Hallo, ich hätte eine etwas komplizierte Frage:
Meine Mutter ist 63 Jahre alt. Sie hat aktuell keinen Job, aber Erspartes von rund 35.000 Euro. Davon lebt sie aktuell. Nun möchte ich in eine andere Stadt umziehen und mit meinem Mann gemeinsam ein Haus kaufen. Das Haus hat eine zusätzliche, abgetrennte Wohnung. Meine Mutter möchte mir gerne ihr Erspartes zum Hauskauf dazugeben, um dort auch für sich im Alter eine sichere Wohnung zu haben. Auch möchte ich sie nicht "alleine" in der Stadt hier lassen und sie hilft uns bei der Betreuung unseres Kindes. Ich würde dann die Wohnung an sie vermieten, anteilig günstiger da sie ja dazugezahlt hat. SIe komplett umsonst wohnen zu lassen könnten wir uns leider nicht leisten, wir hatten geplant, die Wohnung auf jd Fall zu vermieten. Das Haus kostet 730.000 Euro, wir müssten natürlich einen hohen Kredit aufnehmen, die Wohnung wäre natürlich auch mehr wert als 35.000 Euro.
Nun wäre meine Frage: Wenn meine Mutter mit ihr Geld gibt, hat sie natürlich nichts mehr, wovon sie leben kann. Ich unterstütze sie natürlich, kann das nach dem Hauskauf aber nichtmehr komplett.
Dürfte sie denn irgendeine Art von Wohnzuschuss, Sozialleistung, etc beantragen? Oder zB kein Hartz vier, weil sie Vermögen "vorher" weggegegeben hat? Aber es war ja für Wohneigentum, das sie dann auch nutzt... Oder wäre es besser, wenn sie das Haus mit-kauft? Grundsicherung wird/würde sie mit 65 bekommen.
-- Editiert von lollipop12345 am 02.03.2022 22:45
Vermögen in Immobilie?
2. März 2022
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Frage vom 2. März 2022 | 21:18
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermögen in Immobilie?
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#1
Antwort vom 3. März 2022 | 00:06
Von
Status: Weiser (16541 Beiträge, 9307x hilfreich)
35 k€ für eine Immobilie "dazugeben", ohne dass die Mutter als Miteigentümerin eingetragen wird, dürfte ein Problem darstellen, wenn Sozialleistungen beantragt werden.
#2
Antwort vom 3. März 2022 | 00:35
Von
Status: Unbeschreiblich (120271 Beiträge, 39862x hilfreich)
Zitat35 k€ für eine Immobilie "dazugeben", ohne dass die Mutter als Miteigentümerin eingetragen wird, dürfte ein Problem darstellen, wenn Sozialleistungen beantragt werden. :
Nicht nur das, man sollte auch überlegen das ein undefiniertes Miteigentum immer mal Probleme bereiten kann.
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#3
Antwort vom 3. März 2022 | 11:02
Von
Status: Unbeschreiblich (32243 Beiträge, 5662x hilfreich)
Beantragen darf jeder alles, denn in Deutschland als Antragsland ist das Jedermannsrecht.ZitatDürfte sie denn irgendeine Art von Wohnzuschuss, Sozialleistung, etc beantragen? Oder zB kein Hartz vier, weil sie Vermögen "vorher" weggegegeben hat? :
Sie würde vermutlich nur Ablehnungsbescheide erhalten.
Nö. Wie du es schilderst, war es eher ein Geschenk.ZitatAber es war ja für Wohneigentum, :
Wer eine Immobilie für 730.000,- kaufen möchte, sollte nicht mit ca 5% mehr oder weniger Eigenkapital rechnen müssen.
Mit der Miete aus der Wohnung könnte man zur Kredittilgung beitragen. Die Miete könnte sie von ihrem Vermögen bezahlen. Ihr hättet ein sauberes Mietverhältnis.
Wie kommt das? Reguläre Altersrente erst mit 66+. Warum würde sie Grundsicherung erhalten? Bekommt sie dann keine bzw. geringe Altersrente?ZitatGrundsicherung wird/würde sie mit 65 bekommen. :
Als Mieterin mit Renteneinkommen und nicht erheblichem Vermögen könnte sie uU Anspruch auf Wohngeld haben.
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