Vorläufige Zahlungseinstellung wegen Verdacht auf Ortsabwesenheit

30. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
Mietmaier
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 48x hilfreich)
Vorläufige Zahlungseinstellung wegen Verdacht auf Ortsabwesenheit

Hallo,

ich habe eine Einladung vom Jobcenter zu einem Gespräch erhalten.
Den Termin habe ich verpasst und bekam dann einige Tage später sofort einen Brief, in dem drinnen steht, dass das Jobcenter davon ausgeht ich wäre Ortsabwesend.
Ich hätte angeblich mehrere Termine nicht wahrgenommen was aber nicht stimmt, das war bisjetzt seit langem wieder die erste Einladung, die letzte Einladung war vor 2 Jahren.
Ich bin dann letzte Woche zum Jobcenter gegangen und habe mich am Empfang Ortsanwesend gemeldet, leider aber ohne Bestätigung, das war wohl mein Fehler. Die Dame am Empfang meinte Sie hätte es am Computer vermerkt das ich da war, meinte aber ich müsste eigentlich einen Termin mit der Frau die den Brief geschickt hat machen, damit die mich persönlich sehen kann um die Ortsabwesenheit aufzuheben.
Ich habe dann nochmal zusätzlich ein Fax gesendet das ich Ortsanwesend bin und täglich meine Post leere.

Trotz das ich mich Ortsanwesend gemeldet habe, habe ich kein Geld bekommen.

Wie könnte ich jetzt noch weiter vorgehen? Ich weiß das ich nicht dazu verpflichtet bin extra einen Termin mit der Dame zu machen um meine Ortsanwesenheit zu beweisen.
Meine Anwesenheit am Empfang reicht da total aus. Das was die machen ist total rechtswidrig.

Sollte ich ein Anwalt einschalten oder kann ich selbst dagegen vorgehen mit einstweiligem Rechtsschutz und einem Widerspruch?

Wäre dankbar für jede Hilfe.

gruß

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



72 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27301 Beiträge, 5047x hilfreich)

Zitat (von Mietmaier):
Sie hätte es am Computer vermerkt das ich da war,
Ja, aber darum gehts nicht. Das JC geht davon aus, dass du ---vorher-- unerlaubt ortsabwesend warst, weil du auf etliche Post vom JC nicht reagiert hast.
Zitat (von Mietmaier):
seit langem wieder die erste Einladung, die letzte Einladung war vor 2 Jahren.
Und warum hast du den ersten Termin gleich verpasst? Aus wichtigem Grund?
Während der Pandemiezeit wurde man im allg. nicht eingeladen zu *Gesprächen*.
Zitat (von Mietmaier):
Ich habe dann nochmal zusätzlich ein Fax gesendet das ich Ortsanwesend bin und täglich meine Post leere.
Ziemlich sinnlos und natürlich bist nicht verpflichtet, die Ortsanwesenheit zu beweisen.
Andersrum: Du wirst nachweisen müssen, dass du nicht ortsabwesend warst.

Zitat (von Mietmaier):
Das was die machen ist total rechtswidrig.
Warum? Das JC wird ggf. nachweisen, dass es dich mehrmals per Post eingeladen hat. Stichwort Zugangsfiktion.

Zitat (von Mietmaier):
Sollte ich ein Anwalt einschalten...kann ich selbst dagegen vorgehen mit einstweiligem Rechtsschutz und einem Widerspruch?
Beides steht dir frei. Wie würdest du es selbst begründen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bostonxl
Status:
Master
(4151 Beiträge, 668x hilfreich)

Zitat (von Mietmaier):
Ich bin dann letzte Woche zum Jobcenter gegangen und habe mich am Empfang Ortsanwesend gemeldet, leider aber ohne Bestätigung, das war wohl mein Fehler.
Ohne Bestätigung: schlecht.

Zitat (von Mietmaier):
Die Dame am Empfang meinte Sie hätte es am Computer vermerkt das ich da war, meinte aber ich müsste eigentlich einen Termin mit der Frau die den Brief geschickt hat machen, damit die mich persönlich sehen kann um die Ortsabwesenheit aufzuheben.
Und warum hast Du keinen Termin beantragt?

Zitat (von Mietmaier):
Ich habe dann nochmal zusätzlich ein Fax gesendet das ich Ortsanwesend bin und täglich meine Post leere.
Ein Fax zeigt nun mal keine Ortsanwesenheit und auch die Postleerung kann irgendjemand übernehmen.

Zitat (von Mietmaier):
Ich weiß das ich nicht dazu verpflichtet bin extra einen Termin mit der Dame zu machen um meine Ortsanwesenheit zu beweisen.
Meine Anwesenheit am Empfang reicht da total aus.
Da Du keinen Nachweis für Dein Melden am JC Empfang hast ...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TazDummchen
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 21x hilfreich)

Wenn das Jobcenter frei aus der Luft gegriffen behauptet, du seist ortsababwesend gewesen, dann muss es das beweisen. Kann es das nicht, muss dir deine Leistung in vollem Umfang weitergezahlt werden.

Behauptet das Jobcenter, du hättest eine Einladung erhalten und den Termin nicht wahrgenommen, dann muss es das beweisen, falls du es bestreitest. Kann es das nicht, muss die Leistung in vollem Umfang weitergezahlt werden.

Notfalls müssen eben gerichtliche Schritte eingeleitet werden, sollte dein Jobcenter weiter stur bleiben. Der Weg über den Einstweiligen Rechtsschutz (Eilverfahren) beim Sozialgericht kann in Erwägung gezogen werden, um den Vorgang zu beschleunigen.

-- Editiert von User am 1. Dezember 2022 12:22

-- Editiert von User am 1. Dezember 2022 12:26

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36318 Beiträge, 13528x hilfreich)

Die nette Frau im Empfang vom JC kann nur eintragen, in die Akte, dass Du an diesem Moment nicht ortsabwesend warst. Mehr kann und darf sie nicht. Es ist Deine Aufgabe, zu beweisen, dass Du eben dauerhaft ortsanwesend bist, und nicht nur punktuell dort bei Bedarf aufschlägst. Also, Termin vereinbaren und wahrnehmen (!), gleichzeitig gegen den Bescheid den Rechtsbehelf (Widerspruch) einlegen. Und dann sieht man weiter.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mietmaier
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 48x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ja, aber darum gehts nicht. Das JC geht davon aus, dass du ---vorher-- unerlaubt ortsabwesend warst, weil du auf etliche Post vom JC nicht reagiert hast.


Wie schon geschrieben, es gab bisjetzt nur eine Einladung, wie möchte das Jobcenter beweisen das ich mehrere Einladungen nicht wahrgenommen habe, wenn sie bisjetzt nur eine einzige geschickt haben?

Zitat (von Anami):
Und warum hast du den ersten Termin gleich verpasst? Aus wichtigem Grund?
Während der Pandemiezeit wurde man im allg. nicht eingeladen zu *Gesprächen*.


Zu spät aufgestanden, da ich leider mit starken Schlafstörungen zu kämpfen habe und mir nicht mehr aussuchen kann wann ich müde werde und wann nicht, davon weiß das Jobcenter bescheid, es wurde auch ein ärztliches Attest ausgestellt beim ärztlichen Dienst. So das ich darum gebeten hatte mir bitte nur Nachmittags Termine zu senden, falls ich mal wieder eingeladen werden sollte. Davor hat man mich auch immer Nachmittags zum Jobcenter gerufen.

Zitat (von Anami):
Ziemlich sinnlos und natürlich bist nicht verpflichtet, die Ortsanwesenheit zu beweisen.
Andersrum: Du wirst nachweisen müssen, dass du nicht ortsabwesend warst.


Und wie soll man nachweisen das man nicht Ortsabwesend war?

Zitat (von Anami):
Warum? Das JC wird ggf. nachweisen, dass es dich mehrmals per Post eingeladen hat. Stichwort Zugangsfiktion.


Wie soll das Jobcenter das machen? Wenn das Jobcenter mir keine Briefe gesendet hat?
Ich habe außer Vermittlungsvorschläge nie irgendwelche Einladungen erhalten.

Zitat (von Anami):
Beides steht dir frei. Wie würdest du es selbst begründen?


Mir wird einfach unterstellt ich seie Ortsabwesend ohne das die einen Beweis dafür haben und ich wiederhole gerne nochmal es war die erste Einladung, davor kamen keine.

-- Editiert von User am 1. Dezember 2022 12:33

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
TazDummchen
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 21x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Es ist Deine Aufgabe, zu beweisen, dass Du eben dauerhaft ortsanwesend bist, und nicht nur punktuell dort bei Bedarf aufschlägst.
Unfug. Die Beweislast liegt klar beim Jobcenter. Alles andere würde ja Willkür und Rechtsmissbrauch den freien Lauf lassen.

-- Editiert von User am 1. Dezember 2022 12:43

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mietmaier
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 48x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Und warum hast Du keinen Termin beantragt?


Weil ich keinen Termin brauche um meine Ortsanwesenheit zu beweisen?

Zitat (von bostonxl):
Ein Fax zeigt nun mal keine Ortsanwesenheit und auch die Postleerung kann irgendjemand übernehmen.


Nach deiner Argumentation kann man ja dann jedem unterstellen das er Ortsabwesend ist.
Oder gibt es irgendwo eine Pflicht sich jeden Monat beim Jobcenter persönlich zu melden auch wenn man keine Einladung bekommt? Und was ist dann mit Leuten die sich krank melden und nicht zu Terminen können, auch alle Ortsabwesend? Könnten sich ja aus jux krank gemeldet haben bei ihrem örtlichem Hausarzt um dann wieder zu einem anderen Ort zu wechseln.

Zitat (von bostonxl):
Da Du keinen Nachweis für Dein Melden am JC Empfang hast ...


Das werde ich heute nachholen und auch einen Zeugen mitnehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mietmaier
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 48x hilfreich)

Zitat (von TazDummchen):
Wenn das Jobcenter frei aus der Luft gegriffen behauptet, du seist ortsababwesend gewesen, dann muss es das beweisen. Kann es das nicht, muss dir deine Leistung in vollem Umfang weitergezahlt werden.


Genau das mein ich doch, verstehe nicht wie hier Leute einfach so einen Bull**** vom Jobcenter noch verteidigen.
Außerdem hätte sogar ersteinmal eine Anhörung kommen müssen, warum ich den Termin nicht wahrnehmen konnte, nicht einmal das kam, sondern direkt die Unterstellung ich seie Ortsabwesend.

Zitat (von TazDummchen):
Behauptet das Jobcenter, du hättest eine Einladung erhalten und den Termin nicht wahrgenommen, dann muss es das beweisen, falls du es bestreitest. Kann es das nicht, muss die Leistung in vollem Umfang weitergezahlt werden.


Ich habe auf die Anhörung gewartet um dann zu antworten das ich zum Termin nicht rechtzeitig aufstehen konnte und sie mir bitte weiterhin Termine für Nachmittags schicken sollen. Die wissen das ich meine Schlafstörung habe, es wurde vom ärztlich Dienst und sogar vom Neurologen bestätigt. Auch ein ärztliches Gutachten habe ich.

Zitat (von TazDummchen):
Notfalls müssen eben gerichtliche Schritte eingeleitet werden, sollte dein Jobcenter weiter stur bleiben. Der Weg über den Einstweiligen Rechtsschutz (Eilverfahren) beim Sozialgericht kann in Erwägung gezogen werden, um den Vorgang zu beschleunigen.


Ich habe heute angerufen und denen gesagt, das ich mich Ortsanwesend gemeldet habe und auch einen Fax habe ich gesendet. Aber die meinten das könnten die nicht entscheiden, das könne nur der/die Vermittler/in.
Man möchte mich unbedingt in ein Gespräch drängen, das einzige Ziel. Mir ist es aber egal dann sollen die eine neue Einladung schicken für Nachmittags aber das Geld müssen die auszahlen und zwar schon gestern, alles andere ist rechtswidrig. Die Einladung würde wieder dauern und ich stehe bisdahin ohne Geld da.

Wie genau sollte ich so eine einstweiligen Rechtsschutz ausfüllen? Habe zwar ein Muster gefunden im Internet aber weiß nicht genau wie es ausgefüllt werden muss.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mietmaier
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 48x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Die nette Frau im Empfang vom JC kann nur eintragen, in die Akte, dass Du an diesem Moment nicht ortsabwesend warst. Mehr kann und darf sie nicht. Es ist Deine Aufgabe, zu beweisen, dass Du eben dauerhaft ortsanwesend bist, und nicht nur punktuell dort bei Bedarf aufschlägst. Also, Termin vereinbaren und wahrnehmen (!), gleichzeitig gegen den Bescheid den Rechtsbehelf (Widerspruch) einlegen. Und dann sieht man weiter.


Ein Termin nimmt man doch auch punktuell wahr? Man könnte zum Termin und von da aus wieder zu einem anderen Ort reisen. Und wenn wieder ein Termin ins Haus flattert wieder wahrnehmen und wieder zum anderen Ort.

Den Widerspruch werde ich heute gleich machen, das hatte ich total vergessen nur muss ich schauen das ich den einstweiligen Rechtsschutz richtig ausgefüllt rausbekomme.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mietmaier
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 48x hilfreich)

Zitat (von TazDummchen):
Unfug. Die Beweislast liegt klar beim Jobcenter. Alles andere würde ja Willkür und Rechtsmissbrauch den freien Lauf lassen.


Danke ich habe langsam das Gefühl das Leute einfach nur ihren Senf abgeben wollen ohne eine Ahnung vom Thema zu haben.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
bostonxl
Status:
Master
(4151 Beiträge, 668x hilfreich)

Zitat (von TazDummchen):
Unfug. Die Beweislast liegt klar beim Jobcenter. Alles andere würde ja Willkür und Rechtsmissbrauch den freien Lauf lassen.
Ach? Das JC verschickt Einladungen ohne Antwort und Reaktion ... ergo wird berechtigerweise Ortsabwesenheit angenommen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
TazDummchen
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 21x hilfreich)

Zitat (von Mietmaier):
Wie genau sollte ich so eine einstweiligen Rechtsschutz ausfüllen? Habe zwar ein Muster gefunden im Internet aber weiß nicht genau wie es ausgefüllt werden muss.
Der Rechtspfleger bei der Rechtsantragsstelle des zuständigen Sozialgerichts wird es für dich formulieren, wenn du dort vorstellig wirst. Aber es ist vllt. besser, sich einen kompetenten Anwalt für dieses Fachgebiet zu suchen. Das kann, muss aber nicht immer, ein Fachanwalt für Sozialrecht sein. Ggf. könnte dir auch die staatliche Beratungs- und Prozesskostenhilfe zustehen; das hängt vom Einkommen und Vermögen ab.

Ich weiß nicht, ob das bei eurem Jobcenter möglich ist - manchmal hilft es, einfach vorbei zu gehen, die Dringlichkeit klar zu artikulieren und auf einer sofortigen Vorsprache bei einem zuständigen Mitarbeiter zu bestehen. Am besten den Kontoauszug mitnehmen, der bestenfalls belegt, dass keine ausreichenden Rücklagen für den Lebensunterhalt mehr vorhanden sind. Nicht abwimmeln lassen. Bei allem Stress aber immer höflich bleiben. Und: Zeugen mitnehmen!!

-- Editiert von User am 1. Dezember 2022 13:18

-- Editiert von User am 1. Dezember 2022 13:25

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Mietmaier
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 48x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Ach? Das JC verschickt Einladungen ohne Antwort und Reaktion ... ergo wird berechtigerweise Ortsabwesenheit angenommen.


(Beleidigung editiert) Das Jobcenter hat nur eine Einladung verschickt bisjetzt, keine Einladungen!
Eine verpasste Einladung = Ortsabwesenheit für dich?


-- Editiert von Moderator am 1. Dezember 2022 15:39

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
TazDummchen
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 21x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Ach? Das JC verschickt Einladungen ohne Antwort und Reaktion ... ergo wird berechtigerweise Ortsabwesenheit angenommen.
Wenn es vom ALG-II-Bezieher bestritten wird, muss diese kühne Behauptung bewiesen werden - und zwar der Zugang des Schreibens und auch die behauptete resp. nicht genehmigte Ortsabwesenheit. Ansonsten besteht weiterhin volle Zahlungspflicht seitens des Jobcenters. Es geht schließlich um eine Leistung, die den Lebensunterhalt und das Existenzminimum sicherstelllen soll. Auch hat vorliegend vor der Zahlungseinstellung offenbar keine Anhörung stattgefunden. So geht das nicht.

PS: Auch auf dem Postweg kommt so manches abhanden.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
spatenklopper
Status:
Unparteiischer
(9972 Beiträge, 4057x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Stichwort Zugangsfiktion.


Da eine simple Einladung zu einem Gespräch keinen Verwaltungsakt darstellt, kann sich das JC nicht auf die Zugangsfiktion berufen.

Hier ab Rn26 schön erklärt.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Mietmaier
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 48x hilfreich)

Zitat (von TazDummchen):
Der Rechtspfleger bei der Rechtsantragsstelle des zuständigen Sozialgerichts wird es für dich formulieren, wenn du dort vorstellig wirst. Aber es ist vllt. besser, sich einen kompetenten Anwalt für dieses Fachgebiet zu suchen. Das kann, muss aber nicht immer, ein Fachanwalt für Sozialrecht sein. Ggf. könnte dir auch die staatliche Beratungskosten- und Prozesskostenhilfe zustehen; das hängt vom Einkommen und Vermögen ab.

Ich weiß nicht, ob das bei eurem Jobcenter möglich ist - manchmal hilft es, einfach vorbei zu gehen, die Dringlichkeit klar zu artikulieren und auf einer sofortigen Vorsprache bei einem zuständigen Mitarbeiter zu bestehen. Am besten den Kontoauszug mitnehmen, der bestenfalls belegt, dass keine ausreichenden Rücklagen für den Lebensunterhalt mehr vorhanden sind. Nicht abwimmeln lassen. Bei allem Stress aber immer höflich bleiben.


Ich muss mir morgen ersteinmal einen Berechtigungsschein holen und dann werde ich gleich einen Anwalt beauftragen.

Die wissen um die Dringlichkeit, es muss Strom und Miete gezahlt werden, ich mein wie dreist muss man denn sein auch noch in solchen Zeiten einem einfach alles einzustellen.
Werde heute nochmal hingehen mit einem Zeugen und mir eine Bestätigung geben lassen und damit dann zum Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27301 Beiträge, 5047x hilfreich)

Zitat (von Mietmaier):
wie möchte das Jobcenter beweisen das ich mehrere Einladungen nicht wahrgenommen habe
Ist doch nicht dein Problem. *Zugangsfiktion* nutzen? Vermittler schaut in seinen PC und liest... 1.,2.,3. Einladung an Herrn Mietmaier, Datum.
DU willst Alg2 und solltest dich darum bemühen, schnell zu erklären, dass du nicht ortsabwesend warst. Mit Anwalt, Widerspruch und ER-Antrag.... dauerts. Wenn du Schonvermögen hast, nimm inzwischen davon was zum Leben und für die Miete.

Zitat (von Mietmaier):
Zu spät aufgestanden,
Schade, kein wichtiger Grund. Aber an diesem Tag hättest du anrufen oder ne E-Mail/Fax senden und mitteilen können, dass du an diesem Tage diesen Termin nicht wahrnehmen kannst. Oder: Man kann trotzdem an diesem Tag noch hin zum JC, sich dort vorstellen. Das geht und wird oft praktiziert von LB, die Schlafstörungen haben oder den Bus/Bahn nicht schaffen...usw.
Zitat (von Mietmaier):
Und wie soll man nachweisen das man nicht Ortsabwesend war?
Das ist deine Sache. Die berühmten Zeugen? Eine Quittung/Beleg? Eine Vorsprache beim Vermittler?
Dass nach ca 2 Jahren ohne Spezialnachmittagstermine evtl. das Personal im JC gewechselt hat, kannst du dir nicht vorstellen?
Zitat (von Mietmaier):
ich wiederhole gerne nochmal es war die erste Einladung, davor kamen keine.
Das JC wird anders *beweisen*, evtl. erst vor Gericht. Das dauert.
Zitat (von Mietmaier):
wie hier Leute einfach so einen Bull**** vom Jobcenter noch verteidigen.
Ich meine, das ist kein Bull****. Und rechtswidrig war bisher auch nichts. Reg dich ab. Es geht darum, dass du möglichst bald deine Kohle bekommst!!
Ja, geh heute hin und schlepp n Zeugen mit---Beste Idee!
Zitat (von Mietmaier):
Ein Termin nimmt man doch auch punktuell wahr?
Du hast es leider nicht verstanden. Es geht nicht um den Beweis der Ortsanwesenheit.

Zitat (von Mietmaier):
Außerdem hätte sogar ersteinmal eine Anhörung kommen müssen, warum ich den Termin nicht wahrnehmen konnte,
Anhörung vor Leistungseinstellung wegen vermuteter OAW? Das wäre mir neu, aber ich lerne gern dazu.
Zitat (von Mietmaier):
Man möchte mich unbedingt in ein Gespräch drängen, das einzige Ziel.
Genau. Weil nur dein Vermittler heute ganz schnell entscheiden könnte, dass er die Leistungseinstellung wieder aufhebt. Das kann nur dein Vermittler durch Info an die Leistungs-SB.

Ich verstehe aber: Du möchtest den Weg gehen, der am längsten dauert. Bitte sehr. Deine Entscheidung.

Deine beste Idee: Heute persönlich hin zum JC. Möglichst vorher anrufen, damit dein Vermittler Zeit für dich hat. Das *gedrängte Gespräch* dürfte nur wenige Minuten dauern, wenn du dich richtig erklärst, anstatt so zu argumentieren wie hier.
Viel Glück!
--------------------------------
Zitat (von TazDummchen):
Die Beweislast liegt klar beim Jobcenter.
Das JC hat viel Zeit und Ruhe. Bis dahin zahlt kein Leistungs-SB Alg2 aus.
Zitat (von TazDummchen):
Ich weiß nicht,
Na klar, das geht, aber der TE hat ein Fax zur Ortsanwesenheit geschickt... obwohl die Dame am Empfang ihm sogar noch gesagt hat... was zu tun wäre.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
TazDummchen
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 21x hilfreich)

Zitat (von Mietmaier):
Ich muss mir morgen ersteinmal einen Berechtigungsschein holen und dann werde ich gleich einen Anwalt beauftragen.
Zitat (von Mietmaier):
Werde heute nochmal hingehen mit einem Zeugen und mir eine Bestätigung geben lassen und damit dann zum Anwalt.
Das ist der richtige Weg. Viel Erfolg!!

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
bostonxl
Status:
Master
(4151 Beiträge, 668x hilfreich)

Zitat (von TazDummchen):
Auch hat vorliegend vor der Zahlungseinstellung offenbar keine Anhörung stattgefunden. So geht das nicht.
Seit wann muss vor einer Leistungseinstellung eine Anhörung stattfinden? Die würde nur dann stattfinden, wenn Leistungen zurück gefordert werden.

Zitat (von Mietmaier):
Bitte lern erstmal lesen! Das Jobcenter hat nur eine Einladung verschickt bisjetzt, keine Einladungen!
Ich hab gelesen. Und das JC schreibt Dir von mehreren versäumten Terminen.

Warum hast Du Dich eigentlich nicht am selben Tag, als Du den Termin "verschlafen" hast, beim JC gemeldet?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
TazDummchen
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 21x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Seit wann muss vor einer Leistungseinstellung eine Anhörung stattfinden? Die würde nur dann stattfinden, wenn Leistungen zurück gefordert werden.
Wie kommst du denn darauf?

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36318 Beiträge, 13528x hilfreich)

Wie soll man jemanden anhören, der nicht greifbar ist? Das wäre nach Deiner Logik dann die sicherste Methode, ein Leben lang ALG II ohne Überprüfung zu bekommen.

Wir haben doch immer wieder das Phänomen, dass xy Briefe nicht ankommen und dann genau der ankommt, wenn es ans Eingemachte geht. Wenn man einen Termin verpasst, dann hat man sich hinterher zu melden. Auch da sind die JC nach meiner Erfahrung großzügig. Nur nichts tun, das geht gar nicht. Und nochmals, punktuell beim JC aufschlagen, dadurch hast Du bewiesen, dass Du am Tag xy für xy Minuten im Amt warst, mehr nicht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27301 Beiträge, 5047x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Da eine simple Einladung zu einem Gespräch
Mag sein, dass auch das später per ER angerufene Gericht im Falle des TE eine evtl. behauptete Zugangsfiktion abschmettert. Bis dahin dauerts und es geht nicht um 30%-Sanktion, sondern vorläufige Leistungseinstellung.
Was hier *mehrere versäumte Termine* sind, und welche simplen Einladungen das waren, wird sich aufklären lassen.
Wenn sich heute nachmittag mit dem Zeugen und einer nachvollziehbaren Erklärung beim JC nicht ergibt, dass das ALG2 nachgezahlt wird, dann kann man eben den langen Rechtsweg versuchen.

Was genau im letzten Schreiben vom JC bezgl. der OAW steht, ist unbekannt. Jedenfalls hat es den TE aufgeschreckt, seine Reaktionen darauf waren mE eher kontraproduktiv und das Ergebnis war, gestern kein ALG2 auf dem Konto.

Dass man dann nur faxt, man sei ortsanwesend und lese tgl. die Post, hat vermutlich dazu geführt, dass die Auszahlung tatsächlich gestoppt wurde. Es dürfte genügend Zeit für persönliche Erklärungen gewesen sein.

Die vorläufige Leistungseinstellung wegen unerlaubter OAW geht ohne Anhörung.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
bostonxl
Status:
Master
(4151 Beiträge, 668x hilfreich)

Zitat (von TazDummchen):
Wie kommst du denn darauf?
Weil das Gesetz nun mal keine Anhörung vor einer Leistungseinstellung wegen Verletzung der "Residenzpflicht" vorsieht.

Also beleg Du mal, warum das Deiner Aussage "so nicht geht".

Zitat (von Mietmaier):
Zu spät aufgestanden
Und warum der TE sich nicht am selben Tag beim JC gemeldet hat, wird wohl ein Geheimnis bleiben.



-- Editiert von User am 1. Dezember 2022 17:16

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36318 Beiträge, 13528x hilfreich)

Eigentlich sagt doch der Titel der Anfrage alles. Die Einstellung ist vorläufig und es handelt sich um einen Verdacht. Der Verdacht ist nicht vom Himmel gefallen, man kann den Verdacht ausräumen, und gut ist. Auch Prinzipienreiterei muss man sich leisten können.

Es gibt die widerlegbare Vermutung im Rechtssystem. Wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, dass ein gewisser Sachverhalt vorliegt, dann nennt man das Vermutung. Das haben wir hier ganz sicherlich. Es stellt sich folglich nur die Frage, wie diese Vermutung zu widerlegen ist. Und da langt es mit Sicherheit nicht, bei der Lady am Empfangstresen zu zeigen, das man an diesem Tag da ist. Aber bei der Sachbearbeiterin ist doch noch alles drinne. Nur, man muss sich aufraffen und dieses Gespräch führen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109320 Beiträge, 38286x hilfreich)

Zitat (von Mietmaier):
Ich bin dann letzte Woche zum Jobcenter gegangen und habe mich am Empfang Ortsanwesend gemeldet

So ziemlich der größte Fehler den man machen konnte...
Aber mit etwas Glück bemerken die beim Amt nicht, das man damit den Beweis für die Ortsabwesenheit selber geliefert hat.



Zitat (von Mietmaier):
Das Jobcenter hat nur eine Einladung verschickt bisjetzt, keine Einladungen!

Und das weis man jetzt vorher genau?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27301 Beiträge, 5047x hilfreich)

Zitat (von Mietmaier):
Das werde ich heute nachholen und auch einen Zeugen mitnehmen...Werde heute nochmal hingehen mit einem Zeugen und mir eine Bestätigung geben lassen...
Das genügt aber nicht, dein Fallmanager hat die Hand am Knöpfchen.
Offenbar hast du es dir anders überlegt und wählst den etwas längeren Rechtsweg. Möglich ist das.
...bloß kein klärendes Gespräch mit dem Fallmanager ? :augenroll:

Darf man hier schreiben, dass du verbohrt bist?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(12904 Beiträge, 4386x hilfreich)

Wieder einmal jede Menge versammelter Unfug, der hier so abgelassen wird. :bang:

Mit letzter Sicherheit wissen wir nicht einmal was genau hier eigentlich vorliegt und vor allem, was schriftlich vom Jobcenter vorliegt. Aber anstatt einfahc mal konkret nachzufragen, wird einfach mal wild drauf los argumentiert und natürlich hat das Jobcenter alles richtig gemacht. :bang: :bang:

Es spricht einiges dafür, dass eine vorläufige Zahlungseinstellung nach § 331 SGB III vollzogen wurde.

@Mietmaier:

Ist das so? Und wenn ja, wurde Dir diese vorläufige Zahlungseinstellung schriftlich mitgeteilt? Wenn ja, wie lautet die genaue Begründung und von wann ist das Schreiben.

Bis zur Antwort ein paar allgemeine Informationen:

Eine vorläufige Zahlungseinstellung ist eine reine Information und nicht einmal ein Verwaltungsakt. Insoweit muss zuvor auch keine Anhörung erforderlich und ein Widerspruch wäre unzulässig.

Die Zugangsfiktion stellt keinen Zugangsnachweis darf. Einfach erschreckend, dass das immer noch von vielen so angenommen wird. Bestreitet der Empfänger den Erhalt eines Schreibens, ist der Absender zum Beweis des Zugangs verpflichtet. Die bloße Behauptung, ich habe es abgeschickt und keinen Postrückläufer stellt keinen Zugangsnachweis darf.

Wenn es so ist, wie es hier den Anschein hat, dass aufgrund (angeblich) mehrerer nicht wahrgenommener Termine eine Ortsabwesenheit unterstellt wird, ist auch dieses Vorgehen des Jobcenters rechtswidrig. Die Rechtsfolge für nicht wahrgenommene Termine ist im Gesetz klar geregelt und lautet 10% Leistungsminderung für jeden nicht wahrgenommenen Termin und nicht etwa Einstellung der gesamten Leistung. Vor solch einer Leistungsminderung wäre tatsächlich eine Anhörung erforderlich, die allerdings auch noch im Widerspruchsverfahren nachgeholt werden kann. Wieso die Jobcenter anscheinend immer mehr dazu übergehen, keine Sanktionen auszusprechen, sondern nach der x-ten Einladung die Leistungen vorläufig einzustellen, ist für mich nicht nachvollziehbar, ändert aber nichts an der Rechtswidrigkeit dieses Vorgehens.

Eine tatsächliche unerlaubte Ortsabwesenheit führt richtigerweise zu einem rückwirkenden Wegfall des Leistungsanspruchs und somit zu einer Rückforderung. Selbstverständlich muss dafür die tatsächliche Ortsabwesenheit aber vom Jobcenter nachgewiesen werden. Und da wird sicher mehr vorgetragen werden müssen, als einfach nur, der Mietmaier hat x Termine nicht wahrgenommen.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27301 Beiträge, 5047x hilfreich)

Zitat (von AxelK):
Es spricht einiges dafür, dass eine vorläufige Zahlungseinstellung nach § 331 SGB III vollzogen wurde.
Das dachte ich auch, werde mich aber hier hüten, § zu nennen. Der TE ist dermaßen von der Richtigkeit seines Wissens überzeugt, dass er eben nicht mitteilt, was in dem Schreiben steht, sondern User anpampt.

Aber BHSchein, Anwalt und Widerspruch und ER-Antrag--- warum nicht?...wenns denn irgendwann hilft...
Zitat (von AxelK):
sondern nach der x-ten Einladung die Leistungen vorläufig einzustellen,
Eben nicht nach der x-ten Einladung... bitte nachlesen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(12904 Beiträge, 4386x hilfreich)

Zitat:
Das dachte ich auch, werde mich aber hier hüten, § zu nennen.


Das ist dann ja Dein Problem. Es gibt nur eine einzige Rechtsgrundlage für eine vorläufige Zahlungseinstellung. Warum also sollte der § nicht genannt werden?

Zitat:
Der TE ist dermaßen von der Richtigkeit seines Wissens überzeugt, dass er eben nicht mitteilt, was in dem Schreiben steht, sondern User anpampt.


Nach den grottenfalschen Antworten die der TE hier schon beginnenen mit Deiner Antwort in #1 erhalten hat, ist es vielleicht auch nicht verwunderlich wenn er sich ärgert und "pampig" wird. Wobei ich letzteres nicht mal so wirklich erkennen kann.

Im Übrigen ist der TE mit seinem Wissen jedenfalls deutlich dichter daran richtig zu liegen, als Du in Deinen Antworten. Das er sich taktisch klüger verhalten könnte, als er es tut, steht auf einem anderen Blatt, ändert aber nichts an seiner (vermutlich) im Wesentlichen richtigen Einschäztung der Rechtslage.

Bisher hat im Übrigen - außer mir - auch niemand nach dem Inhalt irgendeines Schreibens gefragt. Genau das ist es ja, was mich ärgert.

Zitat:
Eben nicht nach der x-ten Einladung... bitte nachlesen.


Du hast aber schon verstanden das meine von Dir zitierte Aussage sich nicht auf den hiesigen konkreten Fall bezog, sondern sehr allgemein gehalten war, oder? Da brauche ich auch überhaupt nichts nachzulesen.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
TazDummchen
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 21x hilfreich)

Derlei asoziales Verhalten kennt man von den deutschen gesetzlichen Rentenversicherungsträgern leider ebenso: Kommt ein Brief zurück, weil er tatsächlich oder vermeindlich nicht zugestellt werden konnte, wird sofort vorläufig die Zahlung eingestellt. Und das bereits beim ersten Mal!!

-- Editiert von User am 2. Dezember 2022 21:57

-- Editiert von User am 2. Dezember 2022 21:58

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 244.440 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
99.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.