Verwandte heranziehen bei Sozialhilfe

31. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
Brown
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Verwandte heranziehen bei Sozialhilfe

Hallo Habe mal zu folgendeer Sache eine Frage ich hoffe ihr könnt mir helfen .
Wir sind eine Familie mit zwei Kindern mein Mann kommt aus den Usa wir bekommen für unseren Sohn Landeserziehungsgeld.nun habe ich einen Brief vom sozialamt bekommen wo Sie mir androhen meine Sozialhilfe zu sperren wenn ich nicht die Namen und Geburtsdaten von Seinen eltern angebe.Nun ist meine Frage kann man überhaupt Unterhalt fordern von seinen eltern jemand hat mir gesagt das man nur herangezogen werden kann wenn mein kein anrechnungsfreies einkommen hat das haben wir aber LANDESERZIEHUNGSGELD.Obendrauf kommt noch das mein Mann endlich wieder ein etwas normales Verhältnis zu seinen Eltern Hat das mit dieser Unterhaltsforderung zu nichte gemacht wird .Seine Mutter meinte nur das Sie dann nichts mehr mit ihm zu tun haben will Ist das kein Härtefall ???
Bitte auf schnelle antwort .

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"Brown "

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-53
Status:
Schüler
(467 Beiträge, 69x hilfreich)

Verwandte ersten grades sind nach deutschem Recht unterhaltspflichtig, Eltern, Kinder. Meines Wissens gibt es in der USA keine Meldepflicht somit würden diese Daten dem deutschen Sozialamt auch nicht weiterhelfen. Gefahr besteht natürlich trotzdem. Ein Härtefall ist dies sicherlich nicht.

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#2
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest124
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo....

Da Dein Kind sich mitten des 2. Lebensjahres befindet, ( Landeserz.geld )

DARF DAS SOZIALAMT KEIN GELD VON DEN GROSSELTERN FORDERN, BIS DAS KIND DAS 6. LEBENSJAHR VOLLENDET HAT, GÜLTIG FÜR DIE MUTTER UND DAS KIND !!!!!
Allerdings weiß ich nicht wie es als Familie, also mit Ehemann läuft.

Ich hatte den ähnlichen Fall, bin mit Zwerg ( 22 Monate ) Sozialhilfe bedürftigt geworden und die Sozi wollte das meine Eltern für uns aufkommen.
Ich fand das Gesetz und nach einem eindringliches Hinweisschreiben ( Widerspruch im Namen meiner Eltern ) auf dieses Gesetz an meinen Sozialhilfeberater, war Ruhe :)

Am Besten, ihr gebt die Adresse seiner Eltern an ( wenn sie Rentner sind brauchen sie auch nicht für Euch aufkommen ) mit dem Hinweis, das dieses Gesetz existiert.
Schreibt -Telefoniert mit seinen Eltern, wenn etwas vom Sozialamt kommt, das sie zunächst KEINE ANGABEN machen.

Leben seine Eltern in den USA oder in D ?

Würden sie in den USA leben, bräuchten sie nicht mal das Schreiben beachten, da die Sozialbehörde kein Einschreibeverfahren für das Ausland hat und somit keinen Beweis, ob das Schreiben angekommen sei. ( erlebe es grade selbst, da der Kindsvater im Ausland lebt und die Sozi nicht an ihn ran kommt, da sie keinen Beweis haben, ob die Schreiben eintreffen ;) )

Erkundigt Euch direkt bei der ÖRA ( Öffentliche Rechtsberatung, in jeder Gemeinde , Kosten 5-15 Euro )
oder
bei Telefonischen Sozialhilfestellen ( Branchenbuch )

Viel Erfolg

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