Guten Tag.
Ich bin neue hier im forum und habe auch gleich eine Frage.
Werde demnächst 63 und habe jetzt meine Kündigung bekommen. Alg 1 ist schon beantragt.
Nun beabsichtige ich aber die Rente einzureichen, natürlich rechne ich mit abzüge.
Jetzt meine frage. Bekomme ich trotzdem Grundsicherung?
Ich bedanke mich schon mal und wünsche allen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue jahr
-- Editiert von Moderator am 21.12.2019 14:27
-- Thema wurde verschoben am 21.12.2019 14:27
Vorzeitige Rente, grundsicherung ja oder nein
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Bei vorzeitiger Rente gibt es keinen Anspruch auf Grundsicherung.
Warum möchtest du Rente beantragen, die dir ohnehin nicht zu reichen scheint, wenn du Anspruch auf ALG I hast?
Der Beitrag wäre wohl im Unterforum "Sozialrecht" besser aufgehoben.
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ZitatBei vorzeitiger Rente gibt es keinen Anspruch auf Grundsicherung. :
Das ist selbstverständlich falsch:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Grundsicherung/grundsicherung_node.html
Zitat:Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung können Sie als bedürftiger Mensch bekommen, wenn Sie entweder die Regelaltersgrenze - das ist der Zeitpunkt, an dem Sie die reguläre Altersrente beziehen können ...
Vielleicht liest man einmal bis zum Ende, dann kann sich auch etwas erschließen:
"Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung können Sie als bedürftiger Mensch bekommen, wenn Sie entweder die Regelaltersgrenze - das ist der Zeitpunkt, an dem Sie die reguläre Altersrente beziehen können – erreicht haben oder Sie dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sind." (Quelle: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Grundsicherung/grundsicherung_node.html)
Von was sollen bedürftige Menschen, die dauerhaft erwerbsgemindert sind, denn sonst leben (ALG II ist es nämlich nicht, da sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen)?
Dass der TE dauerhaft voll erwerbsgemindert ist, lese ich nicht.
Und für diejenigen, die von ihrer Rente nicht leben können und nicht über andere Rücklagen verfügen, aber keinen Anspruch auf Grundsicherung (§ 41 SGB XII) haben, gibt es Hilfen zum Lebensunterhalt (§ 27 SGB XII) .
editiert.
-- Editiert von Ratsuchender@123net am 21.12.2019 13:59
Die "Beiträge" des Vorredners werden immer abenteuerlicher.
Selbstverständlich geht es bei dem Fragestellers um eine volle dauerhafte Erwerbsminderung.
Diejenigen, die dauerhaft voll erwerbsgemindert und bedürftig sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben, erhalten Grundsicherung nach § § 47 Abs. 3 SGB XII:
"Leistungsberechtigt sind Personen nach Absatz 1 wegen einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert im Sinne des § 43 Absatz 2 des Sechsten Buches sind und bei denen unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann."
Ich denke, es gibt genau zwei Möglichkeiten:
A. Ich brauche eine neue Brille, denn ich sehe noch immer nicht, dass eine Erwerbsminderung vorliegt.
B. Du definierst den Begriff Erwerbsminderung falsch (oder vorsichtiger ausgedrückt: anders).
Ich bin raus.
Sofern der Fragesteller nicht eine Erwerbsminderungsrente ins Auge gefasst hat, muss er für eine Grundsicherung, sofern denn die Rente nicht ausreichend ist, eine Altersgrenze überschreiten. Dies ist bisher noch nicht geschehen.
Insoweit wäre zu prüfen, ob er ergänzend Anspruch auf ALG II hat.
Wenn er 63 ist, und das scheint ja unmittelbar bevorzustehen, dann kann er doch bei Erfüllen der sonstigen Voraussetzungen in Rente gehen, von Erwerbsminderung ist doch hier überhaupt nichts geschrieben, wie kommst Du denn darauf, Ratsuchender?
wirdwerden
-- Editiert von wirdwerden am 21.12.2019 14:58
Mangels Erwerbsunfähigkeit und wegen der noch nicht erreichten Altersgrenze gibt es ggf. Alg 2 statt Grundsicherung - der TE muß sich dann halt trotz Rente weiter um Arbeit bemühen. Eine Rente kann man aber, wenn sie hoch genug ist, auch mit Wohngeld kombinieren - in dem Fall entfällt der Zwang zur Arbeitssuche.
ZitatSelbstverständlich geht es bei dem Fragestellers um eine volle dauerhafte Erwerbsminderung. :
Ihm wurde gekündigt, deshalb ist er doch nicht erwerbsgemindert.
Er bekommt jetzt ALG 1 und das dürfte höher sein als seine Rente.
Eine Proberechnung mit was sich der TE besser stellt, wäre sinnvoll.
ZitatNun beabsichtige ich aber die Rente einzureichen, natürlich rechne ich mit abzüge. :
Lass dich vor dem Rentenantrag bei der Rentenversicherung beraten.
Wie würde es sich auf deine Rente auswirken, wenn du 1 1/2 Jahre ALG I beziehst und erst danach in Rente gehst? Evtl. lohnt es sich vor der Rente ein paar Monate ALG I zu beziehen.
Wenn du z.B. im Januar 1957 geboren wurdest, kannst du ab 01.02.2020 Altersrente für langjährig Versicherte mit 10,5 Prozent Abschlag beantragen. Jeder Monat den du länger ALG I beziehst, würde den Abschlag um 0,3 Prozent reduzieren.
Wenn du die Voraussetzungen erfüllst, wäre ab 01.12.2020 die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, ohne Abschläge, möglich.
Bsp:
01.01.-31.01.2020 ALG I
Altersrente ab 01.02.2020 mit 10,5 Prozent Abschlag
Alternative
01.01.2020 - 30.06.2021 ALG I
Altersrente ab 01.07.2021 mit 5,4 Prozent Abschlag
Vor erreichen der Regelaltersgrenze kannst du die Rente mit Wohngeld oder ALG II aufstocken. Danach mit Grundsicherung oder Wohngeld.
Prüf alle Möglichkeiten bevor du dich entscheidest, denn der Abschlag gilt lebenslang.
PS: Von Erwerbsminderung habe ich in der Frage auch nichts gelesen.
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