Ich habe heute den entgültigen Widerspruchsbescheid von der sozialgerichtsstelle der drv bezüglich meines Antrags auf Rückzahlung von waisenrente bekommen.
Hierbei ging es um ein Berufsbezogenes Praktikum in Bereichen wie export und Controlling. Diese Inhalte stehen ja nun ohne Zweifel inhaltlich in Zusammenhang mit den Inhalten meiner jetzigen Ausbildung zum Industriekaufmann. Hierbei wurde von der drv ein qualifizierungsplan gefordert, der Betrieb stellt sich bei der Ausstellung quer.
Nun wird Klage gegen die drv erhoben und der Betrieb wird beigeladen. Ist es sinnvoll das über die vdk zu machen (200 Euro kosten da noch kein Mitglied) oder lieber selbst? 200 Euro ist für einen Azubi relativ viel Geld, der streitwert beläuft sich auf 3000 Euro.
Vielen Dank
Vor dem Sozialgericht selbst vertreten sinnvoll?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
ZitatIst es sinnvoll das über die vdk zu machen (200 Euro kosten da noch kein Mitglied) oder lieber selbst? :
Man verfügt über zumindest gute Kenntnisse im Bereich Sozialrecht, Verwaltungsrecht, Prozesstaktik? Bei 3x ja würde es Sinn machen. Ansonsten wohl eher nicht.
@Alex:
Ich würde sowohl von der Selbstvertretung, als auch vom VDK abraten. VDK schon aus Kostengründen, aber auch weil die Qualität der Beratung und Vertretung gegional höchst unterschiedlich ist und es an ein Glücksspiel grenzt sich darauf zu verlassen, einen guten Berater und Prozessvertreter zu bekommen.
Ich würde mir einen Fachanwalt für Sozialrecht suchen. Für die Erstberatung zwecks Prüfung der Erfolgsaussichten dürfte Dir als Azubi - sofern nicht Vermögen oberhalb von 5.000,- € vorhanden ist - Beratungshilfe zustehen. Dann darf der Anwalt maximal 15 Euro Eigenanteil von Dir verlangen.
Und für das Klageverfahren wird dann - wenn der Anwalt die Erfolgsaussichten für gegeben hält - Prozesskostenhilfe beantragt. Es bleibt ein kleines Risiko, dass PKH dennoch abgelehnt wird und Du den Anwalt dann tatsächlich selbst zahlen musst. Mit einer entsprechenden Beratung im Vorfeld der Klage und einer positiven Einschätzung des Anwalts hinsichtlich der Erfolgsaussichten würde ich das Risiko eingehen.
Gruß,
Axel
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Darüber wurde hier schon ausführlich geschrieben.ZitatHierbei ging es um ein Berufsbezogenes Praktikum in Bereichen wie export und Controlling. Diese Inhalte stehen ja nun ohne Zweifel inhaltlich in Zusammenhang mit den Inhalten meiner jetzigen Ausbildung zum Industriekaufmann. :
Deine persönliche Sicht der Dinge in allen Ehren. Allerdings hast du bei jeder Stelle bisher Ablehnung, weil nicht zutreffend, bekommen. Bisher hat es (fast) nichts gekostet. Fehler in den Entscheidungen waren auch nicht erkennbar.
Das ist eine sehr stark verkürzte und geschönte Beschreibung der Situation.Zitatder Betrieb stellt sich bei der Ausstellung quer. :
Es ist auch nicht einfach ein angreifbarer Bescheid, sondern schon sozialrechtlich von der besonderen DRV-Stelle geprüft, trotzdem ist es bei Ablehnung geblieben.
Ich kann den VdK auch nicht empfehlen.
Beim Amtsgericht einen Antrag auf Beratungshilfe stellen, den Antrag gut begründen.
Einen versierten Anwalt für Sozialrecht finden (möglichst einen, der nicht überwiegenden SGB XII/Betreuungsrecht macht) ... mit dem BerH-Schein den Anwalt zur Aussicht auf Erfolg befragen...
Erst dann entscheiden, ob du trotzdem klagen willst. Kostet zunächst nur 15,-
Warum hast du eigentlich bisher noch nicht hier einen Anwalt dazugeholt?
Wer hat das denn beschlossen?ZitatNun wird Klage gegen die drv erhoben und der Betrieb wird beigeladen. :
Wäre es nicht eher zu überlegen, ob man gegen den Praktikumsbetrieb zivilrechtlich vorgeht?
(Ich meine allerdings, dieser Betrieb weigert sich ja nicht einfach so...)
Was genau sagt jetzt die endgültige Ablehnung der DRV?
-- Editiert von Anami am 03.03.2019 15:14
"Fehler in den Entscheidungen waren auch nicht erkennbar."
Das ist soweit richtig. Auf Basis des sozialgesetzbuches hat die drv korrekt entschieden. Mir ist vollkommen klar, dass das nicht als Praktikum im Sinne einer Berufsausbildung durchgehen wird, ganz dumm bin ich nicht. Ich kenne die Voraussetzungen hierfür.
Es geht um die Anerkennung als berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme. Hierbei wurde von der drv ein qualifizierungsplan gefordert. Mit wurde gesagt, dass ich mit diesem Gute Chancen habe. Und nein eine bvb muss nicht von der afa gefördert werden es ist lediglich ein wöchentlicher Aufwand von mehr als 20h inklusive der Wegzeiten und inhaltlicher Bezug zu den Ausbildungsinhalten erforderlich. Das hat mir die drv bestätigt.
Die drv war am Telefon selbst sehr verwirrt, dass sich der Betrieb weigert das ganze auszustellen. Denn das wäre ganze einfach möglich und mit wenig Aufwand verbunden. Das Problem ist also der Betrieb und nicht die drv diese hat nicht verwerflich gehandelt.
"Ich kann den VdK auch nicht empfehlen.
Beim Amtsgericht einen Antrag auf Beratungshilfe stellen, den Antrag gut begründen.
Einen versierten Anwalt für Sozialrecht finden (möglichst einen, der nicht überwiegenden SGB XII/Betreuungsrecht macht) ... mit dem BerH-Schein den Anwalt zur Aussicht auf Erfolg befragen...
Erst dann entscheiden, ob du trotzdem klagen willst. Kostet zunächst nur 15,-
Warum hast du eigentlich bisher noch nicht hier einen Anwalt dazugeholt?"
Ganz einfach deshalb weil ich weiß, dass mir die pkh nicht gewährt wird. Einkommens mäßig ja, da ich fast nichts verdiene. Aber nicht vom Vermögen, denn dieses übersteigt das schonvermögen, wenn auch nicht beträchtlich. Und wieso keinen Anwalt? Weil der richtig was in der Stunde nimmt und weil es ein extremes kostenrisiko für ein azubi ist, der eh monatlich finanziell zu kämpfen hat.
Aussage der drv war einfach nur, dass es nicht als Praktikum gewertet werden kann, da nicht erforderlich oder gewünscht von der aktuellen Ausbildungsstelle.
Für die Anerkennung als bvb wäre der qualifizierungsplan erforderlich. Und zivilrechtlich gegen den Betrieb vorgehen habe ich mir überlegt. Aber das kostet ja ordentlich und dann auch nochmal der Anwalt selbst. Das kostenrisiko ist sehr hoch und mir wurde gesagt ich müsse auf jeden Fall sozialrechtlich gegen die drv vorgehen, da es sich um eine Leistung nach dem sgb handelt.
Aber doch nicht, wenn nicht mal die Voraussetzungen vorliegen.
Wenn die DRV einen vorliegenden Qualifizierungsplan nicht anerkennen wollte : Klage gegen die DRV.
Firma stellt Qualifizierungsplan nicht aus : Klage gegen die Firma.
Ist doch logisch.
Nur weil kostenlos ist, einfach mal klagen ist doch Nonsense.
ZitatAber doch nicht, wenn nicht mal die Voraussetzungen vorliegen. :
Wenn die DRV einen vorliegenden Qualifizierungsplan nicht anerkennen wollte : Klage gegen die DRV.
Firma stellt Qualifizierungsplan nicht aus : Klage gegen die Firma.
Ist doch logisch.
Nur weil kostenlos ist, einfach mal klagen ist doch Nonsense.
Naja da bin ich rechtlich nicht genug informiert. Es geht doch um eine Zahlung einer gesetzlichen Leistung, die die drv zahlt. Hier habe ich eine einmonatige Frist für eine Klage. Ich kann doch nicht zivilrechtlich gegen den Betrieb vorgehen und dann ist ruck zuck der eine Monat rum und die waisenrente ist weg. Die bearbeiterin sagte mir das sozialgericht würde den ag dann beiladen lassen. Ich kenne mich auf der zivilrechtlichen Seite überhaupt nicht aus.
Eine zivilrechtliche Klage würde ich nicht finanzieren können.
-- Editiert von Alex98123 am 03.03.2019 16:33
Auch das hast du schon im mehreren Threads geschrieben.ZitatEs geht um die Anerkennung als berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme :
Dein Praktikumsbetrieb sieht es doch anders. Es war dort KEINE berufsvorbereitende Massnahme.
Die goldene Brücke der DRV ist nicht begehbar, wenn der Betrieb nicht mitspielt.
Auch längst klar ist, dass eine AfA-Förderung keine Voraussetzung ist.
Liest du eigentlich mal deine eigenen Threads nach?
Und du hast Knaatsch/Stress/Streit mit dem Betrieb gehabt. Ist doch nachlesbar.ZitatDas Problem ist also der Betrieb :
Und das hat dir der VdK wahrscheinlich gesagt?ZitatDas kostenrisiko ist sehr hoch und mir wurde gesagt ich müsse auf jeden Fall sozialrechtlich gegen die drv vorgehen, da es sich um eine Leistung nach dem sgb handelt. :
Ich meinte damit einen Anwalt von hier nebenan....ZitatWarum hast du eigentlich bisher noch nicht hier einen Anwalt dazugeholt?" :
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Die vom VdK?ZitatDie bearbeiterin sagte mir das sozialgericht würde den ag dann beiladen lassen. :
Und nur, weil der damalige AG evtl. beigeladen würde (das entscheidet noch immer das Gericht), bedeutet das auch nicht, dass der dann ängstlich schnell solch einen Qu-Plan für dich erfindet.
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