Ich stelle bald einen Erstantrag auf Sozialhilfe.
Ich befinde mich jetzt in einer 3er WG.
Mit dem Antrag muss ich Mietvertrag und Nebenkosten nachweisen.
Ich will aber in einer Wohnung allein wohnen.
Sollte ich den Umzug machen eher nachdem Amt den Antrag genehmigt ?
Was sollte ich am besten in solcher Situation beim Jobcenter/Sozialamt machen?
20. August 2022
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Frage vom 20. August 2022 | 21:50
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Was sollte ich am besten in solcher Situation beim Jobcenter/Sozialamt machen?
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#1
Antwort vom 21. August 2022 | 00:49
Von
Status: Unbeschreiblich (109349 Beiträge, 38287x hilfreich)
ZitatSollte ich den Umzug machen eher nachdem Amt den Antrag genehmigt ? :
Nö, anders herum. Erst umziehen, dann Antrag stellen.
#2
Antwort vom 21. August 2022 | 12:29
Von
Status: Unbeschreiblich (27322 Beiträge, 5048x hilfreich)
Wenn du ---erstmalig--- einen Antrag beim JC oder beim Sozialamt stellen willst, kannst du das ohne Genehmigung/Zustimmung machen. Und auf eigene Kosten.
Die Wohnkosten für die Wohnung sollten möglichst ---angemessen--- für 1 Person sind.
Wie teuer/billig das ist, weißt du schon?
Wenn du ---wechselst---vom JC zum Sozialamt, und im selben Ort wohnen willst, und es keinen wichtigen Grund für den Umzug gibt----
wird das Sozialamt nur die jetzigen Wohnkosten (von der WG) übernehmen.
Es kommt also drauf an.
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