Hallo,
wir haben folgenden Sachverhalt:
ein Elternteil, der Vater, muss nun nach ärztlicher Anweisung in ein Pflegeheim. Er war zuvor in einem Altenheim, mit weitestgehend selbständiger Lebensweise. Die Mutter, d.h. seine Ehefrau, ist schon seit Jahren verstorben. Es gibt 2 Kinder, eine Tochter und einen Sohn.
Das Problem hierbei ist, dass zwischen den Kindern kein gutes Verhältnis besteht und dass nun im aufkommenden Pflegefall mit entsprechenden Kosten für die Kinder zu rechnen ist, wobei der Sohn sich aus sämtlichen Verpflichtungen gegenüber dem Vater entziehen möchte – sich einfach nicht mehr melden - so dass alles auf die Tochter fallen würde. Vater, Tochter und Sohn wohnen alle in unterschiedlichen Regionen bzw. Städten.
Frage: gibt es eine gesetzliche Grundlage, evtl. wichtige Rechtssprechungen, welche in diesem aufkommenden Versorgungsfall das Verhältnis (a) zwischen beiden Kindern zum Vater und (b) VOR ALLEM zwischen beiden Kindern regelt?
Vielen Dank!
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Versorgungsfall Elternteil – Verhältnis Kinder
20. Februar 2010
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Frage vom 20. Februar 2010 | 12:02
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Versorgungsfall Elternteil – Verhältnis Kinder
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#1
Antwort vom 20. Februar 2010 | 13:29
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8071x hilfreich)
§1606 BGB
. Die Geschwister sind beide nach Leistungsfähigkeit unterhaltspflichtig.
Was soll denn gesetzlich zwischen den Geschwistern geregelt sein?
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