Volle unbefristete Erwerbsminderungsrente und ergänzende Grundsicherung nach SGB XII

23. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
Alidahund
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Volle unbefristete Erwerbsminderungsrente und ergänzende Grundsicherung nach SGB XII

Hallo und guten Tag im Forum,

ich bin 53 Jahre alt. Seit 2014 beziehe ich eine volle unbefristete Erwerbsminderungsrente.
Dadurch, dass die Höhe der Rente unter meinen persönlichen Bedarf liegt, bekomme
ich eine aufstockende Grundsicherung nach dem SGB XII. Zur Zeit ordne ich meine
persönlichen Dinge und würde gerne eine Sterbegeldversicherung abschließen.

Besteht die Möglichkeit, dass ich nach dem SGB XII einen Zuschuss beantragen kann?
Gibt es da eindeutige Regelungen? Wenn ja, reicht ein formloser Antrag mit der Bitte
um Übernahme der Beiträge?
GdB 50%

Vielen Dank für etwaige freundliche Auskünfte.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Das könnte klappen: https://www.aeternitas.de/inhalt/recht/themen/artikel/2016_03_02__09_32_25/show_data

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32254 Beiträge, 5666x hilfreich)

Bevor man einen Zuschuss/Bedarf beantragt, sollte man eine solche Versicherung schon haben.

Nach Absatz 2 ist dieser Beitrag als Bedarf zu berücksichtigen, wenn die Versicherung VOR der Grusi-Leistung schon bestand.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__33.html

Die Regelung des Absatzes 2 gilt seit 1.1.2013.
https://www.buzer.de/gesetz/3415/al0-35972.htm

Die o.a. Gerichtsentscheidung stammt aus einem Streit, der sich über mehrere Jahre und über die Zeit der gesetzlichen Änderung hinaus erstreckte.


...habe auch schon mal gelesen, dass in der Ablehnung darauf verwiesen wurde, dass man doch eine gewisse Summe an eigenem Einkommen noch erwirtschaften könnte---und von den 30% dann--- doch selbst vorsorgen könnte... :sad:

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Die o.a. Gerichtsentscheidung stammt aus einem Streit, der sich über mehrere Jahre und über die Zeit der gesetzlichen Änderung hinaus erstreckte. Der da Betroffene hatte den Vertrag auch aus Vor-Grusi-Zeiten - aber ich dachte, es könnte vielleicht trotzdem klappen, sich darauf zu berufen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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