Hallo,
ich habe ein Problem:
Ich bin seit Anfang 2009 Krank/Berusunfähig.
zwichen durch kam Umschulung, abgebrochen aus gesundheitsgründen. seit August 2011 bin ich Krankgeschrieben. Ununterbrochen!
Vom 30.11.11 bis 08.02.2012 war ich in einer Klinik. Psychisch.
So nun das Problem:
iwann kam ein schreiben das mein Krankengeldanspruch ausläuft. Als mein Vater die Post später öffnete ging er sofort zur arge.
das war der 23.01.
Jetzt will die Arge erst seit dem stichtag bezahlen.
Noch schlimmer ist das eine Versicherungslücke entstanden ist.
Fragen:
Gibt es ausnahmefälle, wo die arge rückwirkend bezahlen muss?
Kann die Krankenkasse evtl. die klinikkosten auf mich abwälzen? Sie hatte die "Reha" genemigt.
Danke im Vorraus
-----------------
""
Versicherungslücke durch Krankheit
9. Februar 2012
Thema abonnieren
Frage vom 9. Februar 2012 | 19:30
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Versicherungslücke durch Krankheit
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 9. Februar 2012 | 20:36
Von
Status: Lehrling (1635 Beiträge, 1001x hilfreich)
Hallo,
eines Vorweg! Keine Leistung ohne Antrag! Die Arge muss also erst mit dem Tag des Antrags leisten - nicht Rückwirkend!
Du lässt hier offen ab wann die KK dir mitgeteilt hat, das du nicht mehr versichert bist.
Wenn die Reha genehmgt war für den Zeitraum, solltest du auch über diesen Versichert gewesen sein. Da sehe ich keine Probleme!
Und jetzt?
Schon
268.205
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Ähnliche Themen
-
7 Antworten
-
5 Antworten
-
11 Antworten