Verwertung des elterlichen Besitzes durch die Pflegekassen/Sozialkassen im Pflegefall

24. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
sunnyboy171981
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)
Verwertung des elterlichen Besitzes durch die Pflegekassen/Sozialkassen im Pflegefall

Hallo alle zusammen, ich hoffe ich bin in diesem Forum richtig:

Situation: Zwei Eheleute kaufen in den 90ern ein Zweifamilienhaus, welches beiden hälftig gehört. Es gibt einen gemeinsamen Sohn. 2017 wird die Ehe geschieden, der Ehemann wohnt seit fünf Jahren nicht mehr im Haus. Der Vater verkauft seine Haushälfte auf Rentenbasis an den Sohn, welcher zusammen mit der Mutter das Haus bis heute bewohnt, um zu verhindern, dass evtl. wegen Pflegebedürftigkeit des Vaters, die Sozialkassen an die Haushälfte kommen. Die Mutter verweigert zu diesem Zeitpunkt einen Verkauf an den Sohn und hält Ihre Haushälfte selbst.

Nun geht es der Mutter gesundheitlich auch immer schlechter, so dass diese sich nun fragt, was mit Ihrer Haushälfte geschieht wen Sie ins Pflegeheim kommen würde.

Frage:
- Haben die Sozialkassen im Falle, dass die Mutter in Pflege gehen muss eine Möglichkeit die Haushälfte z.B. per Zwangsversteigerung zu veräußern/verwerten, obwohl dem Sohn die andere Hälfte gehört und dieser darin lebt?
- Kann der Sohn (verdienst unter 100.000€/Jahr) zu einer teilweisen Übernahme der Pflegekosten durch die Sozialkassen herangezogen werden, weil er im Haus wohnt und z.B. einen geldwerten Vorteil hat?
- Wäre sonst ebenfalls ein Verkauf der mütterlichen Hälfte des Hauses an den Sohn geeignet, um der Gefahr gerecht zu werden?


-- Editiert von User am 24. November 2022 15:44

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3536 Beiträge, 558x hilfreich)

Zitat (von sunnyboy171981):
Haben die Sozialkassen im Falle, dass die Mutter in Pflege gehen muss eine Möglichkeit die Haushälfte z.B. per Zwangsversteigerung zu veräußern/verwerten, obwohl dem Sohn die andere Hälfte gehört und dieser darin lebt?

In der Regel werden die Pflegekosten vom Sozialamt übernommen und selbiges lässt sich mit ins Grundbuch eintragen. Die Zahlung erfolgt somit auf Darlehensbasis. Nach dem Tod, muss das Geld zurückbezahlt werden, ob mit Hausverkauf oder durch Zahlung durch den Sohn ist egal.
Die Wohnung der Mutter könnte auch vermietet werden, somit wären die Kosten nicht so hoch.
Sie selber hat ein Schonvermögen von 5000 €.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17266x hilfreich)

Sie selber hat ein Schonvermögen von 5000 €. Welches sich allerdings demnächst verdoppelt - mit der Einführung des Bürgergeldes gibt es nämlich auch Änderungen am SGB 12.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von sunnyboy171981):
Haben die Sozialkassen im Falle, dass die Mutter in Pflege gehen muss eine Möglichkeit die Haushälfte z.B. per Zwangsversteigerung zu veräußern/verwerten, obwohl dem Sohn die andere Hälfte gehört und dieser darin lebt?
Nein, die Sozialkassen tun das nicht.
Zitat (von sunnyboy171981):
Kann der Sohn (verdienst unter 100.000€/Jahr) zu einer teilweisen Übernahme der Pflegekosten durch die Sozialkassen herangezogen werden, weil er im Haus wohnt und z.B. einen geldwerten Vorteil hat?
Nein, ein Einkommen von <100.000,- p.a. führt zu keiner Heranziehung .
Zitat (von sunnyboy171981):
Wäre sonst ebenfalls ein Verkauf der mütterlichen Hälfte des Hauses an den Sohn geeignet, um der Gefahr gerecht zu werden?
Welcher Gefahr?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
sonmischt
Status:
Schüler
(245 Beiträge, 53x hilfreich)

Zitat (von sunnyboy171981):
Frage:
- Haben die Sozialkassen im Falle, dass die Mutter in Pflege gehen muss eine Möglichkeit die Haushälfte z.B. per Zwangsversteigerung zu veräußern/verwerten, obwohl dem Sohn die andere Hälfte gehört und dieser darin lebt?

Die Mutter hat Vermögen in Form eines halben Hauses. Dieses Vermögen ist nicht nach § 90 Abs. 2 Nr. 8 iVm. § 19 Abs. 3 SGB XII gesondert geschützt, da weder der nicht getrennt lebende Ehegatte, noch minderjährige Kinder dort wohnen.
Die Vermögensgrenze beträgt 5.000 (ab Januar wohl 10.000) Euro, daher ist das Vermögen (es wird ja wohl über der Grenze liegen) zu verwerten, bevor sie einen Anspruch auf Sozialhilfeleistungen hat. Dauert das zu lange, kann ggfs. ein Darlehen gewährt werden, allerdings lässt sich das Sozialamt das idR. durch einen Grundschuldeintrag sichern. Auch dann ist die Haushälfte zu verwerten, das Sozialamt wird nicht bis zum Tod der Mutter auf die Darlehensrückzahlung warten, da es eben nicht gesondert geschützt ist. Wird die Verwertung nicht betrieben, kann das Sozialamt aufgrund der Sicherheit vollstrecken.


Zitat (von sunnyboy171981):
- Kann der Sohn (verdienst unter 100.000€/Jahr) zu einer teilweisen Übernahme der Pflegekosten durch die Sozialkassen herangezogen werden, weil er im Haus wohnt und z.B. einen geldwerten Vorteil hat?

Soweit ich das verstehe, gehört ihm die Hälfte der Immobilie und er bewohnt auch nur diese Hälfte, also sein Eigentum (untechnisch ausgedrückt). Insofern hat er ja keinen geldwerten Vorteil aus dem Vermögen der Mutter. Will er aber, wenn die Mutter ins Pflegeheim zieht, das ganze Haus bewohnen, müsste er irgendeine Form von Nutzungsentgelt bezahlen.
Unterhaltsansprüche gehen nicht auf das Sozialamt über bei Einkommen unter 100.000 Euro.
Am Rande aber: gegen den Ex-Ehemann könnten durchaus Unterhaltsansprüche bestehen, diese gingen dann auch über. Hier gilt die 100.000-Euro-Grenze nicht!

Zitat (von sunnyboy171981):
- Wäre sonst ebenfalls ein Verkauf der mütterlichen Hälfte des Hauses an den Sohn geeignet, um der Gefahr gerecht zu werden?

Wohl ja, dann könnte sie ja den Kaufpreis für ihre Pflege einsetzen und bräuchte wohl vorerst keine Sozialhilfe. Der Verkauf sollte aber zum tatsächlichen Wert erfolgen, andernfalls dürfte es sich wahrscheinlich um eine gemischte Schenkung handeln, so dass die Mutter hieraus wieder Rückforderungsansprüche gegen den Sohn hätte.

Btw: wenn es sich um zwei getrennte Wohnungen handelt, wäre vermieten eine Option? Die Miete müsste dann natürlich ausreichen, um den Fehlbetrag zu decken.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat (von sunnyboy171981):
Wäre sonst ebenfalls ein Verkauf der mütterlichen Hälfte des Hauses an den Sohn geeignet, um der Gefahr gerecht zu werden?


Dann muss die Mutter den Verkaufserlös für die Pflege einsetzen. Für den Sohn macht das keinen Unterschied. Für die Pflegekassen ist es dagegen erheblich einfacher, auch Geldvermögen zuzugreifen als auf Immobilienvermögen.

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