatDinge, die man vor dem ALG2-Bezug besessen hat? :
Auch die gehören zu deinem Vermögen, wenn sie zu angemessenem Hausrat zu zählen sind. Diese Dinge darf man wieder verkaufen.ZitatDinge, die während des ALG2-Bezugs angeschafft wurden? :
Im § 12 findet sich Abs. 4.
Den Verkehrswert von alten Festplatten, oder anderen Dingen aus eigenem angemessenen Hausrat wird wohl niemand bestimmen wollen.
edit: Falls sich deine Frage auf die Vorlage der Kontoauszüge bezieht (anderer Beitrag), kannst du dem JC erklären, dass die Einnahmen aus Vermögensumwandlung alter Festplatten aus eigenem Hausrat stammen.
-- Editiert von Anami am 02.04.2021 12:30
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