Hallo,
beim Arbeitsamt habe ich angegeben, dass ich einen eigenen PKW habe. Jetzt erhalte ich verstärkt immer Angebote für Außendiensttätigkeit bei dem ein eigener PKW erforderlich ist.
Muss ich meinen PKW für solche Tätigkeiten zur Verfügung stellen und darf ich das auch auf "Fahrt zur Arbeit" einschränken?
Jeder weiß, dass die Kilometerpauschale die tatsächlichen KFZ-Kosten (meist) nicht deckt.
-- Editiert von _Axel_ am 06.04.2004 15:06:28
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6. April 2004
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Frage vom 6. April 2004 | 13:33
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 8. April 2004 | 10:26
Von
Status: Unbeschreiblich (48388 Beiträge, 17071x hilfreich)
Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, einen Firmen-PKW zu stellen. Er ist nicht einmal verpflichtet für die Benutzung des eigenen PKW eine Kilometerpauschale zu zahlen.
Die Dinge sollten daher vertraglich geregelt sein, so dass jeder weiß, worauf er sich einlässt.
Dass die nicht erstatteten Kosten steuerlich abzugsfähig sind, ist da nur ein kleiner Trost.
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