Vorzeitige Rente, grundsicherung ja oder nein

20. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
mooby0
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorzeitige Rente, grundsicherung ja oder nein

Guten Tag.
Ich bin neue hier im forum und habe auch gleich eine Frage.
Werde demnächst 63 und habe jetzt meine Kündigung bekommen. Alg 1 ist schon beantragt.
Nun beabsichtige ich aber die Rente einzureichen, natürlich rechne ich mit abzüge.

Jetzt meine frage. Bekomme ich trotzdem Grundsicherung?

Ich bedanke mich schon mal und wünsche allen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue jahr

-- Editiert von Moderator am 21.12.2019 14:27

-- Thema wurde verschoben am 21.12.2019 14:27

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.04.2020 21:07:37
Status:
Schüler
(325 Beiträge, 109x hilfreich)

Bei vorzeitiger Rente gibt es keinen Anspruch auf Grundsicherung.

Warum möchtest du Rente beantragen, die dir ohnehin nicht zu reichen scheint, wenn du Anspruch auf ALG I hast?

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#2
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Der Beitrag wäre wohl im Unterforum "Sozialrecht" besser aufgehoben.

:forum:

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#3
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12321.04.2020 21:07:37
Status:
Schüler
(325 Beiträge, 109x hilfreich)

Zitat:
Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung können Sie als bedürftiger Mensch bekommen, wenn Sie entweder die Regelaltersgrenze - das ist der Zeitpunkt, an dem Sie die reguläre Altersrente beziehen können ...


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#5
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Vielleicht liest man einmal bis zum Ende, dann kann sich auch etwas erschließen:

"Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung können Sie als bedürftiger Mensch bekommen, wenn Sie entweder die Regelaltersgrenze - das ist der Zeitpunkt, an dem Sie die reguläre Altersrente beziehen können – erreicht haben oder Sie dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sind." (Quelle: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Grundsicherung/grundsicherung_node.html)

Von was sollen bedürftige Menschen, die dauerhaft erwerbsgemindert sind, denn sonst leben (ALG II ist es nämlich nicht, da sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen)?



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#6
 Von 
guest-12321.04.2020 21:07:37
Status:
Schüler
(325 Beiträge, 109x hilfreich)

Dass der TE dauerhaft voll erwerbsgemindert ist, lese ich nicht.

Und für diejenigen, die von ihrer Rente nicht leben können und nicht über andere Rücklagen verfügen, aber keinen Anspruch auf Grundsicherung (§ 41 SGB XII) haben, gibt es Hilfen zum Lebensunterhalt (§ 27 SGB XII) .

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#7
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

editiert.

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 21.12.2019 13:59

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#8
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Die "Beiträge" des Vorredners werden immer abenteuerlicher.

Selbstverständlich geht es bei dem Fragestellers um eine volle dauerhafte Erwerbsminderung.

Diejenigen, die dauerhaft voll erwerbsgemindert und bedürftig sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben, erhalten Grundsicherung nach § § 47 Abs. 3 SGB XII:

"Leistungsberechtigt sind Personen nach Absatz 1 wegen einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert im Sinne des § 43 Absatz 2 des Sechsten Buches sind und bei denen unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann."

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#9
 Von 
guest-12321.04.2020 21:07:37
Status:
Schüler
(325 Beiträge, 109x hilfreich)

Ich denke, es gibt genau zwei Möglichkeiten:

A. Ich brauche eine neue Brille, denn ich sehe noch immer nicht, dass eine Erwerbsminderung vorliegt.
B. Du definierst den Begriff Erwerbsminderung falsch (oder vorsichtiger ausgedrückt: anders).

Ich bin raus.

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#10
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Sofern der Fragesteller nicht eine Erwerbsminderungsrente ins Auge gefasst hat, muss er für eine Grundsicherung, sofern denn die Rente nicht ausreichend ist, eine Altersgrenze überschreiten. Dies ist bisher noch nicht geschehen.

Insoweit wäre zu prüfen, ob er ergänzend Anspruch auf ALG II hat.

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Wenn er 63 ist, und das scheint ja unmittelbar bevorzustehen, dann kann er doch bei Erfüllen der sonstigen Voraussetzungen in Rente gehen, von Erwerbsminderung ist doch hier überhaupt nichts geschrieben, wie kommst Du denn darauf, Ratsuchender?

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 21.12.2019 14:58

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#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Mangels Erwerbsunfähigkeit und wegen der noch nicht erreichten Altersgrenze gibt es ggf. Alg 2 statt Grundsicherung - der TE muß sich dann halt trotz Rente weiter um Arbeit bemühen. Eine Rente kann man aber, wenn sie hoch genug ist, auch mit Wohngeld kombinieren - in dem Fall entfällt der Zwang zur Arbeitssuche.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#13
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3507 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Selbstverständlich geht es bei dem Fragestellers um eine volle dauerhafte Erwerbsminderung.


Ihm wurde gekündigt, deshalb ist er doch nicht erwerbsgemindert.

Er bekommt jetzt ALG 1 und das dürfte höher sein als seine Rente.

Eine Proberechnung mit was sich der TE besser stellt, wäre sinnvoll.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12325.02.2020 18:38:59
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 104x hilfreich)

Zitat (von mooby0):
Nun beabsichtige ich aber die Rente einzureichen, natürlich rechne ich mit abzüge.


Lass dich vor dem Rentenantrag bei der Rentenversicherung beraten.
Wie würde es sich auf deine Rente auswirken, wenn du 1 1/2 Jahre ALG I beziehst und erst danach in Rente gehst? Evtl. lohnt es sich vor der Rente ein paar Monate ALG I zu beziehen.

Wenn du z.B. im Januar 1957 geboren wurdest, kannst du ab 01.02.2020 Altersrente für langjährig Versicherte mit 10,5 Prozent Abschlag beantragen. Jeder Monat den du länger ALG I beziehst, würde den Abschlag um 0,3 Prozent reduzieren.
Wenn du die Voraussetzungen erfüllst, wäre ab 01.12.2020 die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, ohne Abschläge, möglich.

Bsp:
01.01.-31.01.2020 ALG I
Altersrente ab 01.02.2020 mit 10,5 Prozent Abschlag
Alternative
01.01.2020 - 30.06.2021 ALG I
Altersrente ab 01.07.2021 mit 5,4 Prozent Abschlag

Vor erreichen der Regelaltersgrenze kannst du die Rente mit Wohngeld oder ALG II aufstocken. Danach mit Grundsicherung oder Wohngeld.

Prüf alle Möglichkeiten bevor du dich entscheidest, denn der Abschlag gilt lebenslang.

PS: Von Erwerbsminderung habe ich in der Frage auch nichts gelesen.

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