Hallo!
Ich habe Klage gegen das studentenwerk eingereicht aber nur wenn Prozeßkostenhilfe bewilligt wird. Das Verwaltungsgericht sagt das ist unzulässig und ich soll eine unbedingte Klage einreichen.
Was ist das?
Jetzt wurde PKH abgelehnt, aber was bedeutet das letztendlich?
Kann ich trotzdem klagen oder macht das keinen Sinn,wenn schon PKH abgelehnt wurde? Zudem würde ich gerne Wissen ob Bafögangelegenheiten wiklich Gerichtskostenfrei sind auch wenn ich verlieren würde?
Vielen Dank schonmal im vorraus.
Jenny haj.
Was ist eine unbedingte Klage?
15. November 2004
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Frage vom 15. November 2004 | 13:41
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Was ist eine unbedingte Klage?
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