Vermittlungshonorar bei privater Arbeitsvermittlung

22. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
Silent_Soul_X
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)
Vermittlungshonorar bei privater Arbeitsvermittlung

Hallo,

ich besitze von der Agentur für Arbeit Berlin einen Vermittlungsgutschein in Höhe von 2000 €, der von der Agentur an einen privaten Arbeitsvermittler ausgezahlt wird, sofern dieser mich in ein mind. 6 Monate andauerndes Beschäftigungsverhältnis vermittelt. Bei 3 Monaten Beschäftigungsdauer werden lediglich 1000 € ausbezhalt.

Zu meinem Anliegen:

Angenommen ich schließe mit einer persönlichen Arbeitsvermittlung einen Vermittlungsvertrag ab, beí der das Honorar bei erfolgreicher Vermittlung 2000 € beträgt.
Im Falle, ich kündige selbst oder werde vorzeitig (vor 6 oder 3 Monaten) von meinem eventuellen Arbeitgeber gekündigt, erhält der Vermittler (3.Person) bekanntlich nicht die volle Vermittlungsprämie von der Arbeitsagentur.

Meine Frage:

Ist der Arbeitsvermittler im Falle einer unvollständigen Begleichung des Honorars seitens das Arbeitsamtes berechtigt, mir die (evtl. restlichen) Vermittlungsgbühren in Rechnung zu stellen?
Wäre ich (Arbeitnehmer/Vermittlungsvertragspartner) verpflichtet die Vermittlungsgebühren zu bezahlen, wenn unabgegoltene Forderungen seitens des privaten Arbeitsvermittlers bestehen ?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!

Gruss

Silent_Soul_X

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.