Hallo,
ich besitze von der Agentur für Arbeit Berlin einen Vermittlungsgutschein in Höhe von 2000 €, der von der Agentur an einen privaten Arbeitsvermittler ausgezahlt wird, sofern dieser mich in ein mind. 6 Monate andauerndes Beschäftigungsverhältnis vermittelt. Bei 3 Monaten Beschäftigungsdauer werden lediglich 1000 € ausbezhalt.
Zu meinem Anliegen:
Angenommen ich schließe mit einer persönlichen Arbeitsvermittlung einen Vermittlungsvertrag ab, beí der das Honorar bei erfolgreicher Vermittlung 2000 € beträgt.
Im Falle, ich kündige selbst oder werde vorzeitig (vor 6 oder 3 Monaten) von meinem eventuellen Arbeitgeber gekündigt, erhält der Vermittler (3.Person) bekanntlich nicht die volle Vermittlungsprämie von der Arbeitsagentur.
Meine Frage:
Ist der Arbeitsvermittler im Falle einer unvollständigen Begleichung des Honorars seitens das Arbeitsamtes berechtigt, mir die (evtl. restlichen) Vermittlungsgbühren in Rechnung zu stellen?
Wäre ich (Arbeitnehmer/Vermittlungsvertragspartner) verpflichtet die Vermittlungsgebühren zu bezahlen, wenn unabgegoltene Forderungen seitens des privaten Arbeitsvermittlers bestehen ?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
Gruss
Silent_Soul_X
Vermittlungshonorar bei privater Arbeitsvermittlung
22. April 2007
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Frage vom 22. April 2007 | 23:04
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 5x hilfreich)
Vermittlungshonorar bei privater Arbeitsvermittlung
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