Wann denn Umzug? - Hartz IV

15. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Marion38
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 2x hilfreich)
Wann denn Umzug? - Hartz IV

Hallo an alle,

ich blicke da leider nicht durch, vielleicht kann mir jemand helfen.

Wohne mit meinen beiden Kindern in einem Einfamilienhaus, das durch den sozialen Wohnungsbau gefördert wurde (bin nach der Trennung und Scheidung hier wohnen geblieben), bislang (bekomme im Moment Hilfe zum Lebensunterhalt, da mein jüngstes Kind noch keinen Kindergartenplatz hat) und das Sozialamt hat mich hier wohnen lassen, da die Miete gering ist. Doch wie sieht es bei Hartz IV aus? Wohne auf ca. 95 qm und bezahle eine Miete von 355,35 (kalt) dazu kommen 84,00 € Heizkosten. Meine Freundin hat eine Wohnung von 80 qm und bezahlt nur 5,00 € weniger als ich. Werde ich umziehen müssen, oder lassen sie mich hier wohnen?

Liebe Grüße Marion38

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6 Antworten
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#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#2
 Von 
Marion38
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Kanalmeister,

da steht auch nur, was überall steht, dass für 3 Personen 75 qm "angemessen" sind, die waren aber auch schon "angemessen" als ich Hilfe zum Lebensunterhalt bezogen habe, jedoch hat man mich hier wohnen lassen, da die Miete "gering" ist. Also, woran soll ich mich halten, an die 75 qm oder die höchstens angemessene Miete von 463,00 € (lt. Hartz IV)?

Schlauer bin ích also immer noch nicht.

Liebe Grüße Marion38

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Da ja die Arbeitsagentur Ihren Umzug und die Folgekosten bezuschussen müßte, wäre ein Umzug doch unverhältnismäßig. Es sind ja keine Einsparungen zu erwarten, bei Ihrer jetzígen Miete. Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgend jemand Sie auffordert, umzuziehen. Wie Sie selber festgestellt haben, gibt es keine Veränderung bei der "angemessen" Wohnungsgröße und Sie hatten bisher keine Probleme.

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#4
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#5
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Einfamilienhaus mit 95 qm Wohnfläche? Da könnte man doch einmal gründlich nachmessen und feststellen, dass einiges Nutzfläche ist und somit nicht angerechnet wird :-)
Außerdem müsste erst eine Aufforderung kommen zum Umzug. Bei bisherigen Sozialhilfe-Empfängeren wurde doch die Angemessenheit der Unterkunftskosten schon überprüft. Meiner Meinung nach wird das einfach übernommen, da für die Unterkunft weiterhin die Kommune zuständig ist.

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#6
 Von 
Marion38
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo an alle,

danke Euch, damit kann ich etwas anfangen :-). Übrigens Alida, der Tip ist gut, ich denke so wird aus den 95 qm noch weniger :-D.

Liebe Grüße Marion38

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