Versicherungsauszahlung u Bürgergeld

17. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Lawa12
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Versicherungsauszahlung u Bürgergeld

Liebe Community,

ich habe folgendes Problem: Ich beziehe seit dem 1 März 2021 Geld über Harz4. Ich habe mir im Februar 2020 ein Fahrrad gekauft.
Das Fahrrad wurde mir gestohlen(ca. 2021), als ich schon Harz4 bezogen habe, die Versicherung hat mir das Geld für den Verlust des Fahrrades ausgezahlt (ca. 2022).
Un zu der Frage: Das Fahrrad zählte als mein Vermögen, dass ich vor dem Bezug des Geldes besaß, das Geld das ich nun bekommen habe, müsste ja eigentlich nur eine Kompensation für meinen Verlust sein.
Zählt das Geld nun als mein Vermögen oder als Einkommen, dass mir das Jobcenter abziehen darf?.

Liebe Grüße

Lawa12

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13017 Beiträge, 4428x hilfreich)

Zitat:
Zählt das Geld nun als mein Vermögen oder als Einkommen, dass mir das Jobcenter abziehen darf?.


Meines Erachtens handelt es sich um (geschütztes) Vermögen. Eine Anrechnung als Einkommen wäre dann unzulässig und eine Berücksichtigung als Vermögen käme nur in Betracht, wenn insgesamt die Vermögensfreibeträge überschritten werden.

Ich mutmaße mal:

Du hast den Eingang der Versicherungsleistung dem Jobcenter nicht mitgeteilt?

Jetzt hat das Jobcenter anhand der Kontoauszüge den Zahlungseingang gesehen und fragt nacht?

Was genau schreibt das Jobcenter?

Von was für einem Betrag sprechen wir überhaupt?

Gruß,

Axel

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lawa12
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Ja, ich habe es tatsächlich nicht angegeben, dadurch hat es das Jobcenter auf einem Kontoauszug gesehen und mich angeschrieben, woher das Geld stammt.
Am 24.03 habe ich einen Termin beim Jobcenter.
Der Betrag der Versicherung beläuft sich auf ca 11,000.00€ , nach meiner Recherche müsste der Betrag somit unter dem Vermögensfreibetrag liegen. Da der Betrag mein Vermögen ist, hätte ich ihn auch nicht angegeben müssen, oder?

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32415 Beiträge, 17078x hilfreich)

"Ca. 2022" durfte man aber noch keine 11.000 Euro Vermögen haben - man hatte also zuviel Vermögen. Und das hätte man natürlich mitteilen müssen.

-- Editiert von User am 19. März 2023 14:34

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30503 Beiträge, 5450x hilfreich)

Zitat (von Lawa12):
Der Betrag der Versicherung beläuft sich auf ca 11,000.00€
Ein Fahrrad zum Zeitwert von 11.000,-?

Zitat (von Lawa12):
Am 24.03 habe ich einen Termin beim Jobcenter.
Dort solltest du erklären und nachweisen, dass du von deinem Vermögen VOR Alg2-Bezug ein solches Fahrrad gekauft hast, das nach Diebstahl von der Versicherung mit X€ ersetzt wurde.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lawa12
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist jemanden bekannt, was der Betrag für die Vermögensfreigrenze im Jahr 2022 war? Ich finde leider verschiedene Zahlen im Internet

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32415 Beiträge, 17078x hilfreich)

150 Euro pro Lebensjahr, also z. B. 6.000 Euro, wenn man zu dem Zeitpunkt 40 war.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Lawa12
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Da es sich um eine Schadensersatzzahlung handelt, fällt dieses somit trotzdem unter den Vermögensfreibetrag? Gibt es keine gesonderte Regelung für solche Fälle?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30503 Beiträge, 5450x hilfreich)

Zitat (von Lawa12):
Ist jemanden bekannt, was der Betrag für die Vermögensfreigrenze im Jahr 2022 war
Hier:
https://www.buzer.de/gesetz/2602/al0-170686.htm
Links, das Gelbe, in Absatz 2, Nr. 1 und Nr.4--- das galt bis 31.12. 2022

Dein Alter x 150,- plus 1x 750,-

Zitat (von Lawa12):
Gibt es keine gesonderte Regelung für solche Fälle?
Doch. Für Schadensersatz.

Wenn du dein Fahrrad in 02/2020 gekauft hast, ist es nicht erheblich, wie der ALG2-Vermögensfreibetrag in 2022 war.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32415 Beiträge, 17078x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Lawa12
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmal, danke vor die Antworten.
Noch eine (letzte) Frage, falls da jemand Ahnung hat:
Ich lebe in einer „Bedarfsgemeinschaft" mit meinen Kindern, diese sind über 18 Jahre.
Mein Jobcenter Betrag, denn ich monatlich bekomme, setzt sich aus mir & den Kids zusammen.
Gilt nur der Vermögensfreibetrag von mir oder werden meine Kinder extra dazu gezählt bzw. erhöht sich somit die Vermögensfreigrenze? :???:

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13017 Beiträge, 4428x hilfreich)

Zitat:
Gilt nur der Vermögensfreibetrag von mir oder werden meine Kinder extra dazu gezählt bzw. erhöht sich somit die Vermögensfreigrenze?


Da das Fahrrad wohl Dir allein gehört hat und somit Deinem persönlichen Vermögen zuzuordnen war, bleiben die Kinder und deren Vermögensfreibeträge unberücksichtigt.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 259.965 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
105.348 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.