Hallo !
Hab da nen ganz interessanten Fall in Sachen Arge.
Folgendes :
ich wohne in einer 74 qm Wohnung, anfangs wurde die Miete teilweise von der Arge bezahlt, den Rest hab ich selbst gezahlt, weil die Wohnung ja zu groß für mich war, und ich grad in einer Umschulung steckte, und deshalb Hartz4 bezog.
Hab dann ein Zimmer und ein Mansardenzimmer untervermietet, die Untermieterin nebst Tochter auch beide Hartz4, Miete wurde für uns drei also komplett von der Arge übernommen.
Nun habe ich angefangen zu arbeiten, der Arge den Arbeitsvertrag vorgelegt, und bekam nun gestern folgenden Bewilligungsbescheid :
Einkommen ICH 950 €, Miete für MICH 585 €, macht laut Bewilligung eine monatliche Argezahlung für Unterkunft von 264 € abzgl. einer Ratenzahlung von 70 €, die ich noch von der Kaution zahlen muß.
Das heißt also, wo ich jetzt arbeite, existiert meine Untermieterin nicht mehr, und die Arge zahlt ihre 300 € Miete nicht mehr, die dann ja bei mir nicht als Einkommen angerechnet werden kann, womit ich also zu wenig Geld hätte, Geld von denen brauche, damit die ihre Raten kriegen, oder versteh ich das jetzt irgendwie falsch ?
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Versteht einer die Logik der Arge ?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?



@Die_Harte:
Ist denn Deine Untermieterin nebst Tochter jetzt in Deinem Bewilligungsbescheid mit aufgeführt?
quote:
Einkommen ICH 950 €,
Brutto oder netto?
Soll ich mal vorrechnen? RL 359 Euro + KdU 585 Euro + Freibetrag Erwerbseinkommen (ausgehend von 1.200 Euro brutto) 270 Euro = Gesamtbedarf 1.214 Euro - Nettoeinkommen 950 Euro = Auszahlung 264 Euro.
Ist also rechnerisch durchaus nachvollziehbar. Wieso jetzt plötzlich die volle Miete bei Dir berücksichtigt wird, ist mir auch schleierhaft. Ich vermute mal, dass hier ein simpler Eingabefehler vorliegt.
Entscheiden wäre allerdings auch die Frage, ob Deine Untermieterin Ihre Leistungen nach wie vor in unveränderter Höhe erhält?
quote:
anfangs wurde die Miete teilweise von der Arge bezahlt, den Rest hab ich selbst gezahlt,
Hast Du bereits ALG II bezogen, als Du in diese Wohnung eingezogen bist? Wenn nein, hätte die Miete zunächst in voller Höhe übernommen werden müssen.
Gruß,
Axel
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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"
Hallo Axel !
Nein, die Untermieterin nebst Tochter sind nicht in meinem Bewilligungbescheid aufgeführt, warum auch, ir sind und waren ja nie eine Bedarfsgemeinschaft sondern eine Wohngemeinschaft.
Es sind netto 950 €, obwohl ich durch Schichtarbeit wohl drüber liegen werde, was man aber erst 100 ig sagen kann, wenn es die Abrechnung gibt.
Ich habe keine Ahnung was meine Untermieterin erhält, weil wir seit kurzem zerstritten sind, und nicht mehr miteinander reden, aber ich weiß das sie letzte Woche Post von der Arge bekam, und somit wohl wissen wird, das die keine Miete für sie bezahlen, oder bekommt sie vielleicht sogar die Miete, und gibt sie nicht an mich weiter ?
Ja, ich habe zum zeitpunkt des Einzugs auch Hartz4 bzogen, allerdings nicht zum Zeitpunkt des Unterzeichnens des Mietvertrags, und muß auch dazu sagen, das ich anfangs mit meinem damaligen Partner hier lebte, der im Februar auszog.
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-- Editiert am 31.05.2010 19:37
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Hallo,
das ist schon etwas kurios!
Zur Miete: Die Miete wird 6 Monate lang komplett übernommen, dann nur noch zum Höchstsatz (in der Regel)!
Wie Axel schon schreibt, erfolgt die Anrechnung von Einkommen immer Brutto, nicht Netto!
Für die Untervermietung gilt folgendes:
In der Regel zahlt die ARGE den Mietzins an den Untermieter, dieser muss dir die Miete überweisen!
Diese wiederum ist bei dir als Einkommen zu berücksichtigen! Wobei ich mir nicht sicher bin, ob die komplette Miete als Einkommen oder nur der Teil, der über der Gesamtmiete (inkl. Nebenkosten) entfallende Betrag, als Einkommen bewertet werden kann!
Für die Mietzahlung ist allerdings dein Untermieter zuständig, nicht die ARGE!
Du solltest die Frage unbedingt mit deinem SB bei der ARGE klären, nicht das es später zu unnötigen Problemen kommt!
Nur zur Erläuterung: Das deine Untermieter dir die Miete zahlen, musst du mit diesen klären, damit hat die ARGE letzlich nichts zu tun!!!
Ja, theoretisch, aber praktisch habe ich ja bis jetzt auch die Miete der Untermieter zusammen mit meiner Miete auf mein Konto bekommen, war von Anfang an bei der Arge so angegeben und lief ja auch ein paar Monate so, warum das nun nicht mehr klappt, versteh ich nicht, und ich weiß auch definitiv wenn die Untermieterin die Miete in die Finger bekommt, ich diese nie sehen werde.
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@Die_Harte:
quote:
Nein, die Untermieterin nebst Tochter sind nicht in meinem Bewilligungbescheid aufgeführt, warum auch, ir sind und waren ja nie eine Bedarfsgemeinschaft sondern eine Wohngemeinschaft.
Das heist ja noch lange nicht, dass die ARGE nicht mal eben schnell eine Bedarfsgemeinschaft konstruiert. Hier scheint das ja aber nicht der Fall zu sein, also alles im grünen Bereich.
quote:
oder bekommt sie vielleicht sogar die Miete, und gibt sie nicht an mich weiter ?
Ist denn bisher die Untermiete von der ARGE direkt an Dich bezahlt worden? Dem müsste die Untermieterin zugestimmt haben. Ich sehe ehrlich gesagt nicht, dass und warum die Untermieterin ihren Mietanteil plötzlich nicht mehr erhalten sollte.
quote:
allerdings nicht zum Zeitpunkt des Unterzeichnens des Mietvertrags, und muß auch dazu sagen, das ich anfangs mit meinem damaligen Partner hier lebte, der im Februar auszog.
Dann wäre durchaus zu überlegen, hinsichtlich der nicht kompletten Mietübernahme einen Überprüfungsantrag zu stellen. Meines Erachtens hätte Anspruch auf Übernahme der vollen tatsächlichen Miete bestanden. Normalerweise für mindestens 6 Monate, aufgrund des Fehlverhaltens der ARGE, bis zur Kostensenkung durch Untervermietung.
@CBW:
quote:
Diese wiederum ist bei dir als Einkommen zu berücksichtigen! Wobei ich mir nicht sicher bin, ob die komplette Miete als Einkommen oder nur der Teil, der über der Gesamtmiete (inkl. Nebenkosten) entfallende Betrag, als Einkommen bewertet werden kann!
Bei der vorliegenden Konstellation gehe ich davon aus, dass der eigene Mietanteil plus dem Anteil der Untermieterin insgesamt nicht höhe ist als die Gesamtmiete. Eine Anrechnung als Einkommen dürfte hier demnach gar nicht erfolgen. Die TE enthält zu ihrem eigenen Bedarf lediglich auch ihren eigenen Mietanteil.
quote:
Nur zur Erläuterung: Das deine Untermieter dir die Miete zahlen, musst du mit diesen klären, damit hat die ARGE letzlich nichts zu tun!!!
Korrekt.
@Die_Harte:
Du solltest - wenn möglich - gemeinsam mit einem Beistand, vielleicht auch (auch wenn Ihr etwas zerstritten seid) gemeinsam mit der Untermieterin zur ARGE gehen und dort die Unstimmigkeiten in Deiner Bewilligung klären. Ich bleibe dabei, dass vermutlich nur ein simpler Eingabefehler vorliegt. Komisch ist allerdings schon, wenn Du bisher auch die Untermiete direkt von der ARGE erhalten hast, warum das plötzlich nicht mehr so ist. Vorliegend halte ich allerdings ausnahmsweise das direkte Gespräch für das sinnvollste.
Gruß,
Axel
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