WBS bei ALG1

23. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
McMarge
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
WBS bei ALG1

Guten Morgen zusammen,

ich brauche Hilfe...

Momentane Situation: Wir sind zu dritt (Lebensgefährte, mein Kind und meine Wenigkeit). Während Corona haben wir beide die Arbeit verloren, ich zum Februar, mein Lebensgefährte im Juni. Zur Zeit befinde ich mich in einer Umschulung, Partner ist weiterhin auf Arbeitssuche.

Wir haben einen WBS (in NRW) beantragt. Bei mir wurde das ALG1 als Berechnungsgrundlage genommen, bei meinem Lebensgefährten aber das bisherige Einkommen, da das ALG 1 bei ihm nicht angewendet werden könne. Er sei nicht lang genug arbeitslos. What?! Der WBS wurde nun abgelehnt, weil das Einkommen, welches wir gar nicht zur Verfügung haben, zu hoch ist.

Wir könnten eine Wohnung haben. Wir brauchen nur diesen WBS. Unter Berücksichtigung unserer wirklich vorhandenen Einkommen, würden wir unter der Grenze liegen.

Meine Frage: Ist es richtig, dass das ALG1 nicht berücksichtigt wird? Gibt es eine Möglichkeit, dass wir trotzdem den WBS bekommen?

Bin um jede Hilfe und Rat dankbar

<3

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31943 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von McMarge):
Er sei nicht lang genug arbeitslos. What?!
Ja, klingt verrückt. Für die Einkommensgrenzen wird das Jahreseinkommen zugrunde gelegt.

Wenn dein Partner *erst* seit Juli ALG1 bezieht und vorher von Januar bis Juni also ein um ca 40% höheres Einkommen hatte, dann ist die Ablehnung leider korrekt.

Man bezieht sich in der Ablehnung vermutlich auf den §9 (1) WoFG
§ 9 Einkommensgrenzen
(1) Die Förderung darf nur Haushalte begünstigen, deren Einkommen die Grenzen für das jährliche Einkommen,die in Absatz 2 bezeichnet oder von den Ländern nach Absatz 3 abweichend festgelegt sind, nicht überschreiten.
.
Zitat (von McMarge):
Ist es richtig, dass das ALG1 nicht berücksichtigt wird?
Es wird ja berücksichtigt. Aber sein vorheriges Einkommen 2020 eben auch.

Ergo: Wäre er schon länger arbeitslos gewesen, würde sein Jahreseinkommen durch längeres ALG1 sinken.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
McMarge
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen herzlichen dank für Deine Mühen mir das ganze näher zu bringen. <3

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.720 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.