Hallo zusammen,
es geht um folgendes:
Meine Mutter wird sich von meinem Vater trennen, das Trennungsjahr hat gerade angefangen. Nach der Scheidung wird sie zusammen mit meiner Schwester (21 Jahre alt) umziehen. Bei meiner Mutter wurde am Anfang des Jahres Krebs diagnostiziert und sie arbeitet seitdem nicht (früher nur auf 450€), meine Schwester absolviert im August die Ausbildung und wird als Krankenpflegerin arbeiten(sie wird 2.800 € brutto verdienen). Meine Mutter hat einen Schwerbehindertengrad 60%(mindestens 60%, der Antrag ist in der Bearbeitung) und wird wahrscheinlich später nicht arbeiten, höchstens auf Teilzeit.
Nach einem Telefonat mit der Stadt haben wir erfahren, dass meiner Mutter und meiner Schwester eine Wohnung mit 2 Zimmer und max 65-70m2 zusteht. Das heißt - nur ein Schlafzimmer. Zufällig arbeite ich in einem Bauunternehmen. Wir bauen zur Zeit viele Sozialwohnungen. 2-Zimmer Wohnungen sind 65m2 groß,
3-Zimmer - 85m2. Für sie wäre natürlich an besten die 3-Zimmer Wohnung, jede hat eigenes Schlafzimmer und Privatsphäre. Meint ihr, dass die Stadt diese Situation als außergewöhnlich betrachten kann(Krebs, Behinderung usw.) und ein WBS für eine größere Wohnung, als eigentlich zusteht, ausstellen?
ich beantworte gerne alle Fragen und Danke im Voraus
-- Editiert von Moderator am 29.06.2020 20:09
-- Thema wurde verschoben am 29.06.2020 20:09
WBS - Mutter und erwachsene Tochter
29. Juni 2020
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Frage vom 29. Juni 2020 | 17:16
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
WBS - Mutter und erwachsene Tochter
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#1
Antwort vom 29. Juni 2020 | 17:50
Von
Status: Unbeschreiblich (32245 Beiträge, 5663x hilfreich)
1. Man ruft nicht an und lässt sich dann sowas erzählen.ZitatNach einem Telefonat mit der Stadt haben wir erfahren, :
2. Man stellt einen Antrag auf einen WBS. Man begründet die familiäre Situation ( so ähnlich wie du das hier gemacht hast).
3. Dann wartet man, was die Stadt antwortet.
4. Dann sieht man weiter.
Es gibt auch 3-R-Sozial-Wohnungen mit 68-70 qm Wohnfläche.Zitateine Wohnung mit 2 Zimmer und max 65-70m2 zusteht. :
Sogar 4-R-Sozialwohnungen mit 76-78 qm WF sind mir bekannt.
Ich meine, die Zimmeranzahl dürfte nirgends relevant sein.
Auch das Wohnraumförderungsgesetz nennt Wohnflächen, keine Raumzahlen.
#2
Antwort vom 29. Juni 2020 | 17:53
Von
Status: Student (2979 Beiträge, 1379x hilfreich)
Passender wäre Sozialrecht
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#3
Antwort vom 30. Juni 2020 | 23:55
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3093x hilfreich)
Eher nicht, aber Versuch macht klug. Für Schwerbehinderte,die nachgewiesen mehr Platz brauchen (Rollstuhl!) gibt's 5 m2 mehr (früher waren es 5 m2, ob das immer noch aktuell ist, weiß ich nicht)ZitatMeint ihr, dass die Stadt diese Situation als außergewöhnlich betrachten kann(Krebs, Behinderung usw.) und ein WBS für eine größere Wohnung, als eigentlich zusteht, ausstellen? :
Ob überhaupt ein WBS zusteht, erfahren Sie zumindestens überschlagsweise, wenn Sie die entsprechenden Rechner im Netz bemühen.
Viel Erfolg
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