Von Bürgergeld in die Grundsicherung

14. April 2025 Thema abonnieren
 Von 
Mcm81
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Von Bürgergeld in die Grundsicherung

Hallo
Ich wurde nach ärztlicher Untersuchung vom jobcenter aus für 2 Jahre krank geschrieben. Soll nun grundsicherung beim sozialamt beantragen. Habe nun Angst das ich noch weniger Geld bekomme als beim bürgergeld. Habe einen Sohn der immer am Wochenende bei mir ist. Ich muss die Aufenthaltsraum dokumentieren und an das jobcenter schicken. Und bekomme dann anteilhaft für ihn noch bürgergeld
Kann mir jemand sagen wie das dann bei der grundsicherung wäre?
Habe auch 50% Behinderung. Weiß nicht ob das dann einen Unterschied macht?
Über Antworten wäre ich sehr dankbar

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23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40835 Beiträge, 14421x hilfreich)

Es gibt keine %te bei der Behinderung. Es gibt einen Grad der Behinderung, bei Dir von 50. Der hat aber nichts mit der Erwerbsunfähigkeit zu tun. Wenn Du erwerbsunfähig bist, dann bekommst Du einen anderen Finanzierer. Berechnung der Höhe ist letztlich identisch. Es könnte allenfalls bei der Berücksichtigung des Kindes sich etwas anderes ergeben. Da muss man dann schauen.

wirdwerden

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#2
 Von 
Mcm81
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für ihre antwort. wird das Kind auch mit berücksichtigt wenn es nicht dauerhaft bei mir wohnt?

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37198 Beiträge, 6245x hilfreich)

Zitat (von Mcm81):
Soll nun grundsicherung beim sozialamt beantragen.
Ja, so ist das ...und die Höhe der Leistungen bleibt so wie vom JC.
Das gilt auch für das Umgangs-Kind.

Hoffentlich hast du nicht mehr als 10.000,- Vermögen...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Mcm81
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Nee kein Vermögen nix. Bin schon ein paar Jahre krank.
Leider gibt es für meinen Sohn kein Geld. So hat das zumindestens die Dame vom sozialamt am Telefon gesagt. Weiß nicht wie ich ohne das Geld auskommen soll. Waren immer so um die 150€

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37198 Beiträge, 6245x hilfreich)

Zitat (von Mcm81):
Bin schon ein paar Jahre krank.
Das hat nichts mit Schonvermögen zu tun.
Zitat (von Mcm81):
Leider gibt es für meinen Sohn kein Geld. So hat das zumindestens die Dame vom sozialamt am Telefon gesagt.
Na ja, wenn du auf Telefonaussagen vertraust... :sad: Die Aussage war falsch. Oder du hast falsch gefragt.

Wofür gibts die 150,- vom JC? Wie nennt das JC das im Bescheid?---> Mehrbedarf nach § 21 SGB II?
Hast du ein gerichtlich geregeltes Umgangsrecht? Was genau ist dort vereinbart?

Zitat (von Mcm81):
Ich muss die Aufenthaltsraum dokumentieren und an das jobcenter schicken.
Wahrscheinlich sind die Aufenthaltszeiten bei dir gemeint.
Wie alt ist denn dein Kind? Musst du es holen/bringen... mit Fahrtkosten?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Mcm81
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja aufenthaltszeiten sry war autokorrektur. Mein Sohn ist 8. Das wird dann einfach als bürgergeld bezeichnet und im nächsten Monat dann bezahlt. Pro Tag an dem er bei mir ist gibt es 13€ und so komme ich immer ungefähr auf 150€.
Ich hoffe ja das sie mir die grundsicherung ablehnen, und alles so bleibt wie es ist. Aber ich glaube das wird leider nicht passieren

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37198 Beiträge, 6245x hilfreich)

Zitat (von Mcm81):
Ich hoffe ja das sie mir die grundsicherung ablehnen,
Wie kommst du darauf?
Die Grundsicherung vom JC=Bürgergeld endet. Wann endet sie? Was schreibt das JC?

Du sollst jetzt Sozialhilfe beim Sozialamt beantragen. Also mach das bitte, denn es dauert, bis Geld fließt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40835 Beiträge, 14421x hilfreich)

Ich habe mir mal die beiden Regelungen für Bürgergeld und Grundsicherung angeschaut. Voraussetzung für die Finanzierung von Umgang nach dem SGB II ist Mehrbedarf, wobei der auf Dauer bestehen kann oder aber auch einmalig sein kann, siehe § 21. Bei Grundsicherung finden wir die parallele Bestimmung in § 30 SGB XII. Und da scheint es für diesen Fall keinen Anspruch zu geben. Da ist nur einmaliger Mehrbedarf zu erstatten.

Allerdings kommt mir der Satz sehr hoch vor, der Dir da bewilligt worden ist. Das ist der volle Tagessatz, den ein Kind im Alter Deines Kindes erhält. Den Betrag erhält also das Betreuungselternteil für alles, nicht nur Ernährung. Selbst wenn man auch die Wohnungsnutzung bei Dir berücksichtigt, das ist viel, was Du da erhältst. Bei uns ist das deutlich weniger, da wird nur Ernährungsgelt gezahlt + evtl. Transportkosten + evtl. geringer Anteil an Miet/Nebenkosten; letzteres bezogen auf die paar Tage, in denen das Kind bei Dir ist. Also, schweigen und genießen, so lange die Überzahlung nicht auffällt.

wirdwerden

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#9
 Von 
Mcm81
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Also laut dem Bescheid zählt er komplett zu meiner bedarfsgemeinschaft dazu. Bekomme das seit 4 Jahren oder so. Deswegen hoffe ich ja das es so bleibt.
Das bürgergeld läuft jetzt noch 6 Monate. Es geht nur darum das ich laut meiner Betreuerin vom JC grundsicherung beantragen soll wegen der ärztlichen Untersuchung.

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40835 Beiträge, 14421x hilfreich)

Nee, wenn er komplett zu Deiner Bedarfsgemeinschaft gehören würde, würde knapp 400 € im Monat gezahlt werden.

wirdwerden

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#11
 Von 
Mcm81
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Nee, wenn er komplett zu Deiner Bedarfsgemeinschaft gehören würde, würde knapp 400 € im Monat gezahlt werden.


Davon wird anzeilig die tage bezahlt. Also wie gesagt so ist es schon seit jahren

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40835 Beiträge, 14421x hilfreich)

Ich hab schon kapiert, wie das ist extrem günstig für Dich, also schweigen und genießen und nicht vertiefen..

wirdwerden

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37198 Beiträge, 6245x hilfreich)

Zitat (von Mcm81):
Das bürgergeld läuft jetzt noch 6 Monate.
Ahh, danke für die späte Info. Warum bringst du eigentlich krümelweise weitere wichtige Infos? Und was genau hat das JC dir nun geschrieben?

Und jetzt?
Jetzt kannst du natürlich noch keinen Antrag beim Sozialamt stellen. Das geht erst so etwa 6 Wochen vor Bürgergeld-Ende. Etwa Anfang September 25.
Zitat (von Mcm81):
Also laut dem Bescheid zählt er komplett zu meiner bedarfsgemeinschaft dazu.
NÖ. Er kommt ja nur an den Wochenenden und ihr beide seid eine ---temporäre BG---. Also zeitweise. Deswegen auch nur anteilige Kostenübernahme. 150,- im Monat wäre sonst viel zu wenig.
Hat euer Wochenende 3 Tage? Dann kommt es mit etwa 150,- hin.

Auch mit Sozialhilfe vom Sozialamt werden anteilige Umgangskosten für ein Wochenendkind übernommen.
§ 30 SGB XII trifft nicht zu. Als Antragsteller musst du aber keine §§ kennen.
Im Antrag musst du dann deutliche Angaben zu deinem Umgangsrecht und den Aufenthaltszeiten machen.

...evtl. meldest du dich nochmal, wenn das Sozialamt im Herbst deinen Antrag auf Umgangskosten ablehnt...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#14
 Von 
Mcm81
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ahh, danke für die späte Info. Warum bringst du eigentlich krümelweise weitere wichtige Infos? Und was genau hat das JC dir nun geschrieben?

Und jetzt?
Jetzt kannst du natürlich noch keinen Antrag beim Sozialamt stellen. Das geht erst so etwa 6 Wochen vor Bürgergeld-Ende. Etwa Anfang September 25.


Wie ich geschrieben habe wurde ich angerufen vom JC. Da ich vom ärztlichen Dienst für 2 Jahre arbeitsunfähig geschrieben wurde wollen die jetzt das ich grundsicherung beim sozialamt beantrage. Dachte das hatte ich ziemlich verständlich im grundpost geschrieben.

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#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37198 Beiträge, 6245x hilfreich)

Zitat (von Mcm81):
Dachte das hatte ich ziemlich verständlich im grundpost geschrieben.
NÖ. Man kann ja lesen, was du geschrieben hast.

1. Soll nun grundsicherung beim sozialamt beantragen.
2. in #4: Leider gibt es für meinen Sohn kein Geld. So hat das zumindestens die Dame vom sozialamt am Telefon gesagt.
3. in #9: Das bürgergeld läuft jetzt noch 6 Monate.
4. in #14: Wie ich geschrieben habe wurde ich angerufen vom JC.


Du kannst dir übrigens Zeit lassen mit deinen Antworten. Es geht zum Glück nicht um einen Notfall.

-- Editiert von User am 14. April 2025 18:43

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#16
 Von 
TazDummchen
Status:
Schüler
(230 Beiträge, 65x hilfreich)

@Mcm81

Mach dir keinen Stress. Stell ruhig erst mal deinen Antrag auf Grundsicherung, wenn dich das JC dazu auffordert.

Zu 99 % wird das Sozialamt sowieso zunächst ablehnen und dich wieder zurück ans JC verweisen. Dieses muss dir dann so lange Bürgergeld weiterzahlen, bis der Rentenversicherungsträger nach vielen Monaten oder einigen Jahren verbindlich über einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente entschieden hat. Was natürlich voraussetzt, dass ein solcher überhaupt gestellt wurde.

Einfach so zahlt i.d.R. kein Sozialamt Leistungen. Warum auch? Schließlich kostet es Geld. Ein Ärztliches Gutachten der Agentur für Arbeit betreffend deine Leistungsfähigkeit für Erwerbstätigkeit ist nicht verbindlich fürs Sozialamt, also faktisch irrelevant.

LG

-- Editiert von User am 14. April 2025 19:22

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#17
 Von 
Mcm81
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

@tazdummchen danke das ist eine bissi beruhigende antwort. Dachte das sowas ganz schnell geht dann mit der grundsicherung. Ich kann das JC ja verstehen, die wollen die Leute aus der Statistik haben damit es besser aus sieht. Mal abwarten was da jetzt alles mit der Post kommt

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#18
 Von 
TazDummchen
Status:
Schüler
(230 Beiträge, 65x hilfreich)

Ich würde wegen der genannten Gründe beim Sozialamt zunächst nur das Nötigste einreichen.

Es kann sogar sein, dass du nach einer verbindlichen Entscheidung des Rententrägers zu deiner Erwerbsfähigkeit beim Jobcenter verbleibst. Nämlich dann, wenn dir attestiert wird, dass du dem allgemeinen Arbeitsmarkt mindestens 3 Stunden pro Tag zur Verfügung stehen kannst.

Also, erst mal entspannt bleiben. Die Mühlen der Sozialbürokratie mahlen sehr langsam in diesem Bereich.

-- Editiert von User am 14. April 2025 19:38

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#19
 Von 
Mcm81
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von TazDummchen):
Also, erst mal entspannt bleiben. Die Mühlen der Sozialbürokratie mahlen sehr langsam in diesem Bereich.


Das wäre dann in meinem Fall mal gut :)

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#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37198 Beiträge, 6245x hilfreich)

Zitat (von Mcm81):
Das wäre dann in meinem Fall mal gut
Ja. Und außerdem bist du doch jetzt sowieso noch 6 Monate im Bürgergeldbezug.

Es wird auch später gut, wenn du Sozialhilfe vom Sozialamt bekommst.
Auch dann hast du Anspruch auf Kostenübernahme für die Umgangszeiten mit deinem Kind.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#21
 Von 
Mcm81
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das bürgergeld läuft noch 6 Monate. Aber die Dame von JC meinte ja ich sollte umgehend die grundsicherung beim sozialamt beantragen

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37198 Beiträge, 6245x hilfreich)

Zitat (von Mcm81):
Aber die Dame von JC meinte ja ich sollte umgehend die grundsicherung beim sozialamt beantragen
Jetzt sogar ---umgehend---. Also ---umgehend-- Sozialhilfe beantragen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#23
 Von 
Mcm81
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Für mich ist der Satz ich soll nun grundsicherung beantragen das selbe wie umgehend sry. Und ich hab nicht geschrieben ich soll erst grundsicherung beantragen wenn das bürgergeld ausläuft. Deswegen war es für mich auch nicht wichtig wie lange es noch läuft

-- Editiert von User am 15. April 2025 16:07

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