Hallo !
Bin neu hier und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich hatte einen Arbeitsunfall und habe Verletztengeld erhalten. Habe dann meine Arbeit wieder aufgenommen und leider war ich 5 Wochen später wieder erkrankt.
Nun läuft die zahlung am 25.10.25 aus und ich muss zum Arbeitsamt.
Die eigentliche frage ist das die Krankenkasse die Zahlung von Verletztengeld da mit reingerechnet hat ( 5 Monate) da es sich um die selbe Krankheit handelt. Ist das so rechtens ? Die Zahlung erfolgte ja über die BG !
Danke
Verletztengeld und Krankengeld
Weiß da niemend Bescheid hier ?
Erstmal: Deine Anfrage ist mir rätselhaft - das passt nicht so recht zusammen
- du sprichts von einem Arbeitsunfall
- 5 Wochen später bist du 'wieder krank' und sprichst von derselben Krankheit.
Dann: sicher ist, dass der AG nur für 6 Wochen Entgeltfortzahlung leistet bei derselben Krankheit binnen eines gewissen Zeitraums.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat :Erstmal: Deine Anfrage ist mir rätselhaft - das passt nicht so recht zusammen
- du sprichts von einem Arbeitsunfall
- 5 Wochen später bist du 'wieder krank' und sprichst von derselben Krankheit.
Dann: sicher ist, dass der AG nur für 6 Wochen Entgeltfortzahlung leistet bei derselben Krankheit binnen eines gewissen Zeitraums.
Ich war von Feb.24 bis Juli 24 wegen einem Arbeitsunfall Krankgeschrieben. Bin dann wieder Arbeiten gegangen und ab Sept 24 dann leider bis heute wieder Krank. Die Krankenkasse rechnet mir die Zeit vom Arbeitsunfall mit auf mein Krankengeld (78 Wochen ) an. Wegen der selben Krankheit. Nur ich habe von der BG Verletztengeld erhalten, und da ist meine frage ob die Krankenkasse das mit anrechnen darf !
Es gibt nicht das Verletztengeld bis 25.10. UND auch noch Krankengeld.Zitat :Nur
ich habe von der BG Verletztengeld erhalten, und da ist meine frage ob die Krankenkasse das mit anrechnen darf !
Du bist wahrscheinlich wegen der Ursache Arbeitsunfall wieder ca 1 Jahr arbeitsunfähig/krank?
Von 9/24 bis 9/25.
Dann dürfte es dieselbe Krankheit sein.
Dann kommt auch hin, dass die Zahlung des Verletztengeldes zum 25.10. endet.
Was genau SCHREIBT dir die KK?
Was für ein Einkommen hattest du im Juli/August 24?
War das Wiedereingliederung/BEM? während der Zahlung von Verletztengeld ?
Zitat :Es gibt nicht das Verletztengeld bis 25.10. UND auch noch Krankengeld.
Du bist wahrscheinlich wegen der Ursache Arbeitsunfall wieder ca 1 Jahr arbeitsunfähig/krank?
Von 9/24 bis 9/25.
Dann dürfte es dieselbe Krankheit sein.
Dann kommt auch hin, dass die Zahlung des Verletztengeldes zum 25.10. endet.
Was genau SCHREIBT dir die KK?
Was für ein Einkommen hattest du im Juli/August 24?
War das Wiedereingliederung/BEM? während der Zahlung von Verletztengeld ?
Es war keine Wiedereingliederung bin wieder voll eingestiegen, Arbeite Teilzeit !
Die Krankheit wegen der ich jetzt nach dem Arbeitsunfall Krankgeschrieben bin wird auch nicht von der BG als Verletztengeld bezahlt sondern von der Krankenkasse als Krankengeld. Die KK schreibt nur wann das Krankengeld endet, und nicht mal wann ich mich beim Arbeitsamt anmelden muss !
Deshalb die Frage ob Verletztengeld und Krankengeld zusammengerechnet werde darf von der Zeit ?
Sind doch zwei verschiedene sachen, oder ?
Nochn Versuch:
Du hast Verletztengeld für 5 Monate von 02 bis 07/24 erhalten?
Du hast danach in Teilzeit 5 Wochen gearbeitet? Dafür hast du Lohn erhalten?
Danach hat der AG wegen Krankheit noch weitere 6 Wochen Lohnfortzahlung gezahlt?
Danach hat ab 9/24 die KK für dich Krankengeld bezahlt. Das tut sie jetzt noch, insgesamt max. 72 Wochen lang.
---> Bis hierhin richtig?
Warum sollte die KK dir schreiben, wann du zur Arbeitsagentur musst?
Ein Arbeitgeber muss sowas in eine Kündigung schreiben.
Deine Fragen waren:
- Die eigentliche frage ist das die Krankenkasse die Zahlung von Verletztengeld da mit reingerechnet hat
- Die Krankenkasse rechnet mir die Zeit vom Arbeitsunfall mit auf mein Krankengeld (78 Wochen ) an.
- ob die Krankenkasse das mit anrechnen darf !
- Deshalb die Frage ob Verletztengeld und Krankengeld zusammengerechnet werde darf von der Zeit ?
Sorry, ich verstehe deine Fragen nicht---< reinrechnen--anrechnen--zusammenrechnen.
Unterschiedliche Erkrankungen mit Zwischenzeiten, wo man arbeitet, gelten mE nicht als dieselbe Krankheit
Ich weiß noch nicht, welche Zahlung am 25.10. ausläuft.
Ich weiß noch nicht, was genau die KK dir schreibt.
Und meine Frage ist: Wieviel Geld bekommst du eigentlich ausgezahlt? 70% deines Bruttolohnes?
Zitat :Nochn Versuch:
Du hast Verletztengeld für 5 Monate von 02 bis 07/24 erhalten?
Du hast danach in Teilzeit 5 Wochen gearbeitet? Dafür hast du Lohn erhalten?
Danach hat der AG wegen Krankheit noch weitere 6 Wochen Lohnfortzahlung gezahlt?
Danach hat ab 9/24 die KK für dich Krankengeld bezahlt. Das tut sie jetzt noch, insgesamt max. 72 Wochen lang.
---> Bis hierhin richtig?
Richtig !
Zitat :Sorry, ich verstehe deine Fragen nicht---< reinrechnen--anrechnen--zusammenrechnen.
Unterschiedliche Erkrankungen mit Zwischenzeiten, wo man arbeitet, gelten mE nicht als dieselbe Krankheit
Ich weiß noch nicht, welche Zahlung am 25.10. ausläuft.
Ich weiß noch nicht, was genau die KK dir schreibt.
Und meine Frage ist: Wieviel Geld bekommst du eigentlich ausgezahlt? 70% deines Bruttolohnes?
Die KK rechnet mir die Krankheit wegen Arbeitsunfall von 02/24 bis =7/24 an die Laufende Krankengeldzahlung an. Und ja 70% ! Und die schreiben eben das der Arbeitsunfall mit in die Krankengeldzahlung angerechnet wird !
Krankengeldzahlung endet am 25.10.25
Ich war im Sept. 24 im Krankenhaus wegen eines Kollaps und nicht wegen meinen Verletzungen vom Arbeitsunfall.
Ich weiß nur leider nicht mehr welche Diagnose mein Arzt in die AU geschrieben hat !
Dann versuche ich, hier ein Ende zu setzen.
Aus den von dir genannten Zeiten ergeben sich insgesamt 78 Wochen.
An den Zeiten fehlt also nichts.
Nun zu Zahlungen in Geld.
Meinst du, es fehlt dir Geld? --->weil du noch immer anrechnen schreibst?
NÖ. So schreibt eine KK nicht.Zitat :Und die schreiben eben das der Arbeitsunfall mit in die Krankengeldzahlung angerechnet wird !
Wenn du das Schreiben der KK nicht hast oder nicht abschreiben möchtest und es auch nicht anonymisiert hier einstellen möchtest---mach ich ´n Punkt.
Ich halte es für rechtens.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten