Versicherungslücke durch Krankheit

9. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
lancelot78
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Versicherungslücke durch Krankheit

Hallo,

ich habe ein Problem:
Ich bin seit Anfang 2009 Krank/Berusunfähig.
zwichen durch kam Umschulung, abgebrochen aus gesundheitsgründen. seit August 2011 bin ich Krankgeschrieben. Ununterbrochen!
Vom 30.11.11 bis 08.02.2012 war ich in einer Klinik. Psychisch.

So nun das Problem:
iwann kam ein schreiben das mein Krankengeldanspruch ausläuft. Als mein Vater die Post später öffnete ging er sofort zur arge.

das war der 23.01.

Jetzt will die Arge erst seit dem stichtag bezahlen.
Noch schlimmer ist das eine Versicherungslücke entstanden ist.

Fragen:
Gibt es ausnahmefälle, wo die arge rückwirkend bezahlen muss?
Kann die Krankenkasse evtl. die klinikkosten auf mich abwälzen? Sie hatte die "Reha" genemigt.

Danke im Vorraus


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
eines Vorweg! Keine Leistung ohne Antrag! Die Arge muss also erst mit dem Tag des Antrags leisten - nicht Rückwirkend!
Du lässt hier offen ab wann die KK dir mitgeteilt hat, das du nicht mehr versichert bist.
Wenn die Reha genehmgt war für den Zeitraum, solltest du auch über diesen Versichert gewesen sein. Da sehe ich keine Probleme!

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