Vorauszahlung elternunabhängiges BaföG

17. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Paul XY
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorauszahlung elternunabhängiges BaföG

Hallo liebe Forenuser,

Meine Frau und ich sind getrennt; mein Sohn ist 23 Jahre alt und hat bereits 1 Jahr ein Fach studiert, danach eine Ausbildung (Bankkaufmann) abgeschlossen und 6 Monate Wehrdienst absolviert.
Jetzt hat er sich für Jura eingeschrieben und bittet um die Unterstützung von meiner Ex-Frau und mir.

Meine Ex wird ihm nichts geben; ich hingegen verdiene gut, benötige aber aufgrund einer schweren Erkrankung relativ viel Geld für mich selbst.
Ich möchte ihn bei seinem Studium unterstützen, kann ihm aber nicht das nötige zukommen lassen.
Zudem möchte ich auf keinen Fall meine Einkünfte vor meiner Ex (und auch generell) offen legen und werde dies auch nicht tun.

Nun habe ich gelesen, daß es eine elternunabhängige Vorauszahlung von Bafög gibt, die im folgenden Verfahren, sollte sich herausstellen, daß das Kind gar nicht mehr unterhaltsberechtigt ist, in ein reguläres BaföG umwandelt.

Zu meinen Fragen:

1. Ich sehe es so, daß man sowohl argumentieren könnte, daß mein Sohn noch unterhaltsberechtigt ist (Studium thematisch an die Ausbildung angelehnt und es hätte absehbar sein können, daß er noch studieren will), ebenso wie das Gegenteil (abgeschlossene Ausbildung und keine ursprünglich erkennbare Absicht, noch zu studieren).

Ist er unterhaltsberechtigt oder nicht oder ist das Argumentationssache?

2. Wenn wir entscheiden, einen Antrag auf BaföG-Vorausleistung zu stellen, hat dies Aussichten auf Erfolg, oder besteht das Risiko, daß die Summe beim endgültigen Entscheid zurückerstattet werden muss?

3. Ich werde auf keinen Fall meine Einkünfte offenlegen. Muss ich mit Konsequenzen rechnen?

4. Muss der Antrag vor Beginn des 1. Semesters gestellt werden, oder geht dies auch noch danach?


Herzlichen Dank für Eure Tips und beste Grüße,


Paul

Nun habe ich gelesen, daß

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von Paul XY):
Ist er unterhaltsberechtigt oder nicht oder ist das Argumentationssache?
Ich sehe keinen thematischen Zusammenhang zwischen einer Lehre zum Bankkaufmann und einem Jura-Studium. Aber mit gewissen Schwerpunkten lässt sich das vielleicht streiten. Das wäre also definitiv Thema bei der Frage nach einer Unterhaltsberechtigung, soweit zwischen den Beteiligten keine Einigkeit besteht.

Zitat (von Paul XY):
Zudem möchte ich auf keinen Fall meine Einkünfte vor meiner Ex (und auch generell) offen legen und werde dies auch nicht tun.
Im Falle einer Unterhaltsklärung bist du dazu verpflichtet.

Zitat (von Paul XY):
Wenn wir entscheiden, einen Antrag auf BaföG-Vorausleistung zu stellen, hat dies Aussichten auf Erfolg
Das entscheidet man nicht zusammen. Die BAföG-Vorausleistung ist für junge Menschen, deren Eltern keinen Unterhalt zahlen und/oder keine Auskünfte erteilen.

Zitat (von Paul XY):
oder besteht das Risiko, daß die Summe beim endgültigen Entscheid zurückerstattet werden muss?
Selbstverständlich. Der ggf. bestehende Unterhaltsanspruch des Kindes würde bei einer Vorausleistung auf die BAföG-Stelle übergehen. Diese kann dann als Rechtsnachfolger des Kindes mit aller zivilrechtlich möglichen Härte den Unterhaltsanspruch durchsetzen.

Zitat (von Paul XY):
Ich werde auf keinen Fall meine Einkünfte offenlegen. Muss ich mit Konsequenzen rechnen?
Im Unterhaltsverfahren wirst du dazu verpflichtet. Im extremsten Fall kommst du bis zur Bereitschaft der Erteilung einer Einkommensauskunft in die Justizvollzugsanstalt.

Zitat (von Paul XY):
Muss der Antrag vor Beginn des 1. Semesters gestellt werden, oder geht dies auch noch danach?
Einen Antrag kann man stellen, wann man will. Ob die Anspruchsvoraussetzungen zu einem gewissen Zeitpunkt vorliegen, das ist dann die zweite Frage.

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