Vermieter will Nebenkostenguthaben direkt an die Arge überweisen

13. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
shitshit
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Vermieter will Nebenkostenguthaben direkt an die Arge überweisen

Folgende Situation, der Vermieter will Nebenkostenguthaben direkt an die Arge überweisen, oder aber einen Nachweis das Sie es an den Mieter auszahlen dürfen. Dadurch kommt es allerdings dazu das Ich keinen Bescheid von der Arge bekomme bezüglich Anrechnung.
Darf der Vermieter gegen den Willen des Mieters dies so tätigen?
Mir liegt keine Vereinbarung des Vermieters vor woraus hervorgeht ob dieses Geld dann auch überwiesen wurde (Ja man kann beim Amt nachfragen).

Es handelt sich um eine Wohnungswirtschaft die die Häuser betreut.

Danke

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Von wem bekommt er denn Miete und Nebenkosten überwiesen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31967 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von ********):
Darf der Vermieter gegen den Willen des Mieters dies so tätigen?
Nein. Grundsätzlich nicht.
Der Mietvertrag besteht zwischen dir und dem Vermieter. Egal, ob deine Oma oder das Jobcenter dem Vermieter die Miete+NK bezahlt. Die Abrechnung über die Betriebskosten muss der Vermieter dir auf jeden Fall geben.

Zitat (von ********):
einen Nachweis das Sie es an den Mieter auszahlen dürfen.
Ja, das ist möglich. Du müsstest aber dann die Guthabenzahlung dem JC mitteilen und das JC mindert im folgenden Monat deine Leistungen um diese X €.
Darüber würdest du auch einen Änderungsbescheid erhalten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.824 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.