WG und Grundsicherung

4. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
CarMen123
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 45x hilfreich)
WG und Grundsicherung

Hallo, liebe Forumgemeinde..

Ich weiblich, (vollerwebstätig) werde demnächst in eine 3 Zimmerwohnung ziehen.
Ich würde gerne eine WG gründen, um meinen Mietanteil etwas zu reduzieren.
Habe auch schon jemanden gefunden, der gerne mit ein ziehen würde, jedoch bekommt dieser Mann Grundsicherung.
Er war heute auch schon beim Landratsamt ( Grundsicherungsstelle ) um nachzufragen ob er ausziehen kann und in eine WG einziehen, wieviel da dann für die Miete übernommen wird, und da ist ihn die Sachbearbeiterin gleich angegangen, ob ich seine Lebensgefährtin wäre und dass sie das dann neu berechnen müsste, auch was meine Einkünfte betrifft usw.. Hallo? Wir sind weder zusammen, noch bin ich seine Lebensgefährtin, wir kenn uns lediglich nur gut..
Kann mir dazu jemand etwas sagen wie das anzupacken ist und wieviel Miete sie übernehmen müssten, ob wir beide in den Mietvertag müssten, oder ob ich die Wohnung besser alleine anmiete und mit ihm einen Untermietvertrag machen soll, Fragen über Fragen, wie macht man es am besten richtig, nicht dass die uns dann noch eine eheähnliche Gemeinschaft anhalsen, was gar nicht so ist..
Wer weiss Rat?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Kann mir dazu jemand etwas sagen wie das anzupacken ist und wieviel Miete sie übernehmen müssten Nein - das ist nämlich von Ort zu Ort verscheiden.
ob wir beide in den Mietvertag müssten, oder ob ich die Wohnung besser alleine anmiete und mit ihm einen Untermietvertrag machen soll Beides ist möglich, aber klüger wäre ein Untermietvertrag - ein gemeinsamer Mietvertrag kann nämlich nur gemeinsam gekündigt werden, und damit hatten schon viele Leute Probleme.
ob ich seine Lebensgefährtin wäre Na, das verneint man dann tunlichst und vor allem macht man keine Angaben zum Einkommen des Mitbewohners.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
CarMen123
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 45x hilfreich)

Es kommt auch die Frage dabei auf, ob das Grundsicherungsamt seinen Umzug akzeptieren muss.
Nicht dass ich eine 3 Zimmer Wohnung anmiete und dann alleine für die Miete aufkommen muss, weil sie den Umzug nicht zustimmen, aus welchen Grund auch immer.
Denn alleine kann ich mir eine 3 Zimmer Wohnung nicht leisten, dann müsste ich nach einer kleineren Wohnung suchen, aber momentan hätte ich eben dieses eine gute Angebot.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Es kommt auch die Frage dabei auf, ob das Grundsicherungsamt seinen Umzug akzeptieren muss. Nur bedingt - die Kosten, die jetzt übernommen werden, werden auch weiterhin übernommen. Er wird ja jetzt auch nicht mietfrei wohnen... Um eine HÖHERE Miete als bisher übernommen zu bekommen, bedarf es dann in der Tat eines Grundes.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von CarMen123):
Hallo? Wir sind weder zusammen, noch bin ich seine Lebensgefährtin, wir kenn uns lediglich nur gut..
Tja, woher soll die Mitarbeiterin das denn wissen?
Leider fragst auch du *hinterher*, nachdem der Mann schon im JC oder bei der Grusi nachfragen war...
Immer dasselbe, :sad:

DU willst deinen Mietanteil reduzieren. Du wirst lachen, der Träger des Mannes will dasselbe ;)
Richtig ist, wenn seine jetzigen KDU (Kosten der Unterkunft) geringer sind, wird nach dem Umzug nur diese Summe übernommen.
Es werden keine Umzugskosten und keine Mietkaution gewährt.
Sein Umzug wird nicht erforderlich sein. Oder fällt dir ein Grund ein?

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#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Ganz ehrlich? Ich würde niemals eine Wohnung anmieten, die ich nicht im Ernstfall auch alleine tragen kann. Was ist denn, wenn der Kerl unvermittelt Leine zieht, weil er ne neue Freundin mit Wohnung hat oder schlicht und einfach nicht zahlt? Zuerst mal werden SIE dann die Anlaufstelle für die Miete sein, denn von einem Hartzer ist eh nichts zu holen. Und dann? Oder Sie finden nach dessen Auszug so schnell keinen Nachmieter...Wollen Sie dann echt jeden Erstbesten nehmen müssen, weil es sonst mit dem Geld nicht reicht?

Mir fallen 100 Gründe ein, warum man das so nicht machen sollte.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#6
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3514 Beiträge, 557x hilfreich)

Stimmt der Vermieter deiner Vorstellung überhaupt zu?

Das ist doch die Grundvoraussetzung, bevor du dir Gedanken über einen Untermieter machst.

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