Was sollte ich am besten in solcher Situation beim Jobcenter/Sozialamt machen?

20. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
go596391-74
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Was sollte ich am besten in solcher Situation beim Jobcenter/Sozialamt machen?

Ich stelle bald einen Erstantrag auf Sozialhilfe.

Ich befinde mich jetzt in einer 3er WG.

Mit dem Antrag muss ich Mietvertrag und Nebenkosten nachweisen.

Ich will aber in einer Wohnung allein wohnen.

Sollte ich den Umzug machen eher nachdem Amt den Antrag genehmigt ?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109349 Beiträge, 38287x hilfreich)

Zitat (von go596391-74):
Sollte ich den Umzug machen eher nachdem Amt den Antrag genehmigt ?

Nö, anders herum. Erst umziehen, dann Antrag stellen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27322 Beiträge, 5048x hilfreich)

Wenn du ---erstmalig--- einen Antrag beim JC oder beim Sozialamt stellen willst, kannst du das ohne Genehmigung/Zustimmung machen. Und auf eigene Kosten.
Die Wohnkosten für die Wohnung sollten möglichst ---angemessen--- für 1 Person sind.
Wie teuer/billig das ist, weißt du schon?

Wenn du ---wechselst---vom JC zum Sozialamt, und im selben Ort wohnen willst, und es keinen wichtigen Grund für den Umzug gibt----
wird das Sozialamt nur die jetzigen Wohnkosten (von der WG) übernehmen.

Es kommt also drauf an.


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

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