Voraussetzungen für Witwerrente

23. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38475 Beiträge, 14009x hilfreich)
Voraussetzungen für Witwerrente

Folgender Fall:

Sie, zwei Kinder alleine aufgezogen, der Vater unbekannten Au

fenthaltes. Ein Kind noch in der Ausbildung, in etwa 2 Jahren fertig. Seit über 10 Jahren lebt sie in Lebensgemeinschaft mit ihm, der wenige Rentenanwartschaften hat. Die ganz große Liebe ist vorbei, aber es ist eine funktionierende Partnerschaft. Sehr kammeradschaftlich, sehr fürsorglich. Nun hat sie erfahren, dass ihre Zeit endlich ist. Sie war zur Beratung bei der Rentenkasse. Eines klar: das Kind, das noch in der Ausbildung ist, bekommt im Fall der Fälle eine Halbwaisenrente. Da die nicht so hoch ist, würde sie diesem Sohn noch ein Vermächtnis zusprechen, so dass er wie bisher sein Leben leben kann, seine Ausbildung beenden.

Der Partner hätte ja keinerlei Ansprüche. Daher war die Überlegung, doch noch zu heiraten. Nach spätestens einem Jahr (die Zeit wird sie wohl noch haben) hätte er denn die Witwerrente, von der er leben könnte, gemeinsam mit seiner Rente, wenn er denn das Rentenalter erreicht, vorher arbeitet er ja, allerdings freiberuflich und selbst schwer krank.

Die Beraterin erklärte, dass diese Überlegungen völlig abwegig seien. Wenn man nur heirate wegen der Witwerrente, dann würde die Rentenkasse nicht zahlen. Das sei eine Scheinehe.

Irgendwelche Ideen zu dieser Situation?

wirdwerden

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hi wirdwerden,

sorry, hab editiert. Hätt dir beinahe was Falsches erzählt.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert am 23.01.2011 16:22

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38475 Beiträge, 14009x hilfreich)

Die Frage nochmals konkretisiert: kann die Rentenversicherung bei der bestehenden Konstellation, falls zwischen Eheschliessung und Tod eines Ehepartners mehr als ein Jahr vergangen ist, ausschliesslich aus den genannten Gründen die Witwerrentenzahlung ablehnen?

wirdwerden

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#3
 Von 
RHW
Status:
Schüler
(236 Beiträge, 105x hilfreich)

Hallo,

es ist der Absatz 2a maßgebend:

[URL=http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__46.html]§ 46 Absatz 2a SGB VI [/URL]

Danach ist das eine Jahr in diesem Zusammenhang die einzige wesentliche Voraussetzung.

Gruß

RHW

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38475 Beiträge, 14009x hilfreich)

Danke, ich werde es so weitergeben.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

http://www.rententips.de/rententips/grv/td/01.php:
"Anspruchsvoraussetzungen
....
* Der Anspruch auf Witwenrente besteht erst, wenn die Ehe mindestens 1 Jahr bestanden hat. Die Mindestdauer gilt nicht, wenn davon ausgegangen werden kann, daß der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat nicht war, einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung zu begründen."

Ich nehme jetzt mal nicht an, dass die bei der Rentenkasse das protokolliert und zur Akte zugefügt haben. Aber ihr sollte geraten werden, nicht mehr mit der Rente als Grund für die Eheschließung zu argumentieren.

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#6
 Von 
guest-12306.02.2011 14:54:01
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 60x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38475 Beiträge, 14009x hilfreich)

Sie wird es wohl fixiert haben. Nur, die beiden leben doch schon ewig zusammen, in einer eheähnlichen Gemeinschaft. Sie ist, er war politisch tätig, auch in der Presse als die Frau an seiner Seite aufgetreten, so genannt worden. Die Kinder von ihr werden das bestätigen. Sie leben seit ewigen Zeiten in einer Wohnung, teilen also alles. Viele wußten/wissen gar nicht, dass die beiden nicht verheiratet sind.

Dann kann es doch kein Problem machen, wenn man jetzt diesen Schritt der Eheschließung vollzieht, rententechnisch meine ich.

wirdwerden

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