Hallo...
Ein Vorstellungsgespräch findet für einen ALG 1 Empfänger am Dienstag 8 h statt morgens. Die Fahrt dauert 5 Stunden. Daher werden Uebernacht.kosten gewaehrt.
Frage aber: Darf die Sachbearbeiterin den Montag abziehen von den erlaubtem 21 freien Tagen im Jahr?
Wenn doch das Vorstell.gespraech auch im Interesse der Arbeitsagentur liegt?
Zweitens:
Was waere wenn die Sachbearbeiterin genehmigt schon am Sonntag zu fahren. Die Uebernacht. kosten von Sonntag auf Montag man selber traegt.
Darf gesetzlich zusaetzlich der Sonntag abgezogen werden? Also aus 21 werden 19?
Am Sonntag darf man sich frei in Deutschland bewegen. Aber weil das im Zusammenhang mit dem Montag liegt, kann ein weiterer Tag abgezogen werden?
Vorstellungsgespräch aber Tage abziehen
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
@cass:
Wenn die Anreise ausschließlich zum Zwecke der Wahrnehmung des Vorstellungsgespräches bereits am Vortag erfolgt/erfolgen muss, darf dieser Tag m.E. nicht von den 21 Tagen in Abzug gebracht werden. Dafür würde ich es allerdings als völlig ausreichend ansehen, die Fahrt so zu planen, dass Du am Montag irgendwann am späten Nachmittag/frühen Abend am Zielort ankommst. Schließlich dient die frühzeitige Anreise ausschließlich dazu, dass du am Dienstag ausgeruht und entspannt das Vorstellungsgespräch wahrnehmen kannst.
Reist Du bereits am Sonntag an, um Dir am Montag einen schönen Tag zu machen, handelt es sich hierbei aus meiner Sicht um eine Ortsabwesenheit, die auch von den 21 Tagen in Abzug zu bringen ist.
Gruß,
Axel
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