Volle Erwerbsminderung ohne irgendwelche Zeitraumangaben...

4. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Miriam K.
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Volle Erwerbsminderung ohne irgendwelche Zeitraumangaben...

Hallo....

Habe vor einem Monat auf das ersuchen hin des Jobcenters mich beim
Medizinischendienst der Deutschen Rentenversicherung untersuchen lassen.
Gestern habe ich nun Bescheid erhalten
das bei mir eine volle Erwerbsminderung vorliegt....

Ebenso wurde mit mitgeteilt das die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Anspruch
auf Rente wegen Erwerbsminderung erfüllt seien ...

Man teilte mir mit das für die -durchführung des Rentenverfahrens jedoch ein Antrag
von mir erforderlich wäre...soweit so gut ....

Nun zu meiner Frage, was ich nun vermisse und was nicht in dem Schreiben auftaucht
ist ...der bei volle Erwerbsminderung Zeitraum, ob die Erwerbsminderungsrente auf Dauer oder begrenzt
ist....das müsst man doch mit dieser Festellung mir mitteilen, damit ich weiß, ob ich oder wann ich zur nächsten medizinischen Untersuchung muss ???

Danke schon mal für Antwort im Voraus ...

Beste Grüße....

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32254 Beiträge, 5666x hilfreich)

Zitat (von Miriam K.):
das bei mir eine volle.... Erwerbsminderung vorliegt....
Wenn dort nichts zur Befristung steht--- dann ist eine dauerhafte volle EM festgestellt.
Das JC wird dich an das Sozialamt verweisen.
Das Sozialamt wird nun zuständig für dich.

Du kennst die Unterschiede zum Alg2 vom JC?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Miriam K.
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Miriam K.):
das bei mir eine volle.... Erwerbsminderung vorliegt....
Wenn dort nichts zur Befristung steht--- dann ist eine dauerhafte volle EM festgestellt.
Das JC wird dich an das Sozialamt verweisen.
Das Sozialamt wird nun zuständig für dich.

Du kennst die Unterschiede zum Alg2 vom JC?


Danke dir erst mal herzlichst für die Antwort, da fällt mir echt ein Stein vom Herzen,
dass ich nicht noch einmal diese ganzen Untersuchungen u.s.w durchmachen muss....


Das ich mich beim Sozialamt melden soll stand mit im Schreiben von der Rentenversicherung, da werde ich mich gleich morgen drum Kümmern...

Das mit den Unterschieden zum Alg2 vom JC. ist mit ehrlich gesagt nicht so klar ...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Das mit den Unterschieden zum Alg2 vom JC. ist mit ehrlich gesagt nicht so klar ... Einkommen und Vermögen werden anders (schärfer!) angerechnet.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Miriam K.
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Das mit den Unterschieden zum Alg2 vom JC. ist mit ehrlich gesagt nicht so klar ... Einkommen und Vermögen werden anders (schärfer!) angerechnet.


Ja Ok..danke dir... gut zu wissen

B.G

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von Miriam K.):
Man teilte mir mit das für die -durchführung des Rentenverfahrens jedoch ein Antrag
von mir erforderlich wäre...soweit so gut ....
Also ist noch nicht beantragt worden. Das heißt jetzt ist erstmal die Voruntersuchung gelaufen.

Wenn dann der Antrag vorliegt, wird noch mal genau hingeschaut, ob man eventuell mit einer zeitlichen Begrenzung die Erwerbsminderung zuerkennt oder eben unbegrenzt. Im Allgemeinen, es sei denn es ist direkt schon absehbar, dass sich der Zustand in keiner Weise mehr positiv ändern wird, wird erst eine befristete Erwerbsminderungsrente und nach der ersten, zweiten oder dritten Verlängerung derselben dann die unbefristete Erwerbsminderungsrente zuerkannt.

Wenn Ihre Rente befristet wäre, bekommen Sie früh genug von der DRV Bescheid, um sich dann um die Verlängerung kümmern zu können. Ob dann ein weiteres Gutachten notwendig ist oder nicht, entscheidet die Rentenversicherung. Im Allgemeinen sagt man, dass man spätestens sechs Monate vor Auslaufen der Rente einen Antrag auf Weitergewährung stellen sollte.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32254 Beiträge, 5666x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Das heißt jetzt ist erstmal die Voruntersuchung gelaufen.
Das verstehe ich anders: :augenroll: Die volle EM ist schon festgestellt.
Zitat (von Miriam K.):
Ebenso wurde mit mitgeteilt das die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung erfüllt seien ...
Sie muss lediglich noch den Rentenantrag stellen. Ohne Antrag keine Rente.

Zitat (von Miriam K.):
Das ich mich beim Sozialamt melden soll stand mit im Schreiben von der Rentenversicherung, da werde ich mich gleich morgen drum Kümmern...
Also geht es um die volle und dauerhafte EM.
Sonst würde sie beim JC *anhängig* bleiben und nicht ans Sozialamt verwiesen werden.

Zitat (von Miriam K.):
Das mit den Unterschieden zum Alg2 vom JC. ist mit ehrlich gesagt nicht so klar ...
Da geht es hauptsächlich um dein *Schonvermögen*.
Bist du dann beim Sozialamt, gilt dein geschütztes Vermögen nur bis max. 5000,-
Ein evtl. vorh. KfZ würde nicht extra noch berücksichtigt.
Falls du trotz der EM eine geringe Stundenanzahl erwerbstätig sein könntest (du musst ja nicht mehr, aber du dürftest minimal), werden dir vom Lohn 30% als Freibetrag gewährt.



-- Editiert von Anami am 05.04.2019 15:35

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Miriam K.
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Zitat (von Miriam K.):
Man teilte mir mit das für die -durchführung des Rentenverfahrens jedoch ein Antrag
von mir erforderlich wäre...soweit so gut ....
Also ist noch nicht beantragt worden. Das heißt jetzt ist erstmal die Voruntersuchung gelaufen.

Wenn dann der Antrag vorliegt, wird noch mal genau hingeschaut, ob man eventuell mit einer zeitlichen Begrenzung die Erwerbsminderung zuerkennt oder eben unbegrenzt. Im Allgemeinen, es sei denn es ist direkt schon absehbar, dass sich der Zustand in keiner Weise mehr positiv ändern wird, wird erst eine befristete Erwerbsminderungsrente und nach der ersten, zweiten oder dritten Verlängerung derselben dann die unbefristete Erwerbsminderungsrente zuerkannt.

Wenn Ihre Rente befristet wäre, bekommen Sie früh genug von der DRV Bescheid, um sich dann um die Verlängerung kümmern zu können. Ob dann ein weiteres Gutachten notwendig ist oder nicht, entscheidet die Rentenversicherung. Im Allgemeinen sagt man, dass man spätestens sechs Monate vor Auslaufen der Rente einen Antrag auf Weitergewährung stellen sollte.


Also das war keine Voruntersuchung...

Beim Jobcenter ist leider etwas schiefgelaufen, die hätten mich 2 Anträge ausfüllen lassen
sollen.... haben mir aber nur den Feststellungsantrag R210 vorgelegt zum ausfüllen..
( dadraufhin ist ja auch die volle Erwerbsminderung festgestellt worden .
nun fehlt also noch der Antrag auf Rentengeld selber...

Den Antrag den ich nun noch stellen soll ist der damit ich Rente bekommen...
War Heute beim Jobcenter und beim Sozialamt ich bin beim Jobcenter nun abgemeldet...
auf Grund der VOLLEN Erwerbsminderung...
Hab nun bei Sozialamt einen Antrag bekommen auf Grundsicherung .. nun muss ich Montag zum
Rentenamt und dort den fehlenden einen Antrag stellen....Werde dort mal fragen wie es ausschaut
mit der auf Dauer oder befristet...werd berichten...







-- Editiert von Miriam K. am 05.04.2019 20:18

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#8
 Von 
Miriam K.
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von fb367463-2):
Das heißt jetzt ist erstmal die Voruntersuchung gelaufen.
Das verstehe ich anders: :augenroll: Die volle EM ist schon festgestellt.
Zitat (von Miriam K.):
Ebenso wurde mit mitgeteilt das die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung erfüllt seien ...
Sie muss lediglich noch den Rentenantrag stellen. Ohne Antrag keine Rente.

Zitat (von Miriam K.):
Das ich mich beim Sozialamt melden soll stand mit im Schreiben von der Rentenversicherung, da werde ich mich gleich morgen drum Kümmern...
Also geht es um die volle und dauerhafte EM.
Sonst würde sie beim JC *anhängig* bleiben und nicht ans Sozialamt verwiesen werden.

Zitat (von Miriam K.):
Das mit den Unterschieden zum Alg2 vom JC. ist mit ehrlich gesagt nicht so klar ...
Da geht es hauptsächlich um dein *Schonvermögen*.
Bist du dann beim Sozialamt, gilt dein geschütztes Vermögen nur bis max. 5000,-
Ein evtl. vorh. KfZ würde nicht extra noch berücksichtigt.
Falls du trotz der EM eine geringe Stundenanzahl erwerbstätig sein könntest (du musst ja nicht mehr, aber du dürftest minimal), werden dir vom Lohn 30% als Freibetrag gewährt.



-- Editiert von Anami am 05.04.2019 15:35


So stimmt es, der Antrag den ich nun noch wegen dem ganzen schieflaufen bei Jobcenter stellen
muss ich der damit ich Rentengeld bekomme....

Aber ich werde nach dem Gang zum Rentenamt berichten was mir dort gesagt wird ....



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#9
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Wer genau hat die volle Erwerbsminderung festgestellt? Könnten Sie das Schreiben mal abtippen (ohne persönliche Daten) oder geschwärzt hochladen, bitte? Nur zur Sicherheit...

-- Editiert von fb367463-2 am 06.04.2019 01:19

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32254 Beiträge, 5666x hilfreich)

Zitat (von Miriam K.):
Aber ich werde nach dem Gang zum Rentenamt berichten was mir dort gesagt wird ....
Dort wird dir gesagt werden, dass du einen Rentenantrag stellen kannst.
Das machst du dann. Die helfen dir beim Ausfüllen. Die haben alle deine Daten schon im PC.
Später kommt der Rentenbescheid--- und zwar der Bescheid von der Rentenversicherung über die Höhe deiner EM-Rente. Die Rente gibt es voll und dauerhaft. Bis zum Lebensende. Jedes Jahr wird sie ein bisschen nach oben angepasst. Im *Osten* etwas mehr als im *Westen*.
Es gibt KEIN Rentenamt.

Wenn deine EM-Rente geringer ist als dein jetziger Bedarf (der vom JC), dann ergänzt das Sozialamt entsprechend.
zum Beispiel
Bedarf 800,- (Regelbedarf +Wohnkosten)
deine EM-Rente 500,- ---> dann zahlt das Sozialamt dir noch 300,- als Ergänzung.
Zitat (von Miriam K.):
mit der auf Dauer oder befristet...werd berichten...
Dauerhaft--- sonst würdest du nicht zum Sozialamt verwiesen. Die nehmen dort nur dauerhaft Erwerbsgeminderte.

Zitat (von Miriam K.):
ich bin beim Jobcenter nun abgemeldet...auf Grund der VOLLEN Erwerbsminderung...
Hab nun bei Sozialamt einen Antrag bekommen auf Grundsicherung ..
Und aufgrund der DAUERHAFTEN.

Alles ist jetzt richtig.


Alles Gute!

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Miriam K.
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Wer genau hat die volle Erwerbsminderung festgestellt? Könnten Sie das Schreiben mal abtippen (ohne persönliche Daten) oder geschwärzt hochladen, bitte? Nur zur Sicherheit...

-- Editiert von fb367463-2 am 06.04.2019 01:19



Das ist das wesentliche was mit im schreiben mitgeteilt würde ....das schreiben
stammt von der Deutsche Rentenversicherung Nord ....







Rentenversicherungsangelegenheit Rentenversicherung Nord


Sehr geehrte Frau ************

in dem Verfahren auf Zuerkennung von Leistungen der Grundsicherung für - Arbeitssuchende
nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) haben wir auf Ersuchen des Trägers der Grundsicherung Sozialamt ******* festgestellt, dass bei Ihnen eine volle Erwerbsminderung vorliegt.

Auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung sind erfüllt.

Für die Durchführung eines Rentenverfahrens ist jedoch ein Antrag von Ihnen erforderlich.
Rentenleistungen können grundsätzlich erst ab dem Antragsmonat gewährt werden.

Bitte setzen Sie sich zur Aufnahme des Rentenantrags mit einer der folgenden Stellen in Verbindung: • Auskunfts• und Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger, deren Versichertenälteste beziehungsweise Versichertenberaterinnen oder Versichertenberater. • andere Sozialleistungsträger (zum Beispiel Krankenkasse), • die Versicherungsämter. • die Stadtverwaltungen und Gemeindeverwaltungen oder • die deutschen Auslandsvertretungen.

Ein Verzeichnis einiger Stellen, die Ihnen bei der Antragsaufnahme behilflich sind. ist beigefügt.

Wir bitten Sie zur Vermeidung unnötiger Wartezeiten, telefonisch einen Termin für die Aufnahme des Formantrages zu vereinbaren.
Bitte legen Sie bei der Antragstellung auch dieses Anschreiben vor.
Die Anlage zum Rentenantrag zur Feststellung der Erwerbsminderung" (Vordruck R210) muss bei der Antragstellung nicht ausgefüllt worden, da uns die dort abgefragten Daten schon bekannt sind.

Dort wird Ihnen gesagt. welche Unterlagen mitzubringen sind.

Sollte innerhalb von 4 Wochen weder ein Rentenantrag noch eine Erklärung von Ihnen eingehen, gehen wir davon aus, dass Sie keinen Rentenantrag stellen wollen.

Hinweis zum Rentenantrag:
Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, bewirkt Ihr Rentenantrag gleichzeitig. dass Sie Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner werden.

Wegen der Auswirkungen eines Rentenanspruchs auf die Leistung nach dem SGB XII bitten wir Sie, direkt Kontakt mit dem für Sie zuständigen Träger für Grundsicherungsleistungen (Sozialamt) aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Deutsche Rentenversicherung Nord


************************************************
Ich denke es wird so sein wie Anami schon geschrieben hat ....


-- Editiert von Miriam K. am 06.04.2019 16:29

-- Editiert von Miriam K. am 06.04.2019 16:31

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Miriam K.
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Miriam K.):
Aber ich werde nach dem Gang zum Rentenamt berichten was mir dort gesagt wird ....
Dort wird dir gesagt werden, dass du einen Rentenantrag stellen kannst.
Das machst du dann. Die helfen dir beim Ausfüllen. Die haben alle deine Daten schon im PC.
Später kommt der Rentenbescheid--- und zwar der Bescheid von der Rentenversicherung über die Höhe deiner EM-Rente. Die Rente gibt es voll und dauerhaft. Bis zum Lebensende. Jedes Jahr wird sie ein bisschen nach oben angepasst. Im *Osten* etwas mehr als im *Westen*.
Es gibt KEIN Rentenamt.

Wenn deine EM-Rente geringer ist als dein jetziger Bedarf (der vom JC), dann ergänzt das Sozialamt entsprechend.
zum Beispiel
Bedarf 800,- (Regelbedarf +Wohnkosten)
deine EM-Rente 500,- ---> dann zahlt das Sozialamt dir noch 300,- als Ergänzung.
Zitat (von Miriam K.):
mit der auf Dauer oder befristet...werd berichten...
Dauerhaft--- sonst würdest du nicht zum Sozialamt verwiesen. Die nehmen dort nur dauerhaft Erwerbsgeminderte.

Zitat (von Miriam K.):
ich bin beim Jobcenter nun abgemeldet...auf Grund der VOLLEN Erwerbsminderung...
Hab nun bei Sozialamt einen Antrag bekommen auf Grundsicherung ..
Und aufgrund der DAUERHAFTEN.

Alles ist jetzt richtig.


Alles Gute!


Denk auch das es so ist wie du es erklärt hast....
Ist halt alles etwas undurchsichtig gewesen, weil es anders gelaufen ist wie es eigentlich im Normalfall
laufen sollte .....durch das Versäumnis der gleichzeitigen Antragsstellung auf Rentenzahlung..... ich hätt beide zusammen stellen müssen, einmal der "Sache" wegen medizinische Untersuchung und gleichzeitig den Antrag auf Rente selber....

Gruss

-- Editiert von Miriam K. am 06.04.2019 16:44

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von Miriam K.):
Ich denke es wird so sein wie Anami schon geschrieben hat .
ja, ich denke das auch.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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