Volle Erwerbsminderungsrente, wann Altersrente.

1. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Ralph1962
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 0x hilfreich)
Volle Erwerbsminderungsrente, wann Altersrente.

Hallo,

ich beziehe seit gut 10 Jahre eine unbefristete volle EU-Rente. Ich bin jetzt 59, wird die EU-Rente automatisch in eine Altersrente umgewandelt? Gelten dann auch die Hinzuverdienstgrenzen für die Altesrente? Bisher darf ich ja 450,-- im Monat ohne Abzüge dazuverdienen. Danke.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3542 Beiträge, 560x hilfreich)

Für die Regelaltersrente müssen sie das entsprechende Alter erreicht haben. Sollten sie einen GdB von mindestens 50 haben, könnte die Schwerbehindertenrente eine Möglichkeit sein.
Sie müssen immer eines bedenken, auch eine unbefristete EMR kann überprüft werden und im ungünstigsten Fall kann sie nicht weiter gewährt werden.
Deshalb sind regelmäßige Arztbesuche immer sinnvoll, damit in Falle einer Überprüfung Atteste vorhanden sind.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von Ralph1962):
Ich bin jetzt 59, wird die EU-Rente automatisch in eine Altersrente umgewandelt?
Automatisch nicht. Du solltest 3 Monate vorher einen Rentenantrag stellen, bevor du das Rentenalter erreichst. Das ist erst in ca. 6 Jahren soweit.
Zitat (von Ralph1962):
Gelten dann auch die Hinzuverdienstgrenzen für die Altesrente?
Ja, die gelten dann, wenn bis dahin der Gesetzgeber keine andere Regelung trifft.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Wenn man Altersrente bekommt gelten die Hinzuverdienstgrenzen nicht mehr.

wirdwerden

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Für die Regelaltersrente müssen sie das entsprechende Alter erreicht haben. Das bedeutet für den Jahrgang 1962 66 Jahre und 8 Monate. Die Altersrente für Schwerbehinderte gäbe es ab 64 Jahren und 8 Monaten, bei vorzeitiger Inanspruchnahme (d. h., mit Rentenabschlag) ab 61 Jahren und 8 Monaten.

-- Editiert von muemmel am 01.01.2022 16:42

-- Editiert von muemmel am 01.01.2022 17:14

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Hast Du die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Ren­ten­ver­si­che­rung erreicht, darfst Du beliebig dazuverdienen, ohne dass Deine Rente gekürzt wird.
Also auch 450,- oder eben mehr.
Einkommensteuer bitte auch berücksichtigen.

Wer schon seit 10 Jahren voll+dauerhaft EM-Rente bekommt, wird in ca 6 Jahren vermutlich nicht plötzlich zum vielverdienenden Altersrentner auflaufen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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