Verwaltungsvollstreckungsgesetz

6. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
Sheppard75
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 4x hilfreich)
Verwaltungsvollstreckungsgesetz

Hallo Gemeinde,

ich hoffe mir kann jemand Rat geben.

Ich befinde mich zur Zeit im Außergerichtlichen Einigungsversuch für die Privatinsolvenz. Einer meiner Gläubiger ist eine große Stadt in NRW wegen Unterhaltsvorschuß. Wegen meiner Situation in den letzten 6.Monaten konnte ich leider keinen Unterhalt zahlen und somit sind knapp 500.-- Euro aufgelaufen.

Besagt Stadt ist auch wegen der Vorderung von Angeschreiben worden. Heute hatte ich einen Mahnung der Stadt in der Post mit einer Auffoderung der Zahlung binnen einer Woche sonst würde über das Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW eingetrieben !!

Bringt es etwas wenn ich dagegen jetzt Einwand einlege ??
Das Vergleichs- Angebot ist vor rund vier Wochen schon raus .
Was passiert jetzt wenn ich nichts mache ??
Kann die Stadt nur das Pfänden was in der Pfändungstabelle steht oder steht mir da noch mehr bevor bevor die PI eröffnet ist ??

Hoffe sehr das mir jemand helfen kann bin hier fast am Verzweifeln weil ich meinen Schuldenberater auch erst am Montag erreichen kann !!

Vielen Dank.

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