Volle EM-Rente aber letzter Job nicht in der Berechnung

28. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
Hannes74
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Volle EM-Rente aber letzter Job nicht in der Berechnung

Hallo,

ich versuche mich wirklich kurz zu halten. Ich hatte im Dezember 2021 einen Antrag auf Reha bei der Rentenkasse gestellt. Dieser wurde abgelehnt. Zuvor war ich bereits seit November 2020 dauerhaft krankgeschrieben bis zum Ablauf des Krankengeldes im Mai 2022.

Im März 2022 hatte ich einen Antrag auf EM-Rente gestellt.

Nach dem Ablauf des Krankengeldes habe ich nochmal kurzzeitig gearbeitet (6 Wochen) und hatte dort ein Grundgehalt von 2831 € brutto im Monat. Grundgehalt = Betrag bei Vollzeit. Da ich nur einen Teilzeitvertrag hatte habe ich lediglich 1669 € brutto erreicht.

Die Jahre 2015-2020 lag mein Durchschnittslohn nur bei 1100 € brutto pro Monat weil Mindestlohn.

Nun wurde mir die volle EM-Rente in diesem Monat bewilligt und zwar rückwirkend ab Dezember 2021 (Antrag auf Reha). Allerdings nur zum Teil wegen gesundheitlichen Gründen und Voll wegen der aktuellen Arbeitsmarktlage (Arbeitsmarktrente).

Jedenfalls beträgt die Bruttorente bei voller EM nun lediglich 555 € und 493 € netto.

Die Zeit bzw das Gehalt aus meinem letzten Job wurde nicht in die Berechnung mit eingezogen, da die Rente ja nun rückwirkend ab 12/2021 bewilligt wurde.

Nach der Aufgabe dieses letzten Jobs übe ich nur noch einen Minijob aus.

Nun frage ich mich ob mein letzter richtiger Job wegen der kurzen Dauer überhaupt einen großen Unterschied bei der Rentenhöhe machen würde und ich Widerspruch einlegen sollte oder ob das alles schon so seine Richtigkeit hat?

Zunächst hatte ich nur per Mail angefragt wieso das nicht in die Berechnung eingeflossen ist und warte seit dem auf Antwort. Für einen etwaigen Widerspruch hätte ich einen Monat Zeit.

Vielleicht kennt sich hier ja jemand mit der Thematik aus. Ich würde mich sehr freuen falls jemand sich die Zeit nimmt zu antworten.

Liebe Grüße
Hannes

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Nun frage ich mich ob mein letzter richtiger Job wegen der kurzen Dauer überhaupt einen großen Unterschied bei der Rentenhöhe machen würde Na, rechnen wir doch mal - dieses Gehalt ergäbe ungefähr einen halben Rentenpunkt, wenn man es ein Jahr lang bezöge. Da es nur 6 Wochen lang bezogen wurde, ergibt das etwa 0,06 Rentenpunkte und entspricht damit einer Rente von ca. 2 Euro.

-- Editiert von User am 29. Dezember 2022 17:58

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hannes74
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ach so einfach ist das?

Ich hatte im Internet was gelesen von die EM-Rente beträgt etwa 50% des letzten Brutto Gehaltes.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Ich hatte im Internet was gelesen von die EM-Rente beträgt etwa 50% des letzten Brutto Gehaltes. Das war dann schlicht Unsinn.

-- Editiert von User am 29. Dezember 2022 18:26

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3547 Beiträge, 560x hilfreich)

Zitat (von Hannes74):
Ich hatte im Internet was gelesen von die EM-Rente beträgt etwa 50% des letzten Brutto Gehaltes.

Sie dachten ernsthaft, 6 Wochen arbeiten würden zu einem Rentensprung nach oben reichen?

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#5
 Von 
Hannes74
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht hier ja nicht um die Dauer sondern um den Lohn bzw den Stundenlohn.

Dieser lag bei knapp 18€. Und es wird doch so hochgerechnet als hätte man bis zur Regelaltersgrenze gearbeitet.

Also verstehe ich nicht ganz wie man dann auf nur 555€ Brutto Rente kommen kann...

Doch ich verstehe es schon. Indem man diese Zeit komplett ignoriert bei der Berechnung und die Rente einfach ein Jahr rückwirkend bewilligt.

Wenn ich die diversen EM Rechner im Internet nutze kommt da nämlich ein wesentlich höherer Rentenbetrag bei raus.
Allerdings wird dort auch nur nach dem letzten Gehalt gefragt und der bisher erreichten Rentenpunkte.

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Und es wird doch so hochgerechnet als hätte man bis zur Regelaltersgrenze gearbeitet. Aber nicht mit dem letzten Lohn, sondern mit der Gesamtleistungsbewertung. Und da hat man wohl keine 18 Euro/h verdient. Abgesehen davon kommt es auf den Monats- und nicht den Stundenlohn an.
Also verstehe ich nicht ganz wie man dann auf nur 555€ Brutto Rente kommen kann... Ich schon - man hat einfach wenig Rentenpunkte...
Es geht hier ja nicht um die Dauer sondern um den Lohn bzw den Stundenlohn. Nö, darum geht es durchaus nicht. Aber Sie möchten halt weiter den 50 %-vom-letzten-Lohn-Quatsch glauben.

-- Editiert von User am 30. Dezember 2022 18:54

-- Editiert von User am 30. Dezember 2022 19:05

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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