Hallo !
Habe da folgendes Problem :
Habe ein halbes Jahr gearbeitet, vorher Hartz4 bezogen, während der Arbeit habe ich eine neue Wohnung angemietet, alte Wohnung gekündigt, Nachmieter steht schon fest.
Den Mietvertrag habe ich vor 2 Monaten unterschrieben, Einzugstermin ist der 16.6.
Nun bekam ich aber die Kündigung vom AG zum 30.5., und bekomme demnach ab 16.6., also Einzugstermin wieder Hartz4 :-(.
Nun möchte die Arge, das ich vom Mietvertrag zurücktrete, da die Wohnung 100€ zu teuer ist für die Arge-Regelsätze.
Der neue VM, eine große, bekannte Hausverwaltung, ist mit diesem Rücktritt nicht einverstanden, fordert Kündigung meinerseits des Mietverhältnisses mit 3 monatiger Kündigungsfrist, der alte VM möchte das Mietverhältnis auch nicht fortsetzen, da ja schon ein neuer Mietvertrag mit dem Nachmieter abgeschloßen ist.
Und nun ?
Darf die Arge wirklich die Rückabwicklung verlangen ?
Der Mietvertrag wurde ja schließlich unter ganz anderen Voraussetzungen abgeschloßen, und ist ja wohl somit rechtskräftig.
Wie zahle ich die Wohnung nun, denn Arge zahlt mir keine Unterkunftskosten.
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Vom Mietvertrag zurücktreten wegen ARGE
2. Juni 2011
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Frage vom 2. Juni 2011 | 17:13
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vom Mietvertrag zurücktreten wegen ARGE
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#1
Antwort vom 2. Juni 2011 | 19:24
Von
Status: Lehrling (1635 Beiträge, 1001x hilfreich)
Hallo,
die neue Mietwohnung ist Rechtskräftig! Der Vermieter kann nichts für deine Situation!
Die ARGE allerdings auch nicht! Die ARGE zahlt dir den Angemessennen Wohnraum! Ob die differenz tatsächlich 100,-€ beträgt kann ich nicht nachvollziehen!
Ob die Arge nun für 6 Monate die vollen Kosten übernehmen muss, kann hier nicht beurteilt werden, das ist sehr zweifelhaft, nach 6 Monaten muss sie das jedenfalls nicht!
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