Hallo zusammen. Wir bekommen immer unterschiedliche Aussagen, daher versuche ich hier noch einmal mein Glück. Mein Sohn, voll erwerbsgemindert wegen PTBS Und ADHS war nie im Arbeitsleben, möchte nun versuchen vorsichtig in die Arbeitswelt zu schnuppern, in einem vertrauensvollem Umfeld, aber nicht wie immer vorgeschlagen in einer Behindertenwerkstatt. Er hat einen normalen bis hohen IQ . Wenn das nicht klappt, weil die PTBS zu heftig ist und er dann in die Grundsicherung zurück möchte, geht das einfach oder muss er den gesamten weg wieder gehen. Heißt, arbeitslos melden, jahrelang zum Amtsarzt, immer nur 6 Monate befreit usw. Oder gibt es eine Möglichkeit dies in einer Art Vertrag, Wiedereingliederungsvereinbarung fest zuhalten, sodaß er sein Sicherheitsnetz nicht verliert sondern dann die Grundsicherung weiterbekommt ? Für Tipps wären wir sehr dankbar. er ist 38 Jahre und seit seinem 25 Lebensjahr voll Erwerbs gemindert
Voll erwerbsgemindert
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
"Seit Jahresbeginn können Bezieherinnen und Bezieher einer Erwerbsminderungsrente eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder eine bereits bestehende Erwerbstätigkeit ausweiten, ohne dadurch ihren Rentenanspruch zu gefährden."
Erwerbsminderungsrente: Rückkehr in den Job ohne Risiko ausprobieren
Grundsicherung muss man neu beantragen, nachdem diese eingestellt wurde.
Das *vorsichtig* ist ein guter Ansatz.Zitatmöchte nun versuchen vorsichtig in die Arbeitswelt zu schnuppern :
Da er noch nie im Arbeits-/Erwerbsleben war, bekommt er sicher keine Rente, sondern vom Sozialamt nur die Grundsicherung... Richtig?
Das Problem dürfte sein, dass man solch ein Umfeld und solche Arbeitgeber erstmal finden muss. Es gibt sie aber.
Ein Einstieg in ein Erwerbsleben, zunächst mit kleinen Schritten, wenigen Stunden und wenig Geld und möglichst guter fachlicher Begleitung, bedeutet auch immer eine Probezeit.
Klappt es mit solch einem kleinen Job nicht auf Anhieb, beginnt man nicht von vorn, sondern erhält wieder volle Grundsicherung, nur eben keinen Lohn mehr.
Hast du dich schon mal nach Beratung gemäß EUTB erkundigt? Verschiedene Behörden und Organisationen bieten das evtl. auch in eurer Stadt an?
Zunächst, um evtl. herauszufinden, was infrage kommen würde, ob es solche Arbeitgeber in der Nähe gibt...
https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Ergaenzende-unabhaengige-Teilhabeberatung-EUTB/
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"Seit Jahresbeginn können Bezieherinnen und Bezieher einer Erwerbsminderungsrente eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder eine bereits bestehende Erwerbstätigkeit ausweiten, ohne dadurch ihren Rentenanspruch zu gefährden." Er bezieht keine EMR-Rente - wo sollen denn hier die drei Jahre Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung herkommen, die er in den letzten 5 Jahren gezahlt haben müsste?
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