Verweigerung von Leistungen wegen angeblichen minijobs

5. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
Krytos
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
Verweigerung von Leistungen wegen angeblichen minijobs

Hallo 123recht,

ich habe eine recht fixe und ebenso dringende Frage:

Im Februar diesen Jahres, wollte ich mich wieder um Arbeit bemühen, nachdem ich einen längeren Aufenthalt in einer Psychodynamischen Klinik hatte und mich Geistig wieder recht fit fand.

Das ganze sollte als Eventmanager für kleine Feierlichkeiten, wie Junggesellenabschiede sein. Ich hatte den Vertrag auf Minijob Basis auch unterschrieben, allerdings mit Absicht kein Datum für den Beginn der Beschäftigung eingetragen, da ich noch Fragen zum Vertrag hatte. Dies sollte den Vertrag nicht wirksam machen, sofern ich mich nicht irre. Ich hatte ein Update bezüglich meiner Bemühungen allerdings an die für mich verantwortliche Person bei der Pro-Arbeit weitergeleitet.

Keine zwei Wochen danach, gab es die Ausgangssperre wegen COVID-19 und die Firma hatte somit Ihre Dienste auch auf unabsehbare Zeit eingestellt. Ein Arbeitsverhältnis kam somit nie zu Stande und ich habe auch nie für die Firma gearbeitet.

Vor ca. 3 Wochen meldete sich, die Dame der Pro-Arbeit nun wieder bei mir und wollte wissen, ob ich die Beschäftigung nun aufgenommen hätte und falls dem nicht so sei, solle ich ihr doch bitte einen Nachweis vom Arbeitgeber zukommen lassen, welcher das nicht vorhandene Arbeitsverhältnis bestätigen solle.

Ich teilte der Dame also mit, dass wegen COVID-19 kein Arbeitsverhältnis zu Stande kam und die Firma auch jegliche Dienste eingestellt hatte und es vermutlich sehr schwer werden würde jemanden dort zu erreichen, da es sich um einen 10-Mann Betrieb handelt. Ich meinte außerdem, dass ich im Juli diesen Jahren einen Folgeantrag gestellt hatte (ging ebenfalls an die Dame) und sie in den angehängten Auszügen klar sehen kann, dass keine Art von Vergütung eingegangen ist und dass der Vertrag ja ohnehin nicht gültig war, da das Datum für den Beschäftigungsbeginn fehlte. Ich fragte somit, wie ich nun weiter vorgehen soll und ob es überhaupt notwendig sei, den "Arbeitgeber" zu kontaktieren, da ich vermutlich ohnehin nicht mit einer Antwort rechnen könne.

Es kam die ganze Zeit über keine Antwort und ich dachte somit, dass sich das ganze wohl erledigt hatte. aber als ich dann am 30. Sept. noch kein Geld auf dem Konto hatte und es bei mir mit Lebensmitteln knapp wurde, fragte ich dann noch, ob es zu Verzögerungen gekommen sei, eventuell wegen COIVD-19, man weiß ja nie. Daraufhin teilte sie mir lediglich mit, dass sie noch immer auf eine Bestätigung des "Arbeitsgebers" warte. ALs ich dann fragte auf welcher Grundlage sie mir die Leistungen verweigert, da ich meines Wissens nach, den Pflichten des Sozialgesetzbuches nachgekommen bin und es keinen Grund gibt, mir Leistungen zu verwehren, wurde schlicht weg wieder mit "wir erwarten nach wie vor die von Ihnen angekündigte Bescheinigung des Arbeitgebers". Mal ganz davon zu schweigen, dass ich nie eine Bescheinigung angekündigt hatte, finde ich es ein wenig dreist, dass ich nicht nur an dem Mangel ihrer Kommunikation (hat schließlich zwei Wochen einfach nicht geantwortet) nun zu leiden habe, sondern meine Fragen bezüglich der Rechtlichkeit des Ganzen einfach ignoriert wurden.

Nochmal zur Zusammenfassung:

- Vertrag für Minijob unterschrieben, allerdings Beschäftigungsbeginn absichtlich, wegen offener Fragen freigelassen. Vertrag nicht in Kraft getreten?
- Verweigerung von Leistungen rechtens? Sollte es nicht wenn überhaupt nur eine Sanktion geben?
- Falls es rechtens ist, inwiefern bin ich meinen Pflichten nicht nachgekommen?
- Wie gehe ich vor, wenn der "Arbeitgeber" sich weiterhin nicht meldet.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Mein Konto und Kühlschrank sind leer und ich habe eventuell noch für zwei Tage zu essen.

Liebe Grüße,

Krytos.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39877x hilfreich)

Zitat (von Krytos):
und dass der Vertrag ja ohnehin nicht gültig war, da das Datum für den Beschäftigungsbeginn fehlte.

Wer hat einem denn den Unsinn erzählt?



Der Antrag wurd im Juni gestellt und sollte ab wann gelten? Ab 01.10?



Zitat (von Krytos):
finde ich es ein wenig dreist, dass ich nicht nur an dem Mangel ihrer Kommunikation

Wieso soll von der Dame ein Mangel in der Kommunikation vorliegen? Sie hat doch genau gesagt was sie will. Das man dann einfach wilde Theorien wie "wird sich erledigt haben" aufstellt, ist nicht deren Problem.



Hat man sich den inzwichen wenigstens versucht eine solche Bescheinigung / Bestätigung zu erhalten?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Krytos
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Haben sie sich meinen Beitrag überhaupt richtig durchgelesen? Es scheint mir nicht so.

Zitat:
Der Antrag wurd im Juni gestellt und sollte ab wann gelten? Ab 01.10?


Was hat das ganze bitte mit dem Folgeantrag zu tun? Der wurde schon längst gewährt. Ich habe ihn lediglich erwähnt, da ich beim Folgeantrag meine Kontoauszüge beifügen muss und man dort ganz klar erkennen kann, dass keinerlei Gehalt von irgend einem Job eingegangen ist.

Zitat:
Wieso soll von der Dame ein Mangel in der Kommunikation vorliegen? Sie hat doch genau gesagt was sie will. Das man dann einfach wilde Theorien wie "wird sich erledigt haben" aufstellt, ist nicht deren Problem.


Weil ich, wie ganz klar in meinem Beitrag nachzulesen ist, um Klärung gebeten habe. Wie erwähnt, habe ich nie bei der Firma angefangen zu arbeiten und es ist aktuell auch nicht möglich Kontakt zu ihr aufzunehmen, daher wollte ich wissen, wie ich nun weiter vorgehen soll, worauf hin keine weitere Antwort kam.

Zitat:
Hat man sich den inzwichen wenigstens versucht eine solche Bescheinigung / Bestätigung zu erhalten?


Es ist ziemlich offensichtlich, dass Sie den Beitrag nicht wirklich gelesen haben.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5677x hilfreich)

zu 1. Hast du der Pro-Arbeit diesen Vertrag OHNE Eintrittsdatum zugeschickt im Februar? Dann war der auch ohne Datum gültig. Die Wirksamkeit prüft das Amt nicht.
zu 2: Du bist deiner Mitteilungspflicht nicht nachgekommen ( §60 ff SGB II). Leistungen können und werden hier bis zur Nachholung deiner Mitwirkung eingestellt. Nein, es gibt dafür keine Sanktion. Für Sanktionen gilt § 31 ff SGB II, also andere Voraussetzungen/Pflichtverletzungen.
zu 3. Du musst an den Event-Chef ran. SOFORT.

Mein Rat:
Teile JETZT per e-mail mit, dass du dich immer noch bemühst, die Bestätigung über den verpatzten Job zu erhalten. Du wirst sie unverzüglich der Pro-Arbeit vorlegen.

Zitat (von Krytos):
Ein Arbeitsverhältnis kam somit nie zu Stande
So ganz formal: DAS hättest du gleich zeitnah im Februar oder März mitteilen sollen. Denn das waren leistungserhebliche Veränderungen...kurz: guckmal, shice, doch kein Job.
Zitat (von Krytos):
und ob es überhaupt notwendig sei, den "Arbeitgeber" zu kontaktieren,
JAHA. Das ist notwendig. Und auch nur so hast du die Chance, Alg2 ab März nachgezahlt zu bekommen. Vermutlich hat man dir ja den Mini-Lohn angerechnet, oder?

Die Pro-Arbeit als Stelle für SGB II/Alg2/Hartz 4 ist keine Stelle, die etwas klärt oder selbst erkennen müsste, was doch so einfach sichtbar wäre.
Die will Mitwirkung, Nachweise, Veränderungsmitteilungen. BELEGE. Die muss sich nicht aus den Kontoauszügen zusammenreimen, dass du vielleicht seit Februar doch gar keinen Lohn bekommen hast...

Hat man 450,- pro Monat als Lohn angenommen?

Ganz anderer Blickwinkel:
Die nette Mitarbeiterin möchte dir zu verstehen geben, dass dir doch ab März viel mehr Alg2 zustehen würde, wenn du KEINEN Minijob hättest wegen Covid.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Krytos
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke erstmal für die informative Antwort Anami!

Ich glaube aber, dass ich da wohl was missverständlich beschrieben habe. Ich bekomme seit März ganz normal weiterhin Sozialhilfe wie zuvor, es hatte sich absolut nichts an der Menge geändert. Ich bin auch aktuell nicht arbeitssuchend gemeldet, da ich als Reha-Fall eingetragen bin aufgrund von meiner Vergangenheit mit meiner Psyche.

Was mich so verwirrt ist folgendes: Im März hatte ich den Vertrag zugesandt. Im Juni, hatte ich einen Folgeantrag gestellt, der ebenfalls bewilligt wurde (genauso wie die Anträge zuvor, war hier nicht eingetragen, dass ich beschäftigt bin). Jetzt im September kam dann die Nachfrage bezüglich der Stelle. Mehr als ein halbes Jahr später, NACHDEM der Folgeantrag im Juni bewilligt wurde.

Im Folgeantrag ist doch eingetragen, dass ich aktuell keine Beschäftigung habe, warum nun also plötzlich die Frage dazu?

Sowohl der Folgeantrag, als auch das Ganze bezüglich der Beschäftigung, geht über die selbe Dame, mit der ich nun schon Jahre zu tun habe.

0x Hilfreiche Antwort

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