Verständnisfrage Elterngeld Mischform

8. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Veannon
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 32x hilfreich)
Verständnisfrage Elterngeld Mischform

Ich muss jetzt einfach nochmal nachhaken, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass ich mir den Sachverhalt richtig angelesen habe.

Wenn A im Jahr 2019 selbstständig war und zusätzlich im Angestelltenverhältnis beschäftigt war und das Kind am 30.12.2020 geboren wird, ist die Bemessungsgrundlage ausschließlich das komplette Jahr 2019...

1) ... auch wenn in den vergangenen 12 Moanten vor Mutterschutz wesentlich weniger verdient wurde?
2) ... auch wenn in den vergangenen 12 Moanten vor Mutterschutz wesentlich mehr verdient wurde?

Beispiel zu 1:
A erhält 50,- Euro monatlich als Einspeisevergütung für eine Photovoltaik- Anlage. Sie arbeitet als leitende Angestellte, verdient sehr gut, hat aber Burnout und kündigt. 2020 findet A einen Hilfsjob, arbeitet 40 Stunden zum Mindestlohn.

A erhält erheblich mehr Elterngeld, als sie bekäme, wenn sie keine Photovoltaik betreiben würde?

Beispiel zu 2:
A arbeitet 2019 zeitweise als Freiberuflerin im Fitnessstudio, verdient monatlich im zweistelligen Bereich nebenberuflich hinzu. Hauptberuflich ist A angestellt, wechselt aber auf eine höher dotierte Stelle, wo A ab Oktober 2019 bis zum Mutterschutz arbeitet.

Pech gehabt. Denn Elterngeld erhält A beinahe ausschließlich auf Grundlage des alten Gehaltes (nämlich 01/2019 bis 09/2019), anstatt wie ohne die Mini-Selbstständigkeit berechnet?



Verstehe ich das richtig? Ich kann mir das beim besten Willen nicht vorstellen und bin gerade entssetzt, wie ungerecht dies wäre?

-- Editiert von Veannon am 08.01.2021 17:10

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32002 Beiträge, 5632x hilfreich)

Zitat (von Veannon):
dass ich mir den Sachverhalt richtig angelesen habe.
Welche Quelle hast du denn gelesen?
Oder teile doch statt der Beispiele den konkreten Sachverhalt mit.

https://www.elterngeld.net/selbststaendige.html

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Veannon
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 32x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Veannon):
dass ich mir den Sachverhalt richtig angelesen habe.
Welche Quelle hast du denn gelesen?
Oder teile doch statt der Beispiele den konkreten Sachverhalt mit.

https://www.elterngeld.net/selbststaendige.html


Kurzum, Beispiel 1 trifft auf mich grob zu.

Ich habe eine PV und eine Gehaltserhöhung in 2020 erhalten. Dennoch möchte die Elterngeldstelle ausschließlich mein Einkommen in 2019 wissen.

Bei meiner Frau ähnlich. Nur, dass es da 2020 keine Gehaltserhöhung gab, sondern sie ihre Arbeitszeit erhöht hat, demnach höheres Einkommen. Für Elterngeld aber nicht von Belang, da aufgrund der (sehr geringen) Freiberuflichkeit nur 2019 abgefragt wird.

Ich konnte mir diese Ungerechtigkeit durch Gleichmachung nicht vorstellen und habe recherchiert. Die Bemessungsgrundlage ist einfach das abgelaufene/abgerechnete letzte Jahr und explizit nicht die verganenen 12 Monate.

Ich bin fassungslos, wenn das so stimmt.

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#3
 Von 
Veannon
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 32x hilfreich)

Könnte dazu noch bitte jemand etwas sagen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von Veannon):
Ich konnte mir diese Ungerechtigkeit durch Gleichmachung nicht vorstellen und habe recherchiert. Die Bemessungsgrundlage ist einfach das abgelaufene/abgerechnete letzte Jahr und explizit nicht die verganenen 12 Monate.

Ich bin fassungslos, wenn das so stimmt.


Sobald man ein Gewerbe hat, zählt das volle Kalenderjahr vor der Geburt als Bemessungsgrundlage.

Das ist so. So ist die Regel, wohl damit der Prüfungsaufwand überschaubar bleibt und man nicht soviel gestalterischen Einfluss ausüben kann. Es ist immer noch eine "Bonusleistung"

Wenn es dich "beruhigt" bei mir war das beim ersten Kind ähnlich beschissen: massives auseinandertriften zwischen Gehaltsverlust und Ausgleich durch Elterngeld.

Die Alternative die man hat ist bspw. ein Jahr später Elternzeit zu machen /Elterngeld beantragen, sofern das geht / in die Planung / in die persönliche Situation passt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Veannon
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 32x hilfreich)

Na was heißt "trösten".

Durch diese Regelung entgehen mir grob 1000 Euro. Die Selbstständigkeit brachte mir aber weniger ein.
D.h. ich habe durch meine freiberufliche Tätigkeit nicht nur nichts verdient, sondern sogar noch Geld verloren.

Hätte ich nichts gearbeitet, hätte ich mehr Freizeit gehabt und ein paar hundert Euro mehr auf dem Konto.

Bonusleistung...

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