Hallo,
meine Tochter hat einen Antrag auf Schüler-Bafög gestellt. Sie ist alleinerziehende Mutter eines 6monate alten Kindes.
Mein ExMann und ich zahlen zur Zeit (sie hat im Aug wieder mit der Ausbildung begonnen) je 250,- Euro Unterhalt. Das haben wir uns so ausgerechnet, ohne die Düsseldorfer Tabelle wirklich zu verstehen .
Wenn sie dann den Bafäg-Bescheid erhält - steht da eigentlich, rechtlich verbindlich, drin, wieviel Unterhalt wir ihr zahlen müssen? Und auch, ob der Vater ihres Kindes Unterhalt für sie bezahlen muss ?
Danke für eure Infos,
Maja
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Was steht im Bafög-Bescheid? Unterhalt der Eltern?
12. September 2010
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Frage vom 12. September 2010 | 19:28
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Was steht im Bafög-Bescheid? Unterhalt der Eltern?
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#1
Antwort vom 12. September 2010 | 21:07
Von
Status: Junior-Partner (5207 Beiträge, 920x hilfreich)
Hallo Maja,
quote:
steht da eigentlich, rechtlich verbindlich, drin, wieviel Unterhalt wir ihr zahlen müssen?
Da steht zwar drin, wie viel Unterhalt ihr zahlen müsstet, rechtlich verbindlich ist das aber nicht. Familienrechtlich hat eure Tochter einen Bedarf von 640€. Darin enthalten ist das an sie weiterzuleitende Kindergeld und Bafög. Beides mindert den Bedarf. Der Rest wäre einkommensabhängig zwischen beiden Elternteilen aufzuquoteln.
Kannst hier mal gucken.
quote:
Und auch, ob der Vater ihres Kindes Unterhalt für sie bezahlen muss ?
Die Eltern sind bis zum Ende einer Erstausbildung zu Unterhalt verpflichtet.
Der Vater des Kindes wäre verpflichtet, wenn eure Tochter das Kind betreuen und keiner Ausbildung nachginge.
Wie alt ist eure Tochter?
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
#2
Antwort vom 12. September 2010 | 21:13
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Hi,
danke für die Antwort und Rückfrage.
Unsere Tochter ist 22 und macht eine Ausbildung zur Erzieherin. Aber warum soll der Vater ihres Kindes nicht Unterhaltspflichtig für sie sein? Sie haben zusammen gelebt und meine Tochter wird nun eine eigene Wohnung beziehen.
Gruß
Maja
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#3
Antwort vom 12. September 2010 | 21:24
Von
Status: Junior-Partner (5207 Beiträge, 920x hilfreich)
Hi,
quote:
Aber warum soll der Vater ihres Kindes nicht Unterhaltspflichtig für sie sein?
Das wäre er, wenn eure Tochter *nur* das Kind betreuen würde.
So aber geht sie einer Ausbildung nach und ihr seid wieder im Boot.
Grüßle
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