Hallo und guten Tag im Forum,
ich bin 53 Jahre alt. Seit 2014 beziehe ich eine volle unbefristete Erwerbsminderungsrente.
Dadurch, dass die Höhe der Rente unter meinen persönlichen Bedarf liegt, bekomme
ich eine aufstockende Grundsicherung nach dem SGB XII. Zur Zeit ordne ich meine
persönlichen Dinge und würde gerne eine Sterbegeldversicherung abschließen.
Besteht die Möglichkeit, dass ich nach dem SGB XII einen Zuschuss beantragen kann?
Gibt es da eindeutige Regelungen? Wenn ja, reicht ein formloser Antrag mit der Bitte
um Übernahme der Beiträge?
GdB 50%
Vielen Dank für etwaige freundliche Auskünfte.
Volle unbefristete Erwerbsminderungsrente und ergänzende Grundsicherung nach SGB XII
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Das könnte klappen: https://www.aeternitas.de/inhalt/recht/themen/artikel/2016_03_02__09_32_25/show_data
Bevor man einen Zuschuss/Bedarf beantragt, sollte man eine solche Versicherung schon haben.
Nach Absatz 2 ist dieser Beitrag als Bedarf zu berücksichtigen, wenn die Versicherung VOR der Grusi-Leistung schon bestand.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__33.html
Die Regelung des Absatzes 2 gilt seit 1.1.2013.
https://www.buzer.de/gesetz/3415/al0-35972.htm
Die o.a. Gerichtsentscheidung stammt aus einem Streit, der sich über mehrere Jahre und über die Zeit der gesetzlichen Änderung hinaus erstreckte.
...habe auch schon mal gelesen, dass in der Ablehnung darauf verwiesen wurde, dass man doch eine gewisse Summe an eigenem Einkommen noch erwirtschaften könnte---und von den 30% dann--- doch selbst vorsorgen könnte...
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Die o.a. Gerichtsentscheidung stammt aus einem Streit, der sich über mehrere Jahre und über die Zeit der gesetzlichen Änderung hinaus erstreckte. Der da Betroffene hatte den Vertrag auch aus Vor-Grusi-Zeiten - aber ich dachte, es könnte vielleicht trotzdem klappen, sich darauf zu berufen...
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