Hallo,
meine Frau und ich erwarten unser erstes Baby.
Aktuell sind wir in Steuerklasse 4/4. Meine Frau müsste eigentlich beim Elterngeld fast den Höchstsatz erhalten (Netto bisschen mehr als 2.800). Deswegen haben wir vorher nicht gewechselt, außerdem ist die Zeit ja auch sehr kurz um die 6 Monatsfrist einzuhalten.
Wenn wir jetzt wechseln, also ich in 3 und sie in 5 (sie ist bereits in Mutterschutz), bekomme ich mehr Netto und muss bei dem Lohnsteuerjahresausgleich was zurück zahlen, anstatt dass wir was zurück bekommen, wenn wir es so lassen. Soweit so klar.
Meine Frage bezieht sich auf die Berechnung meines Elterngeldes. Wenn ich die 2 Partnermonate in Anspruch nehme, werden doch auch, die 12 Monate vorher als Grundlage genommen. Das heißt wenn ich jetzt wechsel und in ca 6 Monaten 2 Monate Elternzeit nehme, dann erhalte ich ein höheres Elterngeld. Dann müssten wir doch am Ende am besten rauskommen, oder sehe ich da was falsch? Ich habe ca 2.400 netto.
Während Elterngeldbezug Steuerklasse wechseln
21. Februar 2022
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Frage vom 21. Februar 2022 | 20:25
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Während Elterngeldbezug Steuerklasse wechseln
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#1
Antwort vom 21. Februar 2022 | 22:56
Von
Status: Unbeschreiblich (44616 Beiträge, 15887x hilfreich)
Zitatoder sehe ich da was falsch? :
Nein, das siehst Du völlig richtig.
#2
Antwort vom 22. Februar 2022 | 06:20
Von
Status: Praktikant (645 Beiträge, 311x hilfreich)
Das Elterngeld wird aus dem Einkommen vor der Geburt ermittelt, nicht aus dem Einkommen vor der Elternzeit!
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#3
Antwort vom 22. Februar 2022 | 07:32
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDas Elterngeld wird aus dem Einkommen vor der Geburt ermittelt, nicht aus dem Einkommen vor der Elternzeit! :
Also unabhängig vom Zeitpunkt wann man das Elterngeld in Anspruch nimmt? Dann könnte ich mir den Steuerklassenwechsel sparen.
#4
Antwort vom 22. Februar 2022 | 07:52
Von
Status: Praktikant (645 Beiträge, 311x hilfreich)
Ja, so steht in in Paragraph 2 BEEG.
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