Hallo zusammen,
Ich habe im September 2015 einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente (wegen hoher Querschnittlähmung) bei der DRV gestellt. Ich bekam auch sehr schnell die Ablehnung. Mit hilfe des Vdk's und vier Jahren Kampf haben wir die volle Erwerbsminderung durchboxen können.
Im April habe ich das Anerkenntnis angenommen..und somit ist der Rechtsstreit beendet. Ich bekomme alle Auslagen und eine Rückzahlung ab 2015..
Mir schwirren jetzt so viele Fragen im Kopf rum..
Die Rentenversicherung hat sich bei mir nicht mehr gemeldet.
Muss ich jetzt einen neuen Antrag stellen?
Ich habe weder ALG noch Krankengeld bezogen..
Muss ich der KK gegebenenfalls was zurückzahlen?
Ich bin ja trotzdem vor vier Jahren in die RV der KK gerutscht. Vorher war ich bei meinem Mann Familienversichert.
Bevor ich krank wurde habe ich noch gearbeitet.. Ich habe das Arbeitsverhältnis damals gekündigt. Ich gehörte wohl noch zu den naiven die nichts von dieser Krankengeldgeschichte wussten. Also habe ich das auch nicht bezogen.
Kann mir vielleicht jemand sagen wie es jetzt weiter geht..
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht.
Ich bin irgendwie überfordert.
Ich bin auch der Typ Mensch der sich nicht traut bei der DRV an zu rufen.
Ich bedanke mich erstmal und hoffe das mir jemand helfen kann.
Volle Erwerbsminderungsrente und jetzt weiß ich nicht weiter
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Hallo
Anrufen ist eh nix, weil man nichts vom Gesagten im Nachhinein beweisen kann.
Schreiben Sie erst mal eine Mail mit dem Aktenzeichen und Ihrer RV Nummer an die DRV und fragen Sie wie es nun weiter geht - und wann! Normalerweise antworten die recht zeitnah, sollte nichts kommen, geht man zu Stufe 2 über, dem eingeschriebenen Brief. Aber so weit ist es ja nicht.
Sie werden höchstwahrscheinlich nichts zurückzahlen müssen, die Sozialleistungsträger verrechnen alles untereinander, auch die Krankenkasse, etc. Ich könnte mir eher vorstellen, daß da ordentlich Geld in die Kasse kommt aufgrund der zu leistenden Nachzahlung.
Die berechnen derzeit Ihre Ansprüche und die Verrechnung dauert auch - man ist ja nicht der einzige Kunde dort
Aber die Mail, die würde ich auf jeden Fall mal losfliegen lassen
Viel Erfolg!
Vielen lieben DANK für die schnelle Antwort. sie sehr hilfreich
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Sehr gerne! Ich freue mich für Sie über den glücklichen Ausgang, auch wenn der Weg ja nun wahrlich lang und steinig war. Ich wünsche Ihnen, daß Sie - trotz aller widrigen Umstände - Erfüllung in Ihrem "neuen Leben" finden...manchmal muß tatsächlich etwas weichen, um anderen (guten) Dingen Platz zu geben. In jedem Übel liegt auch immer ein Saatkorn für Gutes!
Sehr gerne! Ich freue mich für Sie über den glücklichen Ausgang, auch wenn der Weg ja nun wahrlich lang und steinig war. Ich wünsche Ihnen, daß Sie - trotz aller widrigen Umstände - Erfüllung in Ihrem "neuen Leben" finden...manchmal muß tatsächlich etwas weichen, um anderen (guten) Dingen Platz zu geben. In jedem Übel liegt auch immer ein Saatkorn für Gutes!
@Tina:
Der VdK hat das Klageverfahren für Dich geführt? Dann sollten die sich jetzt auch darum kümmern, dass das Anerkenntnis von der DRV ordnungsgemäß umgesetzt wird.
Im April wurde ein von der DRV abgegebenes Anerkenntnis angenommen. War das im Rahmen eines Verhandlungstermines beim Sozialgericht, oder erfolgten Anerkenntnis und Annahme schriftlich? Wenn im Rahmen einer Verhandlung, wann wurde das entsprechende Sitzungsprotokoll zugestellt?
6 bis 8 Wochen nach Annahme des Anerkenntnisses, bzw. nach Zustellung des Sitzungsprotokolls darf man da durchaus mal nachfragen.
Wie konkret war das Anerkenntnis? Also wie lautet der exakte Wortlaut?
Rein vorsorglich weise ich schonmal darauf hin, dass aus einem angenommenen Anerkenntnis vollstreckt werden kann. Das sollte der zuständige Jurist beim VdK allerdings auch wissen.
Gruß,
Axel
Hallo Axel,
In dem Schreiben steht:
Die Beklagte erkennt das Vorliegen von voller Erwerbsminderung auf Dauer ausgehend vom Eintritt eines leistungsabfalles am 26.1 2009 an und erbringt die gesetzlichen Leistungen.
Gemäß Paragraph 99 Abs 1 Satz....... beginnt die Rente zum 1.9.2915( Antragstellung...
Die im Rahmen des Strafverfahrens......entstandenen Kosten werden gemäß Paragraph.... dem Grunde nach übernommen.
Die Klägerin mag sich nunmehr unter Einbeziehung der übrigen Ausführungen zum Fortgang äußern..
Zum schluß stand noch, die Verwaltungsakt sind zunächst zurückbehalten worden..
Den Satz verstehe ich nicht ganz...
Gruß Tina
@Tina:
Zitat:und erbringt die gesetzlichen Leistungen.
Gemäß Paragraph 99 Abs 1 Satz....... beginnt die Rente zum 1.9.2915
Okay, damit ist klar, es wird volle Erwerbsminderungsrente rückwirkend ab dam 01.09.2015 gewährt und nachgezahlt. Zuvor muss natürlich die Rentenhöhe berechnet werden. Sobald das erfolgt ist, wir zumindest die laufende Rentenzahlung aufgenommen. Nachzahlungen werden meistens zunächst einbehalten, um zu prüfen, ob Erstattungsansprüche anderer Sozialleistungsträger bestehen, die vorrangig zu befriedigen wären. Vorliegend dürften das allerdings allenfalls eventuelle Beiträge zur Krankenversicherung sein.
Wenn Du im April das Anerkenntnis angenommen hast, dann sollte hier schon langsam mal was passieren, seitens der DRV. Eine Erinnerung/Nachfrage scheint insoweit durchaus angebracht. Aber nochmal: Das wäre eigentlich Sache des Prozessbevollmächtigten, sich um die Umsetzung des Anerkenntnisses zu kümmern, hier also des VdK. Hast Du den VdK mal darüber informiert, dass Du bisher noch nichts weiter von der DRV erhalten hast? Wie war die Reaktion dort?
Zitat:Zum schluß stand noch, die Verwaltungsakt sind zunächst zurückbehalten worden..
Das verstehe ich ehrlich gesagt auch nicht. Was mit der "Zurückbehaltung von Verwaltungsakten" gemeint sein soll, keine Ahnung. Auch die Frage sollte dem VdK, oder alternativ der DRV gestellt werden.
Gruß
Axel
Hallo Axel,
vielen Dank für deine Antwort.
Ich hab mit dem Vdk noch nicht wieder gesprochen.
Ich werde mir aber gleich noch einen Termin holen.
Lg Tina
Hallo Axel,
vielen Dank für deine Antwort.
Ich hab mit dem Vdk noch nicht wieder gesprochen.
Ich werde mir aber gleich noch einen Termin holen.
Lg Tina
ZitatDie Klägerin mag sich nunmehr unter Einbeziehung der übrigen Ausführungen zum Fortgang äußern.. :
Zum schluß stand noch, die Verwaltungsakt sind zunächst zurückbehalten worden..
Also ich lese da raus, daß die Klägerin mit der Annahme der Entscheidung das Verfahren beendet. Aber sie muß es erst mal konkret anerkennen und so lange ruht der Papierstapel.
Ist diese Anerkennung erfolgt? Denn hier gibt's ja keine Entscheidung,, sondern einen Vergleich bzw eine Anerkennung der Gegenseite, die die Klägerin annehmen muß. Es könnte sein, daß man auf Ihre Entscheidung wartet. Finanziellen Verlust haben Sie dabei natürlich nicht.
@fb:
Zitat:Ist diese Anerkennung erfolgt?
Die Antwort steht doch bereits im Eröffnungsposting:
Zitat:Im April habe ich das Anerkenntnis angenommen..und somit ist der Rechtsstreit beendet.
Ich denke nicht, dass die TE hier verfahrenstechnisch noch etwas tun muss. Die DRV muss das Anerkenntnis umsetzen und das war's.
Gruß,
Axel
Und jetzt?
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