Liebe Community,
ich habe folgendes Problem: Ich beziehe seit dem 1 März 2021 Geld über Harz4. Ich habe mir im Februar 2020 ein Fahrrad gekauft.
Das Fahrrad wurde mir gestohlen(ca. 2021), als ich schon Harz4 bezogen habe, die Versicherung hat mir das Geld für den Verlust des Fahrrades ausgezahlt (ca. 2022).
Un zu der Frage: Das Fahrrad zählte als mein Vermögen, dass ich vor dem Bezug des Geldes besaß, das Geld das ich nun bekommen habe, müsste ja eigentlich nur eine Kompensation für meinen Verlust sein.
Zählt das Geld nun als mein Vermögen oder als Einkommen, dass mir das Jobcenter abziehen darf?.
Liebe Grüße
Lawa12
Versicherungsauszahlung u Bürgergeld
Bescheid anfechten?
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Zitat:Zählt das Geld nun als mein Vermögen oder als Einkommen, dass mir das Jobcenter abziehen darf?.
Meines Erachtens handelt es sich um (geschütztes) Vermögen. Eine Anrechnung als Einkommen wäre dann unzulässig und eine Berücksichtigung als Vermögen käme nur in Betracht, wenn insgesamt die Vermögensfreibeträge überschritten werden.
Ich mutmaße mal:
Du hast den Eingang der Versicherungsleistung dem Jobcenter nicht mitgeteilt?
Jetzt hat das Jobcenter anhand der Kontoauszüge den Zahlungseingang gesehen und fragt nacht?
Was genau schreibt das Jobcenter?
Von was für einem Betrag sprechen wir überhaupt?
Gruß,
Axel
Danke für die Antwort.
Ja, ich habe es tatsächlich nicht angegeben, dadurch hat es das Jobcenter auf einem Kontoauszug gesehen und mich angeschrieben, woher das Geld stammt.
Am 24.03 habe ich einen Termin beim Jobcenter.
Der Betrag der Versicherung beläuft sich auf ca 11,000.00€ , nach meiner Recherche müsste der Betrag somit unter dem Vermögensfreibetrag liegen. Da der Betrag mein Vermögen ist, hätte ich ihn auch nicht angegeben müssen, oder?
Viele Grüße
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"Ca. 2022" durfte man aber noch keine 11.000 Euro Vermögen haben - man hatte also zuviel Vermögen. Und das hätte man natürlich mitteilen müssen.
-- Editiert von User am 19. März 2023 14:34
Ein Fahrrad zum Zeitwert von 11.000,-?ZitatDer Betrag der Versicherung beläuft sich auf ca 11,000.00€ :
Dort solltest du erklären und nachweisen, dass du von deinem Vermögen VOR Alg2-Bezug ein solches Fahrrad gekauft hast, das nach Diebstahl von der Versicherung mit X€ ersetzt wurde.ZitatAm 24.03 habe ich einen Termin beim Jobcenter. :
Ist jemanden bekannt, was der Betrag für die Vermögensfreigrenze im Jahr 2022 war? Ich finde leider verschiedene Zahlen im Internet
150 Euro pro Lebensjahr, also z. B. 6.000 Euro, wenn man zu dem Zeitpunkt 40 war.
Da es sich um eine Schadensersatzzahlung handelt, fällt dieses somit trotzdem unter den Vermögensfreibetrag? Gibt es keine gesonderte Regelung für solche Fälle?
Hier:ZitatIst jemanden bekannt, was der Betrag für die Vermögensfreigrenze im Jahr 2022 war :
https://www.buzer.de/gesetz/2602/al0-170686.htm
Links, das Gelbe, in Absatz 2, Nr. 1 und Nr.4--- das galt bis 31.12. 2022
Dein Alter x 150,- plus 1x 750,-
Doch. Für Schadensersatz.ZitatGibt es keine gesonderte Regelung für solche Fälle? :
Wenn du dein Fahrrad in 02/2020 gekauft hast, ist es nicht erheblich, wie der ALG2-Vermögensfreibetrag in 2022 war.
Und diese Sonderregelung für Schadensersatz steht jetzt wo? Schadensersatz ist dem Vermögen zuzurechnen und da hat der TE ein Problem - er hatte zumindest zeitweilig zuviel davon. Siehe hier: https://www.haufe.de/recht/arbeits-sozialrecht/schadenersatz-gilt-bei-hartz-iv-berechnung-nicht-als-einkommen_218_466868.html
-- Editiert von User am 19. März 2023 21:52
Hallo nochmal, danke vor die Antworten.
Noch eine (letzte) Frage, falls da jemand Ahnung hat:
Ich lebe in einer „Bedarfsgemeinschaft" mit meinen Kindern, diese sind über 18 Jahre.
Mein Jobcenter Betrag, denn ich monatlich bekomme, setzt sich aus mir & den Kids zusammen.
Gilt nur der Vermögensfreibetrag von mir oder werden meine Kinder extra dazu gezählt bzw. erhöht sich somit die Vermögensfreigrenze?
Zitat:Gilt nur der Vermögensfreibetrag von mir oder werden meine Kinder extra dazu gezählt bzw. erhöht sich somit die Vermögensfreigrenze?
Da das Fahrrad wohl Dir allein gehört hat und somit Deinem persönlichen Vermögen zuzuordnen war, bleiben die Kinder und deren Vermögensfreibeträge unberücksichtigt.
Gruß,
Axel
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