Vor Arbeitsbeginn Monat überbrücken?

22. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Kurze1989
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vor Arbeitsbeginn Monat überbrücken?

Hallo
Mein Lebensgefährte fängt am 1.4 an zu arbeiten kriegt aber wahrscheinlich erst am 1.5 Geld. Da wir ein Kind haben mache ich mir jetzt gedanken dass das Arbeitsamt für den Monat 4 nicht zahlt. Dürfen die das den einfach so obwohl wir ein Kind haben.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32254 Beiträge, 5666x hilfreich)

Zitat (von Kurze1989):
Da wir ein Kind haben mache ich mir jetzt gedanken dass das Arbeitsamt für den Monat 4 nicht zahlt.
Wegen 1 Kind würde das Arbeitsamt (welches es gar nicht mehr gibt) nicht zahlen?
Was ist das für eine Idee?
Das hat doch mit einem Kind nichts zu tun...

Welche Leistungen hat dein LG denn jetzt für März erhalten? Und von wem?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Anami:

Zitat:
Wegen 1 Kind würde das Arbeitsamt (welches es gar nicht mehr gibt) nicht zahlen?


Das steht so nirgendwo im Eröffnungsposting. Vielmehr macht sich die TE wegen des Kindes Sorgen, wie sie den Monat April ohne laufendes Einkommen überbrücken soll.

@Kurze:

Was habt Ihr bisher für Leistungen bezogen, ALG I, ALG II (Hartz IV) oder beides?

Gruß,

Axel

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32254 Beiträge, 5666x hilfreich)

Auch ohne Kind würde ich mir Gedanken machen, wie ich mit dem LG über den Monat kommen soll.
Immerhin gibts sicher Kindergeld im April. Von der Bundesagentur für Arbeit/Familienkasse. 194,-
Ich hätte auf die Frage antworten können:

Zitat (von Kurze1989):
Dürfen die das den einfach so obwohl wir ein Kind haben.
Nö, wegen eines Kindes dürfen die das nicht. Das machen sie aber auch nicht. Das hat mit dem Kind nichts zu tun.

Man könnte noch viel mehr fragen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Kurze1989
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AxelK):
@Anami:

Zitat:
Wegen 1 Kind würde das Arbeitsamt (welches es gar nicht mehr gibt) nicht zahlen?


Das steht so nirgendwo im Eröffnungsposting. Vielmehr macht sich die TE wegen des Kindes Sorgen, wie sie den Monat April ohne laufendes Einkommen überbrücken soll.

@Kurze:

Was habt Ihr bisher für Leistungen bezogen, ALG I, ALG II (Hartz IV) oder beides?

Gruß,

Axel


Hartz4 beim Kollegen hat das Jobcenter der ja jetzt auch zum 1.4 zwei schreiben raus geschickt im ersten stand das es zum 1.5 aufgehoben wird und im 2 am 1.4 hab jetzt halt angst das die das auch bei uns machen

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#5
 Von 
Kurze1989
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Kommentare es hat sich erledigt die stellen die zahlung ein man muss sich ein kredit nehmen um den monat zu überbrücken. Der grund sei weil wir dann zweimal für den monat geld bekommen würden. Wie lächerlich man hat sich ja nicht selber ausgesucht arbeitslos zu werden. Und dann sowas

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32254 Beiträge, 5666x hilfreich)

Zitat (von Kurze1989):
es hat sich erledigt
Wieso erledigt? Das ist doch Käse.
Wenn der erste Lohn am 1.5. oder später kommt, dann hat das JC auch noch für April zu leisten.
Am 1.5. kommt garantiert kein Lohn, denn da ist Feiertag und keine Überweisung kommt am 1.5. aufs Konto.

Wo nehmt ihr euch denn nun einen Kredit?

Nun ja, wer einfach nur fragt, der kriegt durchaus auch bescheuerte Antworten. So ist das eben.
Dabei ist es egal, ab man freiwillig a-los ist oder nicht.

Deine Antwort in Beitrag #4 ist---- wie ausländisch. Mindestens unverständlich. :sad:

Signatur:

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